Logo der Johanniter

Die Johanniter - Aus Liebe zum Leben

www.johanniter.de

Springe direkt zu: Inhaltsbereich Suchfunktion Ansprechpartner und Links Service-Funktionen Hauptnavigation 


Service-Links und Suche



Hauptinhalt

Finanzierung des Studiums

Finanzierung Ihres Studiums bzw. Ihrer Fort-/Weiterbildung

(Stand: 08.02.2011)

 

Die Akkon-Hochschule finanziert sich ausschließlich über Ihre Gebühren sowie über Drittmittel für Forschungsvorhaben. Staatliche Zuschüsse für private Hochschulen in Berlin gibt es nicht. Daher sind Ihre Studiengebühren/Weiterbildungskosten leider deutlich höher als an einer öffentlichen Hochschule.
Ihr B.A.-Studium an der Akkon-Hochschule kostet ca. € 14.000 bis € 15.000, abhängig von Studiengang, Studiendauer und ggf. Gebühren für separate Dienstleistungen. Auch für unsere Weiterbildungsangebote müssen wir Gebühren berechnen, die Ihre Ersparnisse unter Umständen weit überschreiten. Aber Ihre Ausbildung ist eine langfristige Investition in Ihre berufliche Zukunft und rechnet sich in der Regel über die folgenden Jahrzehnte Ihrer Berufstätigkeit durch ein höheres Einkommen und/oder durch mehr Lebensqualität. Daher lohnt es sich, kreative Lösungen für die Finanzierung der Ausbildung zu finden. In den folgenden Abschnitten wollen wir Ihnen Anregungen geben, wie sich die Studiengebühren, verteilt auf mehrere Jahre, ganz oder teilweise finanzieren lassen.
Ausgangspunkt ist in jedem Fall Ihre persönliche Situation. Unter diesem Blickwinkel lesen Sie bitte die folgenden Hinweise.

 

Stipendien

Hier sind einige der wesentlichen Stipendien aufgeführt. Eine umfangreiche Liste finden Sie unter www.stipendienlotse.de.

 

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Auf ein teilweise rückzahlbares Stipendium nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben Sie gute Chancen, wenn Sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Die Vergaberichtlinien sind umfangreich. Daher empfehlen wir für die weitere Information zu den Förderungsbestimmungen den direkten Kontakt mit dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung an Ihrem Wohnort bzw. am Wohnort Ihrer Eltern. Weitere Details finden Sie unter www.bafoeg.bmbf.de. Auf www.bafoeg-aktuell.de finden Sie einen BAföG-Rechner zum Prüfen Ihres Anspruchs.

„Meister-BAföG“
Diese Förderung ist geregelt im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und kann zwar nicht für Bachelor-Studiengänge, aber für ausgewählte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen beantragt werden. Details hierzu finden Sie unter www.meister-bafoeg.info bzw. unter der kostenlosen Info-Hotline 0800-6223634.

 

Deutschland-Stipendium
Ab Sommersemester 2011 startet bundesweit die Vergabe von Stipendien nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipG). Hochschulen können Stipendien vergeben, für die sie die Stipendiaten nach definierten Kriterien auswählen. Das Stipendium wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt. Die Hälfte des Stipendiums in Höhe von insgesamt monatlich € 300,- zahlt letztlich das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die andere Hälfte muss aus der Wirtschaft oder einer privaten Quelle kommen. Da nur höchstens 8 % der Studierenden einer Hochschule auf diesem Weg gefördert werden dürfen, ist dieser Weg zur Finanzierung der ersten Studiensemester wenig geeignet. Details sehen Sie unter www.deutschlandstipendium.de.
Die Akkon-Hochschule bemüht sich derzeit um private Geldgeber, um dieses Stipendium anbieten zu können. Genaueres wird zu gegebener Zeit auf unserer Website veröffentlicht.

 

Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gGmbH
Sollten Sie z.B. in einem Gesundheitsfachberuf wie Rettungsassistent oder Altenpfleger eine Durchschnittsnote von mindestens 1,9 erzielt haben, prüfen Sie Ihre Chancen auf ein Stipendium der Stiftung Begabtenförderungswerk (info(at)begabtenfoerderung.de bzw. www.weiterbildungssstipendien.de oder www.sbb-stipendien.de). Wertvolle Informationen zur beruflichen Weiterbildung und Hochschulbildung erhalten Sie auch unter www.aufstieg-durch-bildung.info.

 

Förderprogramme der politischen Parteien
Alle im Bundestag vertretenen politischen Parteien haben Stipendienprogramme. Die Aussichten, auf diesem Weg Ihr Studium oder Ihre Weiterbildung zu finanzieren, sind begrenzt. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Websites.

 

 

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Bildungskredit
Falls Sie bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss haben oder aus anderen Gründen nach BAföG nicht gefördert werden können, prüfen Sie Bildungskredite öffentlicher oder privater Geldinstitute (siehe www.bildungskredit.de). Unter www.kfw.de finden Sie Informationen über zinsgünstige, teilweise geförderte Darlehen der KfW-Bank unter dem Stichwort Inlandsförderung / Studenten.

 

Diverse private Banken oder Unternehmen bieten für Ihre Ausbildung an einer staatlich anerkannten Hochschule wie der Akkon-Hochschule Darlehen an. Sprechen Sie zunächst mit Ihrer Hausbank, idealerweise nachdem Sie sich über Bildungsdarlehen auf den Websites anderer Anbieter wie z.B. der Deutschen Bank oder der DKB Deutsche Kreditbank AG informiert haben. Für eine Liste der Anbieter und Vergleichsangebote siehe www.studienkredit.de.

 

Ihr Arbeitgeber
Fragen Sie Ihren jetzigen (oder zukünftigen?!) Arbeitgeber, ob er sich an Ihren Aus- und Weiterbildungskosten beteiligt. Es wäre legitim, wenn er sich bei Zusage von finanziellen Leistungen über entsprechende arbeitsvertragliche Klauseln zur anteiligen Rückzahlung bei vorzeitiger Kündigung absichert.

 

Bundesagentur für Arbeit
Vielleicht können Sie sich von der Bundesagentur für Arbeit bei Ihrem Bildungsvorhaben unterstützen lassen. Ein Stichwort wäre die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Bundesagentur. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Ausbildungsberater oder Betreuer und informieren sich unter www.arbeitsagentur.de.

 

Bundeswehr
Sollten Sie nach Ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr eine Tätigkeit in einem zivilen Beruf aufnehmen, lassen Sie sich vom Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr beraten. Möglicherweise können Sie noch während Ihres Wehrdienstes an Bildungsmaßnahmen teilnehmen.

 

Finanzamt
Sollten Sie steuerpflichtige Einkünfte erzielen oder in der Vergangenheit erzielt haben, prüfen Sie bitte, ob Sie das Finanzamt an Ihren Weiter- und Fortbildungskosten beteiligen können. Sprechen Sie am besten direkt mit Ihrem Sachbearbeiter bzw. Ihrem Steuerberater, was Sie in Ihrer individuellen Situation als Sonderausgaben bzw. als Werbungskosten geltend machen dürfen. Dabei vergessen Sie neben den Gebühren der Akkon-Hochschule z.B. die Aufwendungen für Fachbücher, Büromaterial und Unterbringungs- oder Fahrtkosten nicht.

 

 

 

(c)  Akkon-Hochschule gGmbH

Ansprechpartner und Links