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Die Ausbildung zur Pflegehilfskraft erleichtert den beruflichen Einstieg in den Pflegebereich. Sie stellt die Mindestvoraussetzung gemäß SGB XI zur Tätigkeit in einer Sozialstation, häuslichen Pflege oder anderen Pflegeeinrichtungen dar. Mit der integrierten Ausbildung zum Demenzbegleiter nach § 45b, SGB XI sind Sie für Arbeitgeber in der ambulanten Pflege künftig noch flexibler einsetzbar.
Ablauf der Schulung
Die gesamte Qualifikation setzt sich aus den folgenden drei Abschnitten zusammen:
Für diese Ausbildung nehmen wir Bildungsgutscheine an.
Wenn Sie sich für dieses Kursangebot interessieren und weitere Informationen wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.