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Was passiert, wenn der Kollege im Nebenbüro plötzlich zusammenbricht, wenn er Kreislaufprobleme hat oder gar einen Herzinfarkt erleidet? Die ersten zehn Minuten sind dann entscheidend. Wer innerhalb dieser Zeit richtig handelt, verhilft dem Betroffenen zu einer echten Überlebenschance. So können mit einer einfachen Wiederbelebungstechnik mehr als 15 Prozent der Herzinfarktpatienten reanimiert werden. Aber auch bei Knochen- oder Bänderverletzungen, bei Bewusstlosigkeit oder Vergiftungen gilt es, schnell und sicher zu helfen. Wenn es während der Arbeitszeit im Betrieb zu Notfällen dieser Art kommt, sind die Mitarbeiter in der Pflicht.
Weil Erste Hilfe Leben retten und bewahren kann, ist eine entsprechende Ausbildung in Unternehmen gesetzlich festgelegt: Bis zu zehn Prozent aller Beschäftigten müssen ausgebildet sein und alle zwei Jahre fortgebildet werden. Die Gebühren dafür übernehmen die Unfallversicherungsträger. Die Johanniter sind von den gesetzlichen Unfallversicherungen dazu berufen, Erste-Hilfe-Ausbildungen zum Betriebshelfer und -sanitäter durchzuführen. Das tun sie an mehr als 250 Standorten in Deutschland – auf Wunsch bieten qualifizierten Johanniter-Ausbilder auch Inhouse-Schulungen an. Regelmäßige Trainings und Auffrischungskurse gehören ebenfalls dazu, um das Wissen präsent zu halten.
Weitere Informationen zu der Erste-Hilfe-Ausbildung für Betriebe, Schulungsorte und -termine sind zu finden unter: Betriebshelfer. Dort sind Kurse auch online buchbar.