Arbeitsrechtliche Kommission der Johanniter (AKJ)
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Johanniter (AKJ) entwickelt Arbeits- und Vergütungsbedingungen für die AVR-J. Diese regeln die Arbeits- und Vergütungsbedingungen für neu zu vereinbarende Beschäftigungsverhältnisse der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., der Johanniter GmbH sowie verbundener Unternehmen.
- Die AKJ setzt sich zusammen aus fünf Vertretern der Dienstgeber und ihren Stellvertretern sowie fünf Vertretern der Dienstnehmer und ihren Stellvertretern. Sie arbeiten ehrenamtlich und unabhängig.
- Die Beschlüsse benötigen die Mehrheit der Mitglieder auf beiden Seiten.
- Vorsitzender der AKJ ist Holger Gringmuth, seine Stellvertreterin ist Alexandra Reimann
- Die AKJ wird unterstützt durch zwei Fachausschüsse.
- Die Arbeit der AKJ wird koordiniert durch die Geschäftsstelle der AKJ.
Die AKJ wurde nach Genehmigung durch die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) errichtet.
Im Rahmen ihres verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrechts kann die Kirche – im Rahmen der für alle geltenden Gesetze – ihre Angelegenheiten selbst ordnen und verwalten. Dies umfasst auch die Gestaltung der Dienstverhältnisse der Mitarbeitenden im kirchlichen und diakonischen Dienst. Dieses kircheneigene Arbeitsrechtssystem wird als „Dritter Weg“ bezeichnet. Danach werden die Arbeitsrechtsregelungen für die einzelnen Beschäftigungsverhältnisse durch eine Kommission beschlossen und nicht durch den Abschluss von Tarifverträgen herbeigeführt.
Die reguläre Amtszeit der AKJ beträgt vier Jahre. Vorsitz sowie stellvertretender Vorsitz sind im jährlichen Wechsel aus den Vertretern der Dienstnehmer und der Dienstgeber zu wählen.