1853-1945

1854 König Friedrich Wilhelm IV. verleiht den acht Johanniter-Genossenschaften in den damaligen preußischen Provinzen der 1852 durch Kabinettsorder wieder hergestellten Balley Brandenburg des Johanniterordens – darunter der Posener Provinzialgenossenschaft – Korporationsrechte (neben den Provinzialgenossenschaften Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien, Sachsen, Westfalen und Rheinland). Erster Kommendator: Rudolf Frhr. Hiller v. Gärtringen. Bis zum Ersten Weltkrieg Gründung von acht - zunächst kleinen - Krankenhäusern in Tierschtiegel, Pinne, Fraustadt, Pakosch, Schwerin a.d. Warthe, Kolmar, Znin, Murowana-Goslin.
1909 Aufnahme der Pflege von "heilbaren Krüppelkindern".
1920 In Folge des Vertrages von Versailles wird die Provinz Posen weitgehend der Republik Polen zugeschlagen. Die Krankenhäuser Pinne, Pakosch, Znin und Kolmar werden enteignet. Die Krankenhäuser in Schwerin, Tirschtiegel und Fraustadt liegen in der nunmehr deutschen Grenzmark Posen-Westpreußen und werden Genossenschaften im Deutschen Reich zugeordnet. Die Polen zugeschlagenen Gebiete Westpreußens werden der Posenschen Genossenschaft zugeordnet und damit die Krankenhäuser Dirschau, Vandsburg und Briesen, die von den Polen nicht enteignet wurden. Ordensritter, die nicht in Polen bleiben konnten oder wollten, mussten zu Genossenschaften im Deutschen Reich wechseln.
1922 Die Genossenschaft ändert ihren Namen in "Genossenschaft in der Republik Polen". Ihr Mitgliederstand ist von 134 Ritter 1918 auf 71 Ritter fast halbiert. Kommendator in dieser schwierigen Zeit seit 1918 ist Claus v. Heydebreck-Markowitz.
1939 Auflösung des Johanniterordens in Polen durch die Polnische Regierung und Einziehung seines Vermögens und der Krankenhäuser Vandsburg, Dirschau und Briesen.
1940 Nach Wiedereingliederung der Provinzen Posen und Westpreußen in das Deutsche Reich Umbenennung in "Genossenschaft im Reichsgau Wartheland".
1943 Antrag des Kommendators Georg Frhr. v. Massenbach auf Eintragung der Genossenschaft in das Vereinsregister. Der Antrag wird abgelehnt, weil dies nach Auffassung der Kanzlei der NSDAP "unerwünscht sei, da der Johanniter-Orden hierdurch eine neue feste Organisationsform erhalten würde."