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Die Stiftung „Hilfe für Familien in Not - Stiftung des Landes Brandenburg -“ wurde 1992 von der damaligen Sozialministerin des Landes Brandenburg, Frau Dr. Regine Hildebrand, gegründet.
Die Stiftung hilft Familien, eine aktuelle Notlage zu beseitigen oder zu lindern, wenn gesetzliche Ansprüche auf staatliche Leistungen nicht ausreichen. Ein Rechtsanspruch auf Stiftungsgelder besteht nicht.
Seit 1992 konnte die Landesstiftung über 2.900 Familien mit ca. 2,3 Mio. Euro unterstützen und ihnen damit eine neue Perspektive geben.
Über die Bundesstiftung wurden Hilfeleistungen in Höhe von 59,2 Mio. Euro an über 108.249 Schwangere allein im Land Brandenburg vergeben.
Eine Familie in Not
Unvorhergesehene Schicksalsschläge, aber auch die Häufung von unglücklichen Umständen bringen Familien in Notsituationen, aus denen sie oft allein keinen Ausweg finden. Eine schwere Krankheit, Trennung, lang andauernde Arbeitslosigkeit, Unfall oder Tod eines Familienmitgliedes können solche Fälle sein.
Wem hilft die Stiftung?
Familien mit mindestens einem Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen bieten wir schnelle und unbürokratische Hilfe, wenn gesetzliche Ansprüche auf staatliche Hilfeleistungen nicht bestehen oder nicht ausreichen. Voraussetzung ist der Wohnsitz im Land Brandenburg.
Wie wird geholfen?
Wir können durch eine Geldzuwendung oder ein zinsloses Darlehen helfen. Die Höhe der Stiftungsleistungen richtet sich nach der jeweiligen Familiensituation.
Welche Angaben benötigen wir?
Neben der Darstellung der Notlage müssen Einkommens- und Eigentumsverhältnisse, die monatlichen finanziellen Belastungen, Umfang und Verwendungszweck der beantragten Hilfe mitgeteilt und der Nachweis der Inanspruchnahme aller gesetzlichen Leistungen erbracht werden.
Hilfe für Schwangere
Schwangerschaft und Geburt eines Kindes sind tief greifende Ereignisse, die auch zu einem finanziellen Engpass führen können.
Die Landesstiftung vergibt Gelder der Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ an Schwangere, die eine finanzielle Hilfe benötigen.
Welche Schwangere erhält Unterstützung?
Sofern die gesetzlichen Hilfen nicht ausreichen und die monatlichen Bruttobezüge aller Haushalts-angehörigen sowie deren Vermögen die Grenzen der Abgabenordnung §53 Nr.2 nicht übersteigen.
Wie wird geholfen?
Die Stiftungsmittel werden zweckgebunden für Umstandskleidung, ergänzende Babyerstausstattung, kindgemäße Wohnungseinrichtung und sonstige Hilfen vergeben.
Wo kann Hilfe beantragt werden?
Anträge auf Stiftungsleistungen der Familien- oder
Schwangerenhilfe werden grundsätzlich über eine Beratungsstelle eingereicht.
Diese können z.B. sein:
Die Beratungsstellen helfen bei der Antragstellung und leiten diesen an die Stiftung weiter.
Kontakt:
Stiftung „Hilfe für Familien in Not -Stiftung des Landes Brandenburg-“
Heinrich-Mann-Allee 103 | Haus 3
14473 Potsdam
Tel: 0331/ 866 59 90
Fax: 0331 / 866 59 95
E-Mail: kuhl.stiftung@t-online.de
Web: www.familien-in-not.de
Mehr Informationen zum Stiftungsangebot finden Sie in diesem Flyer.

Sachbearbeiterin im Netzwerk
Tel. 033841 93-414

