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In unserer Ausbildung zum Sanitäter vertiefen und erweitern wir Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten in Erster Hilfe. Diese Ausbildung ist Voraussetzung für eine ehrenamtliche Mitarbeit in den Bereichen Sanitätsdienst, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und in der Ausbildung.
Es gibt verschiedene Qualifikationsstufen. Diese unterscheiden sich deutlich in Ausbildungsdauer und Kompetenz.
Wir unterscheiden:
Sanitätshelfer (San) (1 Woche)Rettungshelfer (RH) (2 Monate)Rettungssanitäter (RS) (3 Monate)Rettungsassistent (RA) (2 Jahre)Rettungsassistent mit Zusatz (RAZ) (3 Jahre)
Die angegebene Dauer bezieht sich auf eine Vollzeitausbildung. Die meisten Kurse können auch auf Wochenenden und einzelne Wochen aufgeteilt werden. Die Ausbildung zieht sich dann entsprechend länger hin.
Die Lehrgänge können aufeinander aufgebaut werden. D.h. der jeweils höherwertige Lehrgang verkürzt sich bei entsprechenden Vorkenntnissen.
Man kann auch direkt in die gewünschte Ausbildungsstufe einsteigen, ohne alle vorherigen Stufen zu durchlaufen.
Welche Ausbildungsstufe man anstrebt und wie schnell man die dazugehörige Prüfung ablegen kann, hängt davon ab, ob man die Ausbildung ehrenamtlich (d.h. in der Freizeit) oder hauptamtlich (d.h. als Beruf in Vollzeit) absolviert.
Welche Einsatzmöglichkeiten man mit der jeweiligen Ausbildung hat, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Bezeichnungen sind in allen Bundesländer weitgehend gleich und werden gegenseitig anerkannt. Die Rettungsdienstgesetze der verschiedenen Bundesländer schreiben jedoch für die selbe Tätigkeit verschiedene Ausbildungsstufen als Mindestqualifikation vor.
| Krankentransport | Notfallrettung | |||
| Baden Württemberg | RS | gP | RA | gP |
| Bayern | RS | gP | RA | gP |
| Berlin | RS | San*1 | RA | RS |
| Bremen | RS | RH | RS | RH |
| Hamburg | RS | RS | RA | RS |
| Mecklenburg-Vorpommern | RS | RS | RA | RS |
| Nordrhein-Westfalen | RS | RH | RA | RS |
| Rheinland-Pfalz | RS | RH | RA | RS |
| Saarland | RS | San | RA | San |
| Sachsen | RS | gP | RA | gP |
| Schleswig-Holstein | RA | RS | RA | RS *2 |
| Thüringen | RA | gP | RA | gP |
*1: mit 60 Stunden Ausbildung
*2: mit 200 Einsätzen Erfahrung
In Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt wird die Mindestqualifikation durch Rettungsdienstpläne oder Verordnungen festgelegt.
gP: geeignete Person
