Pflegeberater/in im Raum Hamburg (auf Anfrage)

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Unsere Leistungen

Versicherte, die Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) beziehen oder diejenigen, die Leistungen beantragt haben und bei denen erkennbar ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht, haben seit dem 1. Januar 2009 gemäß § 7a SGB XI einen Anspruch auf eine umfassende individuelle Pflegeberatung im Sinne eines Fallmanagements.

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI soll insbesondere die Versorgungssituation des Pflegebedürftigen verbessern, seine Angehörigen entlasten und damit auch die häusliche Pflege stärken. Ferner ist gemäß § 7a Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB XI im Rahmen einer Pflegeberatung auch über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen zu informieren.