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Zur Erfüllung ihrer vielfältigen karitativen und sozialen Aufgaben sind viele Hilfsorganisationen auf die Unterstützung durch Fördermitglieder angewiesen. Dazu setzen die Organisationen professionelle Werbebeauftragte ein. Die großen Organisationen Johanniter-Unfall-Hilfe, Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst und Arbeiter-Samariter-Bund haben sich auf einen gemeinsamen Verhaltenskodex verpflichtet, um verbindliche Qualitätsstandards für ihre Fördermitgliedswerbung zu schaffen.
Der Verhaltenskodex regelt das Auftreten der Werber ebenso wie ihre Vergütung, ihr Erscheinungsbild oder den Umgang mit Beschwerden. Darüber hinaus unterliegt die Mitgliederwerbung strengen gesetzlichen Bestimmungen, z.B. Sammlungsrecht, Datenschutz und Gemeinnützigkeitsrecht.
Die Johanniter verpflichten sich, die Mitgliedsbeiträge für ihre satzungsgemäßen karitativen und sozialen Aufgaben zu verwenden. Die Mittelverwendung wird bei den Johannitern natürlich dokumentiert und durch unabhängige Institutionen wie Wirtschaftsprüfer, Finanzamt oder auch dem DZI kontrolliert.
Download Verhaltenskodex zur Mitgliedergewinnung (PDF)
Download Satzung der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (PDF)
Helfen auch Sie uns! Werden Sie Fördermitglied bei den Johannitern! Jetzt Mitglied werden

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Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. geht vertrauenswürdig mit Ihren Spenden um.
Dies bestätigt auch das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) in Berlin.
Johanniterorden:
Konto Nr. 150 150, BLZ 360 601 90
KD Bank eG, Berlin
Johanniter-Stiftung:
Konto Nr. 43 77 36 200, BLZ 100 700 00
Deutsche Bank AG
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.:
Konto Nr. 43 43 43 43, BLZ 370 205 00
Bank für Sozialwirtschaft