Sie haben die Wahl
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Im Leben jedes Menschen gibt es besondere Anlässe: Freudige Momente, wie die Geburt eines Kindes oder runde Geburtstage. Aber auch traurige Ereignisse, wie den Verlust eines geliebten Menschen. Solche Ereignisse können Anlass sein, an Menschen in Not zu denken.
Wenn auch Sie einen persönlichen Anlass nutzen möchten, um die Arbeit der Johanniter zu unterstützen, können Sie Ihre Anlass-Zuwendung an die Stiftung geben.
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Dabei handelt es sich um eine freiwillige (Zu-)Stiftung an eine Stiftung in Form von Geld oder Sachleistungen. Bei Zuwendungen an Stiftungen unterscheidet man im Allgemeinen zwischen (Zu-)Stiftungen und Spenden. Bei (Zu-)Stiftungen handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung in den Grundstock, das Grundstockvermögen, einer Stiftung. Im Gegensatz zu einer Spende, die zeitnah für den Stiftungszweck ausgegeben werden muss, bleibt die Zustiftung dauerhaft in der Stiftung erhalten. Sie wird angelegt, erhöht das gesamte Stiftungskapital und führt so zu höheren Erträgen.
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Für eine Schenkung von Gegenständen und Vermögenswerten an die Johanniter-Stiftung zu Lebzeiten gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
Die Handschenkung: Bei einer Handschenkung übergibt der Schenkende dem Beschenkten einen Gegenstand oder Vermögenswerte. Der Zugang ist sofort möglich. Eine Handschenkung ist ohne besondere Form gültig. Eine Ausnahme bildet hier die Schenkung von Grundstücken. Diese muss von einem Notar beurkundet werden.
Das Schenkungsversprechen: Bei einem Schenkungsversprechen verpflichtet sich der Schenkende per Vertrag, dem Beschenkten Vermögensgegenstände ohne Gegenleistung zu übertragen. Bei einem Schenkungsversprechen ist eine notarielle Beurkundung notwendig.
Die Schenkung im Todesfall: Eine Schenkung im Todesfall liegt vor, wenn der Erblasser ein Schenkungsversprechen unter der Bedingung leistet, dass der Beschenkte den Erblasser überlebt. Diese Art der Schenkung verfolgt einen ähnlichen Zweck wie ein Testament und muss dieselben Formvorschriften einhalten.
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Das Stiften per Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus einen guten Zweck zu unterstützen. Fördern Sie die Johanniter durch ein Vermächtnis oder durch eine Erbeinsetzung und sorgen Sie dafür, dass Ihr Vermögen Gutes tut und Hilfsbedürftige unterstützt. Befreit von Erbschaftssteuern und angelegt für einen langfristigen Zweck ist ein Erbe für eine gemeinnützige Stiftung eine besonders gute Chance: Stiften per Testament – dauerhaft helfen! Per Testament kann statt einer Person eine gemeinnützige Organisation wie beispielsweise die Johanniter-Stiftung als Erbe eingesetzt werden. Alternativ können Sie pflichtenbefreit einen Teil Ihres Erbes an eine Stiftung Ihrer Wahl vermachen. Mit einem Vermächtnis stellen Sie sicher, dass Vermögen, Immobilien oder Wertgegenstände dauerhaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden. Ein Vererben an Stiftungen sorgt dafür, dass nicht nur Ihre materiellen Werte, sondern auch Ihre persönlichen Ideale weitergeben werden.
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Die Johanniter-Stiftung führt aktuell Fonds zu folgenden Themen:
- Kinder und Jugend
- (Alten-) Pflege
- Hospizarbeit und Palliativmedizin
- Betreuung und Seelsorge
- Bildung und Wissenschaft
- Genossenschaften und Kommenden
- Johanniter-Schwesternschaft
- Johanniter-Hilfsgemeinschaften
- Johanniter-Unfall-Hilfe
- Auslandsarbeit
- Johanniter-Förderpreis
Sie investieren und fördern durch Ihre Zustiftung diese konkrete Themen/Zwecke.
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Aus juristischer Sicht bezeichnen die Themenfonds eine Form der Zuwendung an eine bereits bestehende Stiftung. Die Gründung kann schon zu Lebzeiten vorgenommen oder aber per Testament in die Wege geleitet werden. Als Gründer eines solchen Fonds bestimmen Sie nicht nur das zu fördernde Anliegen, sondern legen auch den Namen fest. Dabei haben Sie verschiedene Möglichkeiten, bereits mit der Benennung des Fonds ein Zeichen zu setzen. Geben Sie dem Fonds zum Beispiel den Namen eines geliebten Menschen, eines besonderen Zwecks oder den eigenen Familiennamen. Bei der Gründung wird außerdem die Höhe des Stiftungskapitals festgelegt, dieses kann jedoch jeder Zeit weiter aufgestockt werden. Neben Privatpersonen können auch Gemeinden, Schulen oder Vereine einen Stiftungsfonds gründen. Mit einem Fonds für Stiftungen kommen so langfristige Engagements für einen guten Zweck zu Stande.
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Im Rahmen einer Treuhandstiftung schließen Sie einen Vertrag mit einem Treuhänder, zum Beispiel der Johanniter-Stiftung. Damit übertragen Sie das Stiftungsvermögen dem Treuhänder. Dieser verwaltet es getrennt von seinem übrigen Vermögen nach gemeinsam festgelegten Regelungen. Der Stiftungszweck und andere grundlegende Bestimmungen werden in einer Satzung niedergelegt. Damit haben Sie die Sicherheit, dass mit Ihrem Vermögen Ihre Herzensprojekte unterstützt werden.
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Verbrauchsstiftungen sind eine interessante Alternative zur herkömmlichen Stiftung. Sie wurden vom Gesetzgeber erst vor einigen Jahren offiziell zugelassen und anerkannt. Bei ihnen kann das Stiftungsvermögen selbst für die Erfüllung des Stiftungszwecks aufgebraucht werden. Dadurch eröffnen sich gerade in Niedrigzinsphasen neue Möglichkeiten, weil von Erträgen abhängige Stiftungen dann kaum noch Spielräume für die Zweckverwirklichung haben. Der Preis dafür ist die Endlichkeit der Verbrauchsstiftung. Durch entsprechende Satzungsgestaltung sind auch die Gründung von Teil-Verbrauchsstiftungen, optionalen Verbrauchsstiftungen sowie die Umwandlung von normalen Stiftungen in Verbrauchsstiftungen und umgekehrt möglich.
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Durch die Stiftung einer Immobilie zu Lebenszeiten haben Sie die Möglichkeit, die Stiftung als Begünstige einer Schenkung einzusetzen. Hier wird unterschieden zwischen der reinen Schenkung und der gemischten Schenkung, bei der Sie eine Zuwendungsbestätigung in der Höhe des geschenkten Teilwertes erhalten würden. Auf Wunsch lässt sich zur Schenkung eine Leibrente vereinbaren oder ein Wohn- oder Nießbrauchsrecht zurückbehalten. Alternativ ist eine Immobilienübertragung auch per Testament möglich. Aus Rechtssicherheits- und Kostengründen empfehlen wir, hierfür ein notarielles Testament anzufertigen.
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Ein Stiftungsdarlehen bezeichnet eine besondere Form des Stiftens. Wollen oder können sich Stifter nicht endgültig von Ihrem Vermögen oder Teilen davon trennen, so bietet ein Stifterdarlehen eine attraktive Zwischenlösung, um flexibel gemeinnützig tätig zu sein und gleichzeitig den Zugriff auf das eigene Kapital zu behalten. Sie als Darlehensgeber stellen der Stiftung Ihr Kapital, in Form eines zinslosen Darlehens, zur Verfügung. Benötigen Sie Ihre Einlage zurück, weil unerwartet Kosten anfallen oder Sie für das Alter vorsorgen wollen, so stellt dies kein Problem dar. Ihr Geld wird angelegt und indem Sie den Geldbetrag zinsfrei überlassen, unterstützen Sie die Stiftungsarbeit. Die Vermögenserträge aus diesem Darlehen erhält die Stiftung steuerfrei und kann mit deren Hilfe humanitären Projekte vorantreiben.
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Die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung muss durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde anerkannt werden. Außerdem muss der Gründer dazu ein Stiftungsgeschäft sowie eine Stiftungssatzung aufsetzen. Kern des Stiftungsgeschäfts ist die Verpflichtung des Stifters, ein genau festgelegtes Vermögen an die Stiftung zu übertragen, während in der Satzung Details wie der Name, der Stiftungszweck und die Aufgaben aufgeführt werden. Sobald die Stiftungsbehörde die Gründung anerkannt hat, ist die Stiftung rechtskräftig. In Ihrer Satzung benennen Sie Förderzwecke zu Gunsten der Johanniter - so können wir auf Wunsch im Johanniter-Verbund die Verwaltung Ihrer eigenen rechtsfähigen Stiftung übernehmen.
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Die o. g. Auflistung zeigt deutlich: Stiften ist nicht gleich Stiften! Die unterschiedlichen Formen der Unterstützung sind vielseitig.
Wir informieren und beraten Sie dazu gerne.
Gleichzeitig informieren wir Sie, dass es noch weitere Möglichkeiten zur Unterstützung der Arbeit der Johanniter gibt. Z. B. die Einzel-, Dauer- oder Unternehmens-Spende, die Fördermitgliedschaft, Kooperationen, das Sponsoring u. v. a. m. Gerne zeigen Ihnen auch diese Wege auf.