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Was macht der Pflegeassistent und für wen ist der Lehrgang geeignet?
In diesem Lehrgang vermitteln wir Ihnen fundierte Kenntnisse für die Durchführung der Grund- und Behandlungspflege. Sie erlernen die qualifizierte Unterstützung von examiniertem Pflegepersonal sowie die Grundlage zur selbstständigen Pflege eigener Angehöriger. Deshalb ist der Lehrgang für alle geeignet, die eine Tätigkeit in einer pflegerischen Einrichtung ausüben, künftig ausüben möchten oder eigene Angehörige pflegen.
Aber auch im ehrenamtlichen Betreuungs- und Besuchsdienst sowie im familiären Umfeld eines Pflegebedürftigen ergeben sich zahlreiche Betätigungsfelder. Das Mindestalter beträgt 17 Jahre. Der Lehrgang ist auch für ältere Personen geeignet. Der Schulabschluss spielt dabei keine Rolle. Ebenfalls erwerben Sie die Einstiegsqualifizierung für die „Fachkraft für Gesundheits- und Sozialdienstleistungen (IHK)“
Wie lang dauert der Lehrgang?
Die Ausbildung umfasst 120 Unterrichtseinheiten Theorie und 110 praxisbezogene Unterrichtseinheiten (eine Einheit entspricht 45 Minuten). Wir haben an unseren Standorten verschiedene Kurszeiten, weshalb die Kursdauer auch unterschiedlich ist. Der Lehrgang beinhaltet einen zweitägigen „Erste-Hilfe-Kurs“. Der praktische Teil muss innerhalb eine Jahres in einer Pflegeeinrichtung Ihrer Wahl absolviert werden. Ihre Arbeitszeit können Sie mit der Einrichtung absprechen. Bei einer beruflichen Tätigkeit in der Pflege kann diese auf das Praktikum angerechnet werden. Der Lehrgang endet mit einer theoretischen Prüfung, nach deren Bestehen Sie ein Zertifikat von uns erhalten.
Was sind die Inhalte?
Unser Lehrgangsplan richtet sich nach dem Pflegemodell „Aktivitäten des täglichen Lebens“ (ATL), welches ein ganzheitliches Modell in der Alten- und Krankenpflege darstellt. ATL ist die Bezeichnung in der Krankenpflege (u. Gerontologie) für immer wiederkehrende Tätigkeiten zur Erfüllung der physischen und psychischen menschlichen Grundbedürfnisse, die bei Erkrankungen und im Alter Schwierigkeiten bereiten können. Dazu zählen z.B. die Körperhygiene, die Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten sowie die Mobilität (Stehen, Gehen, Treppensteigen), die zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit herangezogen werden.
Ziel der Pflegetheorie ist es, die Selbstständigkeit eines Patienten in einzelnen Bereichen zu erhalten oder wieder herzustellen.
Wenn Sie Interesse an der Teilnahme haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner, den Sie an der rechten Seite finden.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
