

Springe direkt zu: Inhaltsbereich Suchfunktion Ansprechpartner und Links Service-Funktionen Hauptnavigation
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen können nun im Rahmen des § 87b Abs. 3 SGB XI zusätzlich Betreuungsassistenten einsetzen, um die Betreuungsqualität von Bewohnern mit eingeschränkter Alltagskompetenz zu fördern. Aufgaben der Betreuungsassistenten sind:
Bewohner bei Alltagsaktivitäten betreuen und begleiten, für Gespräche zur Verfügung stehen, Sicherheit und Orientierung geben.
Die Betreuungs- und Aktivierungsangebote orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen, Fähigkeiten und der Biographie der Bewohner. Fordern Sie unser ausführliches Material an!
Wenn Sie Interesse an der Teilnahme haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner, den Sie an der rechten Seite finden.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Rufen Sie uns an - wir informieren Sie gerne umfassend!

Link zum Terminkalender unseres Partner, der DEKRA-Akademie