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Das alleinige Tragen der Kosten für Aus- und Weiterbildung stellt für viele Teilnehmer ein großes Hindernis dar. Wir möchten Ihnen Möglichkeiten eröffnen, die Ihnen bei der Finanzierung helfen.

Mit der Ausgabe eines Bildungsgutscheins wird Ihnen von der Agentur für Arbeit die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen bescheinigt. Diese kann in Form von Übernahme der Lehrgangskosten, Kinderbetreuungskosten, Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung und Fahrkostenerstattung vergütet werden.

Die Johanniter-Akademie Bildungsinstitut Berlin ist nach AZWV (SGB III) zertifiziert. Personen, welche von der Agentur für Arbeit und deren Jobcenter einen Bildungsgutschein erhalten haben, können diesen Aufgrund unserer Anerkennung für die Ausbildung zum Rettungsassistenten einsetzen.

Diese Förderungsmaßnahme können Sie beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen. Studierende und Auszubildende an höheren Fachschulen und Akademien erhalten die Förderung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen.
Sollten Sie in einem Gesundheitsfachberuf eine Durchschnittsnote von mindestens 1,9 erzielt haben, ergibt sich für Sie die Möglichkeit eines Stipendiums durch die Stiftung Begabtenförderungswerk. Kosten für Weiterbildungen können damit übernommen werden.
www.begabtenfoerderung.de

Diese Kreditmöglichkeit für Schüler, Studenten und Berufstätige zeichnet sich durch besonders flexible Konditionen und niedrigen Zinssatz aus.

Für eine zivilberufliche Karriere nach der Bundeswehr bietet der Berufsförderungsdienst Qualifizierungsmöglichkeiten. Noch während des Wehrdienstes haben Sie die Möglichkeit, an Lehrgängen und Seminaren teilzunehmen. Das Leistungsangebot reicht von der Beratung bis zur finanziellen Unterstützung.
Kosten für alle Lehrgänge, sowie Unterrichtsmaterial und Fahrkosten können steuerlich geltend gemacht werden. Dieses ist möglich über Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 4000 €, oder im Zusammenhang mit einer Weiterbildung, über Werbungskosten in unbegrenzter Höhe.
Weitere Informationen können Sie bei Ihrem Finanzamt erfragen
