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In der Altenpflege stehen die Beratung und Begleitung alter, pflegebedürftiger Menschen und die Erhaltung und Aktivierung einer eigenständigen Lebensführung im Zentrum der pflegerischen Beziehung. Neben der gemeinsamen Planung mit dem Pflegebedürftigen kommt der Kooperation mit den Angehörigen und anderen Berufsgruppen eine besondere Bedeutung zu.
Demographische und epidemiologische Entwicklungen erfordern in der Altenpflege zunehmend die Wahrnehmung von Aufgaben der Gesundheitsförderung, -sicherung und Rehabilitation. Daneben erfordert ein erhöhter Anteil schwerpflegebedürftiger bzw. altersdementer Menschen die Erweiterung pflegerischer, gerontologischer und gerontopsychiatrischer Kompetenzen.
Die Ausbildung in der Altenpflege muss auf die veränderten beruflichen Anforderungen vorbereiten und die Entwicklung einer beruflichen Identität und beruflicher Kompetenzen sicherstellen.
Ein bundeseinheitlicher Rahmen für die Altenpflegeausbildung ist mit dem „Gesetz über Berufe der Altenpflege vom 17. November 2000” entstanden, welches am 01.08.2003 in Kraft trat.
