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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Die Johanniter GmbH ist sich ihrer Sorgfaltspflichten zur Bewahrung der Menschenrechte und den damit verbundenen Umweltaspekten bewusst. Wir möchten unseren Beitrag dazu leisten Menschenrechte, sowie Umwelt- und Klimaschutz im Gesundheitswesen voranzubringen. Wir sind davon überzeugt, dass unternehmerischer Erfolg nur im Einklang mit der Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards von Dauer ist. Durch einen risikobasierten Managementansatz können menschenrechtliche sowie umweltbezogene Risiken identifiziert, durch angemessene Präventionsmaßnahmen adressiert und, im Falle des Eintritts eines Risikos, durch geeignete Abhilfemaßnahmen korrigiert werden.

Unser Menschenrechtsbeauftragter Herr Reiter und unsere Referentin für nachhaltige Lieferketten Frau Thinius sind für die Überwachung des menschenrechtlichen Risikomanagements und die Umsetzung des Lieferkettengesetzes in der Johanniter GmbH und deren Tochtergesellschaften verantwortlich. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an  wenden.

Weitere Informationen bezüglich der Umsetzung des Lieferkettengesetzes finden Sie hier.

  • Beschwerdeverfahren (LkSG)

    Das Beschwerdeverfahren ermöglicht es allen Beschäftigten der Johanniter GmbH sowie externen Personen oder Personengruppen Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu melden.

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  • Lieferantenkodex

    Der Kodex beinhaltet die Vorgaben und Erwartungen der Johanniter GmbH-Gruppe an unsere Geschäftspartner und Lieferanten. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf die Johanniter GmbH sowie sämtliche Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen.

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  • Grundsatzerklärung Johanniter GmbH

    Hier finden Sie die Grundsatzerklärung der Johanniter GmbH zur

    Achtung der Menschenrechte.

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  • Grundsatzerklärung Johanniter-Seniorenhäuser

    Hier finden Sie die Grundsatzerklärung der Johanniter-Seniorenhäuser zur

    Achtung der Menschenrechte.

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Weitere Informationen zum LkSG finden Sie unter:

  • Den hier zugrunde liegende Gesetzestext finden Sie im Bundesgesetzblatt (mehr erfahren).
  • Weitere hilfreiche Informationen des Bundesamtes für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle (BAFA) (mehr erfahren).
  • Erklär-Video des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit & Entwicklung (BMZ) (mehr erfahren).