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Über die Präsidenten

Der Präsident: Höchster Repräsentant der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Der Präsident ist der höchste Repräsentant der JUH.

Neben den menschlichen Ansprüchen stellt die Satzung besondere Ansprüche an den Präsidenten. In § 10 der Satzung der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH) heißt es dazu:

Der Präsident und der Vizepräsident müssen Mitglieder des Johanniterordens sein.

Der Johanniterorden nimmt aber noch weiter Einfluß auf die Berufung des wichtigsten Mannes in seinem größten Ordenswerk.

Der Präsident wird vom Herrenmeister des Johanniterordens ernannt und abberufen. Stimmt der Herrenmeister dem Nominierungsvorschlag der Delegiertenversammlung nicht zu, so reicht die Delegiertenversammlung neue Nominierungsvorschläge ein.

Im Gegenzug nimmt der Orden den Präsidenten in besondere Runden auf.

Er (= der Präsident) vertritt sie (= die JUH) im Kapitel des Johanniterordens.

 

Gemeinsam mit den weiteren Präsidiumsmitgliedern trifft der Präsident weitreichende Entscheidungen für die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.; so heißt es in der Satzung der JUH weiter:

Das Präsidium trifft die Grundentscheidungen zur Verbandspolitik der JUH und beschließt Leitlinien für die Tätigkeit des Bundesvorstands sowie der Landesvorstände. Das Präsidium überwacht die Geschäftsführung.

Damit kommt dem Präsidenten besondere Bedeutung für die Geschicke von Deutschlands größter evangelischer Hilfsorganisation zu.

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