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Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte. Mindestens acht Fortbildungs- stunden müssen Pflegefachkräfte im Jahr absolvieren. Dies regelt die Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V.
Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren.
Mit unserer Erste-Hilfe-Fortbildung speziell für Pflegekräfte können Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe schulen und gleichzeitig qualifiziert fortbilden.
Zeitumfang: 3 Stunden á 60 Minuten
Kosten: 250,00 € pauschal pro Modul
Teilnehmerzahl: maximal 15 Personen
Die Module können unabhängig von einander gewählt werden.



Sie haben keine geeigneten Räume? Gern stellen wir Ihnen unsere Seminarräume in Mannheim, Ladenburg, Heildelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Rastatt oder Freiburg zur Verfügung - sprechen Sie uns einfach an!
