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Datenschutz ist Patientenschutz
Datenschutz im Krankenhaus heißt in erster Linie: Schutz der Patientendaten. Maßgeblich sind insoweit die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Beim Datenschutz stehen anders als der Begriff zunächst vermuten lässt, nicht die Daten im Vordergrund, sondern die Personen, über die Informationen (Daten) verarbeitet werden. Der Datenschutz will den „gläsernen Menschen“ verhindern.
In unserem Krankenhaus ist Jörg Herden Datenschutzbeauftragter nach § 4 f BDSG und damit für die Einhaltung und Umsetzung der Vorgaben des Datenschutzes verantwortlich. Er hat insbesondere
Öffentliches Verfahrensverzeichnis gem. § 4g Bundesdatenschutzgesetz
