Beauftragte/r für Medizinprodukte Sicherheit Würzburg

Bei uns sind Sie richtig! Die Johanniter-Akademien bieten bundesweit ein weites Spektrum an Aus-, Fort- und Weiterbildungen an.

Unsere Leistungen

Beauftragte/r für Medizinprodukte Sicherheit

Umfang

Als Referent für unsere Seminarangebote für Beauftragte für Medizinprodukte und Medizinproduktesicherheit konnten wir Herrn Frank Johannsen gewinnen, der als Berater und Dozent für seine praxisnahen und fundierten Aus- und Fortbildungen im Bereich der Medizinprodukte bekannt geworden ist.

Aktuell bieten wir bei uns in Würzburg  folgende Seminare an:

21.02.2022
FreshUp für Medizinproduktebeauftragte und Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
150 € (inkl. Seminarverpflegung)

22. - 23.02.2022       
Grundlehrgang für Medizinprodukte-Beauftragte
265 € (inkl. Seminarverpflegung)

24.02.2022
Grundlehrgang Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
150 € (inkl. Seminarverpflegung)

Gerne können die Seminare für Medizinprodukte-Beauftragte und Beauftragte für Medizinproduktesicherheit bei entsprechender Nachfrage auch als verkürzter Kombi-Lehrgang angeboten werden. Kommen Sie hierfür gerne persönlich auf uns zu. Aktuell planen wir die Seminare in Präsenz durchzuführen, auch um Ihnen die volle Kompetenz von Herrn Johannsen bieten zu können. Sollte dies im weiteren Infektionsgeschehen nicht möglich sein, werden wir das Seminar selbstverständlich online abhalten.

Anmeldungen richten Sie bitte an bildung.unterfranken(at)johanniter.de oder per Telefon an die 08000 19 15 15 16. Gerne sind wir Ihnen bei der Vermittlung einer Unterkunft behilflich.

Weitere Informationen zu unserem Seminarangebot entnehmen Sie bitte unserem Flyer.

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten haben sicherzustellen, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist (§ 6 Abs. 1 Medizinprodukte-Betreiberverordnung).