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PKW-Fahrer müssen in Deutschland in ihrem Auto stets einen Verbandkasten mit sich führen, der nach der DIN-Norm 13164 bestückt ist. Wer das nicht tut, dem drohen ein Verwarnungsgeld von fünf Euro – und möglicherweise große Schuldgefühle. Die Johanniter sagen, was Pflicht ist und darüber hinaus Sinn macht.
Viel schmerzhafter als ein Verwarnungsgeld sind andere Konsequenzen, die an einem Unfallort entstehen können, wenn der Verbandkasten nicht einsatzbereit ist: Unfallopfer erhalten eventuell nicht die notwendige Hilfe und sterben im schlimmsten Fall, obwohl ihnen hätte geholfen werden können.
Es genügt deshalb nicht – wie es das Gesetz und die DIN-Norm vorschreiben – einen Verbandkasten im PKW mit sich zu führen. Der Inhalt muss auch vollständig und gebrauchsfähig sein. Zu beachten ist, dass einige der Materialien mit der Zeit nutzlos werden: Sterile Wundauflagen beispielsweise verkeimen oder Plastikteile verändern sich durch normale chemische Prozesse, die durch die Sommerhitze im Auto verstärkt werden. Deswegen stehen auf vielen Materialien der Verbandkästen Verfallsdaten, die ein Autofahrer im Blick halten sollte.
„Spätestens alle fünf Jahre sollte man den gesamten Verbandkasten auswechseln. Das ist in der Regel günstiger als Einzelteile neu zu kaufen“, empfiehlt Prof. Dr. Horst Wilms, Bundesarzt der Johanniter. Außerdem geht so der Fahrer auf Nummer sicher, mit seinem Erste-Hilfe-Material auf dem neuesten Stand zu sein.
Es ist sinnvoll, den Verbandkasten regelmäßig auf Vollständigkeit und Unversehrtheit des Inhalts zu überprüfen, damit er im Ernstfall auch einsatzbereit ist. Die DIN-Nummern finden sich für die schnelle Kontrolle auf den einzelnen Verpackungen.
Das sollte im Verbandkasten nicht fehlen:
1 x Heftpflaster DIN 13019–A, 500 cm x 2,5 cm, Spule mit Außenschutz
8 x Wundschnellverband DIN 13019–E, 10 cm x 6 cm, staubgeschützt verpackt
3 x Verbandpäckchen mittel DIN 13151–M
1 x Verbandpäckchen groß DIN 13151–G
2 x Verbandtuch DIN 13152–BR, 40 cm x 60 cm
1 x Verbandtuch DIN 13152–A, 60 cm x 80 cm
2 x Fixierbinde DIN 61634–FB–6 oder
2 x Mullbinde DIN 61631–MB–6, 6 cm x 400 cm, einzeln staubgeschützt verpackt
3 x Fixierbinde DIN 61634–FB–8 oder
3 x Mullbinde DIN 61631–MB–8, 8 cm x 400 cm, einzeln staubgeschützt verpackt
6 x Kompresse 10 cm x 10 cm, maximal paarweise verpackt, steril; Papier nach DIN 58953–2
2 x Dreiecktuch DIN 13168–D, staubgeschützt verpackt
1 Rettungsdecke Mindestmaße 210 cm x 160 cm, Mindestfoliendecke, 12 cm; dauerhaft metallisierte Polyesterfolie oder Material mit mindestens gleichwertigen, Eigenschaften in Bezug auf Reflexionsvermögen, Temperaturbeständigkeit, Alterungsbeständigkeit, Reißkraft (längs, quer), Flammpunkt, Wärmeleitfähigkeit und Reibechtheit, nahtfrei, mit Aluminium bedampft, Rückseite farbig, staubgeschützt verpackt
1 x Schere DIN 58279–A–145
2 x Paar Einmalhandschuhe DIN EN 455, entsprechend den Festlegungen für Pflegehandschuhe aus PVC, nahtlos, groß, staubgeschützt verpackt
1 x Erste-Hilfe-Broschüre muss mindestens den Broschüren „Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen der gewerblichen Berufsgenossenschaften“ oder „Lebensrettende Maßnahmen“ enstprechen
1 x Inhaltsverzeichnis mit Beschriftungsfeld zum Eintragen des polizeilichen Kennzeichens und des Fahrzeughalters
Verkehrsteilnehmer sollten nicht nur regelmäßig ihren Verbandkasten erneuern, sondern ebenso ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen. Die richtige Anwendung des Materials aus dem Verbandkasten kann man bei den Johannitern erlernen. „Die Inhalte eines Kurses sind nach ungefähr zwei bis drei Jahren vergessen. Deshalb ist es ratsam, nach maximal drei Jahren einen Auffrischungskurs zu besuchen“, so Prof. Wilms. Ein Erste-Hilfe-Fresh-Up dauert zwei bis drei Stunden. Eine intensivere Variante des Erste-Hilfe-Trainings umfasst sechs Stunden.