Die Ausbildung zur Altenpflegehelferin/zum Altenpflegehelfer soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, für eine qualifizierte Betreuung und Pflege alter Menschen in stabilen Pflegesituationen unter Aufsicht einer Pflegefachkraft erforderlich sind.
Hierzu zählen insbesondere:
- Die fachkundige umfassende Grundpflege älterer Menschen in stabilen Pflegesituationen unter Berücksichtigung ihrer Selbständigkeit einschließlich ihrer Fähigkeiten und Ressourcen zur Selbstpflege auf der Grundlage der von einer Pflegekraft erstellten individuellen Pflegeprozessplanung.
- Die Mitwirkung bei der Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation unter Anleitung einer Pflegefachkraft.
- Die Mitwirkung bei der Erhebung von Daten des zu Pflegenden und deren Dokumentation.
- Die Mitwirkung zur Erhaltung und Aktivierung der eigenen Lebensführung sowie der Erhaltung und Förderung sozialer Kontakte.
- Die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe.
Rahmen und Struktur