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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Breitenausbildung im Regionalverband Berlin

Download der AGBs

 

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im Regionalverband Berlin der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH) für alle Ausbildungsangebote im Bereich der Breitenausbildung und Veranstaltungen in der Pflegefortbildung. Für die Ausbildung von Pflegehilfs- oder Betreuungskräften sowie Sanitätshelfer gelten besondere Teilnahme- und Zahlungsbedingungen.

 

Kursformen

Die Ausbildungsabteilung der JUH-Berlin bietet grundsätzlich zwei unterschiedliche Organisationsformen für Kurse und Schulungen an:

a) Offene Einzelkurse: Von der JUH öffentlich stadtweit ausgeschriebene Veranstaltungen gemäß jährlich im Voraus veröffentlichtem Kursprogramm, die offen sind für Jedermann.

b) Geschlossene Kurse: Firmen, Vereine, Behörden oder andere Körperschaften bzw. freie Gruppen können für ihre jeweiligen Mitarbeiter bzw. Mitglieder mit der Ausbildungsabteilung im Ausbildungszentrum Berlin (AZB) Lehrgänge nach eigenem Terminwunsch vereinbaren. Diese Veranstaltungen sind nicht öffentlich und können entweder vor Ort in geeigneten Räumlichkeiten beim Auftraggeber als Inhouse-Kurse stattfinden oder – nach Maßgabe freier Kapazitäten – im AZB oder anderen Räumen der JUH.

 

Aus- und Fortbildung für Betriebshelfer

Die JUH-Berlin ist seitens der gesetzlichen Unfallversicherungsträger ermächtigt, im Sinne der BGV A1 Kurse zur Ausbildung von Betriebshelfern durchzuführen. Hierbei ist sie den einschlägigen Richtlinien der Unfallversicherungsträger unterworfen, die für alle Seiten verbindlich gelten.

 

Anmeldung

Offene Einzelkurse: Die Anmeldung für die Teilnahme an offenen Einzelkursen in einer Einrichtung des JUH-Regionalverbandes Berlin erfolgt über das Berliner Servicecenter, in Ausnahmefällen auch direkt im Ausbildungszentrum Berlin. Sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Telefonische Buchungen sind mit ihrer Annahme verbindlich und bedürfen keiner weiteren Bestätigung. Anmeldungen auf allen anderen Wegen gelten erst mit einer Bestätigung durch das Servicecenter als verbindlich.

Geschlossene Kurse: Die Anmeldung für geschlossene Kurse erfolgt ausschließlich in Textform beim Ausbildungszentrum des Regionalverbandes Berlin. Telefonische Vorabsprachen haben keinen verbindlichen Charakter. Anmeldeformulare sind im Internet auf der Homepage des Ausbildungszentrums oder über das Servicecenter des RV Berlin erhältlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Buchung wird erst durch die Bestätigung des Ausbildungszentrums in Textform verbindlich.

 

Begrenzung von Teilnehmerzahlen

Offene Einzelkurse: Schulungen, an denen betriebliche Ersthelfer teilnehmen, dürfen eine Teilnehmerzahl von 20 Personen keinesfalls überschreiten. Die Dozenten sind verpflichtet, vor Beginn des Kurses die Teilnehmerzahl zu überprüfen. Sollte die genannte absolute Höchstgrenze überschritten werden, haben nur diejenigen Personen ein Anrecht auf Teilnahme, die ordnungsgemäß angemeldet und auf der Computer-Kursliste des Tages verzeichnet sind.

Geschlossene Kurse: Für einige Kursarten können von der JUH Mindestteilnehmerzahlen festgesetzt werden. Wo dies der Fall ist, wird auf den jeweiligen Anmeldevordrucken deutlich darauf hingewiesen. Sollte die geforderte Mindestteilnehmerzahl unterschritten werden, stellt die JUH unabhängig von der tatsächlich anwesenden Personenzahl die Kursgebühren in Höhe der Mindestteilnehmerzahl in Rechnung.

 

Zahlungsbedingungen

In den anfallenden Lehrgangskosten sind Dozentenhonorare und Unterrichtsmaterialien (bei geschlossenen Inhouse-Kursen auch deren Anlieferung und Abholung) sowie ggf. Teilnehmerunterlagen enthalten. Weitere Leistungen werden von den Lehrgangskosten nicht abgedeckt.

Offene Einzelkurse: Das Entgelt für den Lehrgang ist am Kurstag in bar an den Ausbilder zu entrichten. Alternativ ist die Übergabe einer Kostenübernahmebescheinigung durch einen Kostenträger möglich. Die JUH ist bereit, mit möglichen Kostenträgern (z.B. Agentur für Arbeit, Arbeitgeber, Unfallversicherungsträger) direkt abzurechen, sofern der Teilnehmer oder der Auftraggeber alle Voraussetzungen dafür geschaffen hat. Wenn der Teilnehmer nicht spätestens mit Kursbeginn angezeigt hat, dass eine Abrechnung mit Dritten gewünscht ist, kann nachträglich keine Abrechnung mit Dritten erfolgen.

Geschlossene Kurse: Der Veranstalter/Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der Lehrgangskosten. Die JUH ist bereit, mit möglichen Kostenträgern (z.B. Unfallversicherungsträger) direkt abzurechnen, sofern der Veranstalter/Auftraggeber bis zum Kurstermin alle Voraussetzungen dafür geschaffen hat. Wünscht der Veranstalter/Auftraggeber eine direkte Abrechnung mit Dritten, hat er dies der JUH mit der Anmeldung vorab mitzuteilen. Wenn nicht vor Lehrgangsbeginn eine Kostenübernahme durch Dritte angezeigt wurde, kann im Nachhinein keine Abrechnung mit Dritten erfolgen.

 

Rücktritt und Kündigung

Offene Einzelkurse: Ein angemeldeter Teilnehmer kann von offenen Kursen bis zum Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Ein Rücktritt ist wenigstens telefonisch zu erklären. Eine Kündigung durch den Teilnehmer nach Lehrgangsbeginn befreit nicht von der Zahlung des vollen Lehrgangsentgelts.

Geschlossene Kurse: Ein Veranstalter/Auftraggeber kann bei geschlossenen Kursen bis zum vierten Werktag vor dem vereinbarten Kurstermin durch Absage in Textform von seinem Auftrag zurücktreten, ohne dass ihm daraus Kosten entstehen. Erfolgt die Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, ist die JUH berechtigt, Stornogebühren in der bei der Anmeldung vereinbarten Höhe zu berechnen.

 

Absagen

Offene Einzelkurse: Die JUH kann offene Kurse bis zu drei Werktage vor dem Kurstermin absagen. Die Absage erfolgt telefonisch an die bei Anmeldung hinterlassene Telefonnummer. Bereits vom Teilnehmer oder von einem Dritten geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Geschlossene Kurse: Sollte eine Kursveranstaltung aus Gründen, die in der Sphäre der JUH liegen, nicht stattfinden, hat der Veranstalter/Auftraggeber Anspruch auf einen Ersatztermin. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

 

Änderungen

Ein Wechsel der Dozenten sowie Änderungen beim Veranstaltungsort oder im Veranstaltungsablauf berechtigen den Teilnehmer/Auftraggeber/Veranstalter nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts. Die JUH ist außerdem befugt, zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen Drittunternehmer zu beauftragen. Hierdurch kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer/Auftraggeber/Veranstalter und dem Drittunternehmer zustande.

 

Teilnahme und Teilnahmebescheinigungen

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluss eines Lehrgangs eine entsprechende Kursbescheinigung. Unterliegen die Lehrgansinhalte bzw. Lehrgansziele den Bestimmungen Dritter (z.B. Qualitätssicherungsstelle der Berufsgenossenschaften), dürfen die Bescheinigungen nur dann ausgegeben werden, wenn die Lehrkraft sich davon überzeugt hat, dass der Teilnehmer nach regelmäßigem Besuch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Eine regelmäßige Teilnahme ist dann gegeben, wenn durch den Teilnehmer wenigstens 90% der angesetzten Unterrichtszeit wahrgenommen wurden. Das Nachholen versäumter Unterrichtszeiten ist ausgeschlossen.

Bei Verlust seiner Teilnahmebescheinigung können Teilnehmer gegen die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,- (Vorauskasse) eine Ersatzbescheinigung erhalten. Kursdokumentationen werden zu diesem Zweck maximal fünf Kalenderjahre aufbewahrt. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist die Ausstellung von Ersatzbescheinigungen nicht mehr möglich.

 

Haftung

Die JUH haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge. Die JUH haftet nicht für Sach- oder Vermögensschäden, die Kursteilnehmern bei oder durch praktische Übungen, die Teilnahme an solchen Übungen, oder durch die unsachgemäße Verwendung von Übungsmaterial entstehen, soweit diese nicht von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet sind.

Ebenfalls haftet die JUH nicht für Schäden an Leib und Leben, die sich ein Kursteilnehmer durch eigene Überschätzung, Unfug oder Nichtbeachtung der Hinweise des JUH-Personals zuzieht.

 

Datenspeicherung

Mit der automatischen Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung ist der Teilnehmer/Auftraggeber/Veranstalter einverstanden. Eine Weitergabe der gespeicherten Daten durch die JUH an Dritte erfolgt nicht.

 

Salvatorische Klausel

Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klausel dieser AGB behalten alle übrigen Klauseln ihre Gültigkeit.

 

Stand: 25.08.2010

 

Ansprechpartner und Links


Kontakt

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Telefon
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Fax 030 816901-702
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