Tel. 0831 52157-401
Fax 0831 52157-113


Springe direkt zu: Inhaltsbereich Suchfunktion Ansprechpartner und Links Service-Funktionen Hauptnavigation
Die Kosten für die Fortbildungen für Ersthelfer in Betrieben übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft in der Regel nur dann, wenn der Kurs des fortzubildenden Ersthelfers nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Wenn der Kurs länger zurückliegt, müssen Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Berufsgenossenschaft klären, da ansonsten für Ihren Betriebshelfer eine komplette Neuausbildung zum Ersthelfer im Betrieb nötig wäre.
