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Als Johanniter evangelisch wurden

Die Ballei Brandenburg im 16. und 17. Jahrhundert

Den nachfolgend veröffentlichten Vortrag hielt RR Friedrich Adolph Freiherr v. Dellinghausen am 22. März 2017 in der Subkommende Bonn – Bad Godesberg.

Vorbemerkung
Ich möchte meinem Vortrag eine Sentenz von Philipp Melanchton, dem Freund und Mitstreiter Martin Luthers, voranstellen: „Das menschliche Leben ist ohne Kenntnis der Geschichte nichts anderes, als gewissermaßen eine immerdauernde Kindheit, ja sogar eine ständige Finsternis und Blindheit.“

Im Jahr der Rückbesinnung auf die Reformation vor 500 Jahren ist es deshalb angemessen, dass wir uns unserer johanniterlichen Reformationsgeschichte bewusst werden. Warum diese nicht unmittelbar im Jahre 1517 beginnt, wird dieser Vortrag deutlich machen.

Aus der Überschrift zu meinem heutigen Vortrag möchte ich auf eine kleine, aber äußerst wichtige Besonderheit aufmerksam machen. Da heißt es nicht: „Als die Johanniter evangelisch wurden“, sondern nur „als Johanniter“ evangelisch wurden. Das kennzeichnet nichts anderes, als eine Beschränkung auf wenige Johanniter in einem speziellen Gebiet, nämlich auf die Johanniter in der Ballei Brandenburg. Und die nachfolgende Zeitangabe 16. und 17. Jahrhundert umfasst eine Epoche, die in der Geschichte als Zeitalter von „Reformation und Gegenreformation“ bezeichnet wird.

Ein Vortrag zu diesem Thema zwingt dazu, sich zunächst als Hintergrundwissen mit wichtigen historischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen am Ausgang des Mittelalters zu beschäftigen. Die Renaissance, der Humanismus und schließlich die Reformation stellten die wesentlichen geistigen Grundlagen und Weichen für eine neue Weltordnung im Abendland dar. Dazu gesellte sich die Ablösung des ptolemäischen Weltbildes durch Nikolaus Kopernikus. Wagemutige Seefahrer und Eroberer fanden den Weg um Afrika herum nach Indien  und erschlossen für Spanien und Portugal in Amerika einen bislang unbekannten Kontinent mit all seinen Reichtümern. Dem Verdrängen letzter muslemischer Herrschaften von der spanischen Halbinsel stand jedoch das Vordringen der Türken nach Eroberung Konstantinopels über die Dardanellen nach Europa gegenüber. Erst 1529 konnten sie vor Wien gestoppt und langsam zurückgedrängt  werden.

Luther mit seinen reformatorischen Gedanken war ein Kind dieser von Aufbruch und Veränderung geprägten Welt. Dazu gab es durch die Erfindung des Buchdrucks das geeignete Medium, um die gebildeten Menschen seiner Zeit, also die des Lesens und Schreibens kundigen, in kurzer Zeit mit seinen Vorstellungen bekannt zu machen. Ursprünglich – und davon zeugen seine 95 Thesen – hatte er wohl nur im Sinn, sich gegen unsinnige und nicht von der Heiligen Schrift getragene Vorgänge in der immer noch mittelalterlich geprägten Kirche zur Wehr zu setzen. Der Ablasshandel und das Agieren von Tetzel in Jüterbog waren wohl nur der unmittelbare Anlass für den Augustinermönch und Professor der Theologie in Wittenberg, nun an die Öffentlichkeit zu treten. Aber dass seine Gedanken und Vorstellungen in so stürmischer Weise von den Zeitgenossen aufgenommen, weitergetragen und entwickelt wurden, zeigt nur, dass die Zeit für Veränderungen und eine neue Theologie reif war. Aber das ist nicht das Thema dieses Vortrags. Hier und heute geht es vor allem um das Schicksal der Johanniter in dieser Zeit.
 
Seit 1310 beherrschten sie als souveräner Ordensstaat von Rhodos aus das östliche Mittelmeer. Gleichwohl konnten sie nicht das Vordringen der Osmanen auf dem Festland aufhalten, mussten zusehen, wie Konstantinopel 1453 an die Türken fiel, verloren ihre Festlandsbesitzungen und mussten schließlich gegen das übermächtige Heer Sultan Süleymans des Prächtigen kapitulieren und die Insel am Neujahrstag 1523 verlassen. Das Abendland, hier Kaiser Karl V., in dessen spanisch-habsburgischen Reich damals die Sonne nicht unterging, musste sich zu dieser Zeit mit König Franz I. von Frankreich um die Vorherrschaft in Italien auseinander setzen und hatte keinen Sinn für das bedrohte letzte christliche Bollwerk vor der türkischen Küste. Dass er dem Orden schließlich im Jahre 1530 die Insel Malta als Lehen zuwies und somit dessen Fortbestand sicherte, muss hier aber erwähnt werden.

Der andere Ordensstaat, der des Deutschen Ordens, ging in dieser Zeit unter. Schon 1466 hatte er im so genannten Zweiten Thorner Frieden einen großen Teil seines Landbesitzes – vor allem die Lande westlich der Weichsel zusammen mit der Marienburg – an das Königreich Polen abgeben müssen. Diese Gebiete wurden danach als Königlich Preußen bezeichnet. Der verbleibende Teil des Ordensstaates, nun von Königsberg aus regiert, musste sich der Lehenshoheit des polnischen Königs unterwerfen. Im Jahre 1511 wurde Markgraf Albrecht von Brandenburg, dessen Mutter eine polnische Prinzessin war, zum Hochmeister über den Reststaat eingesetzt. Nach erfolglosen militärischen Auseinandersetzungen mit König Sigismund I. von Polen und beraten von Martin Luther wandelte er  den Rest des Ordensstaates in Preußen, auch weiterhin unter  polnischer Lehenshoheit, in das weltliche Herzogtum Preußen um und führte dort die Reformation ein. Das Herzogtum Preußen war somit der erste evangelische Staat überhaupt. Er gehörte aber nicht zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. 1618 geriet er im Zuge erbrechtlicher Vorgaben an das Kurfürstentum Brandenburg. Erst 1660 konnte sich der Große Kurfürst als Herzog in Preußen im Frieden von Oliva aus dem polnischen Lehensverhältnis lösen.

Die Ballei Brandenburg in den Anfangsjahren der Reformation
Zum Verständnis der Situation in der Ballei Brandenburg zu Beginn der Reformationszeit ist ein kurzer Rückblick in ihre Geschichte notwendig. Im 14. Jahrhundert aus dem Erbe des Templerordens entstanden, hatten die Johanniter schon im Vertrag von Cremmen von 1318 das Patronat des Markgrafen von Brandenburg akzeptiert und standen seitdem unter dem Schutz der jeweiligen brandenburgischen Herrscher, zunächst der aus verschiedenen Familien entstammenden Markgrafen, ab 1411 dem Nürnberger Burggrafen Friedrich VI. von Hohenzollern. Er wurde 1417 als Friedrich I. zum erblichen Kurfürsten von Brandenburg erhoben. Das besondere Patronatsverhältnis der Johanniter zu ihrem Landesherrn war einzigartig im ganzen Orden und hätte eigentlich von der Ordensregierung nicht akzeptiert werden dürfen, denn zwischen dem Orden und dem Papst durfte es keine weltlichen oder geistlichen Strukturen geben. Aber man war gerade mit dem Aufbau des Ordensstaates auf Rhodos beschäftigt und kümmerte sich nicht so sehr um Dinge, die deutlich am Rande  seines Einflussbereiches lagen.

Im wichtigen Heimbacher Vergleich von 1382 wurde der Ballei  durch das Deutsche Großpriorat des Johanniterordens  eine sonst keiner Ballei gewährte Sonderstellung eingeräumt. Der Vertrag regelte künftige Rechte und Pflichten der Ballei als autonome Gliederung des Ordens, die letztlich bis zu ihrer Säkularisation im Jahre 1810/11 Bestand behielten. Bis zum Beginn der Reformationszeit hatte sich das Gewicht der Ballei durch neu erworbene Kommenden und Landbesitze in die Neumark, brandenburgischer Besitz östlich der Oder, verlagert. Mit dem Ankauf von Sonnenburg im Jahre 1426 und dem Bau einer Kirche, die 1508 durch den Bischof von Lebus geweiht wurde, legte die Ballei die Grundlage für ihr späteres Ordenszentrum. Aber auch westlich der Oder verfügte sie noch über reichen Grundbesitz. Genannt seien nur die Kommenden  Werben, Lietzen, Süpplingenburg u.a. Die Ballei Brandenburg war somit eine reiche, selbstbewusste und vor allem unter dem Schutz ihrer brandenburgischen Landesherrn autonome Ordensgliederung. Allerdings hatten sich ihre Mitglieder, die Kommendatoren oder Komture, bereits zu diesem Zeitpunkt, wie im Übrigen im gesamten deutschen Sprachraum aus Visitationsberichten erkennbar, weitgehend aus ihren diakonischen Pflichten gelöst. Es ging nun im Wesentlichen um den Erhalt des Grundbesitzes und um das Erwirtschaften von Erträgen, die der eigenen Existenzsicherung und der mit dem Vertrag von Heimbach eingegangenen finanziellen Abgaben dienen sollten. Die Herrenmeister übten nach wie vor ihr Amt von ihren Kommenden aus. Nach dem Ableben eines Kommendators wurde die Kommende dem in der Reihenfolge nächst folgenden Ordensritter - nach dem lateinischen Wort „commendare“ - anvertraut.

Leider gibt es heute keine Quellen, aus denen erkennbar wäre, in welcher Weise die Kommendatoren der Ballei Brandenburg die von Luther ausgehenden theologischen und gesellschaftlichen Veränderungen unmittelbar mitverfolgt haben. Sie waren ja ohnehin durch das Patronatsverhältnis zu ihrem Landesherrn noch konfessionell gebunden. Dieser, Kurfürst Joachim I., hielt bis zu seinem Tode im Jahre 1535 streng am alten Glauben fest. Dass aber die Ideen der Reformation sich  auch im Kurfürstentum ausbreiten konnten, lässt sich daran ablesen, dass die Ehefrau des Kurfürsten schon zu seinen Lebzeiten heimlich den Glauben wechselte und auch auf die beiden Söhne, Joachim und Johannes, in dieser Hinsicht Einfluss ausübte. Die Heimlichkeit dauerte aber nur kurz, nämlich bis die gemeinsame Tochter Elisabeth dem Kurfürsten verriet, dass die Mutter das Abendmahl in beiderlei Gestalt einnahm und schon zu Luther in Wittenberg Verbindung aufgenommen habe. Die ehelichen Auseinandersetzungen kann man sich gut vorstellen. Die Kurfürstin gab aber nicht nach und nutzte eine Abwesenheit ihres Gemahls im Jahre 1526 zur Flucht über Jüterbog nach Wittenberg, wo sie beim sächsischen Kurfürsten Asyl erhielt, ihren Lebensunterhalt aber nur durch den Verkauf des geretteten Schmucks sichern konnte. Eine Rückkehr nach Brandenburg war ihr erst nach dem Tod des Kurfürsten möglich. Sie überlebte ihn um 20 Jahre

Die sich aus der Reformation ergebende neue Bewertung von Ehe und Sexualität. Luther - ehemaliger Mönch - ging mit Katharina von Bora - ehemalige Nonne - die Ehe ein und begründete so die evangelische Pfarrersfamilie, dürfte bei den Johannitern der Ballei Brandenburg eine erhebliche Attraktivität besessen haben. Aber es konnte ihnen gleichzeitig  nicht verborgen geblieben sein, dass überall, wo sich die Reformation durchsetzte, Klöster und Stifte säkularisiert wurden und der Ordensbesitz davon nicht verschont blieb. Der Johanniterorden, ohnehin durch die Vertreibung von Rhodos geschwächt, verlor dadurch im ganzen nord- und mitteleuropäischen Raum, einschließlich England, einen ganz wesentlichen Teil seines Landbesitzes und damit seines gesellschaftlichen und politischen Einflusses. So lange Kurfürst Joachim I. lebte, konnte es also nicht im Interesse der Johanniter in seinem  Einflussbereich liegen, sich dem neuen Glauben zu öffnen. Daher gingen die Entwicklungen durch die Ausbreitung der Reformation im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, auch die revolutionären Umtriebe durch die Bauernrevolte und die Bilderstürmerei in den Kirchen, zunächst an den Johannitern der Ballei Brandenburg – so weit wir das heute nachvollziehen können – völlig vorbei. Das aber änderte sich nachhaltig mit dem Tod des Kurfürsten im Jahre 1535. In seinem Testament hatte er eine Aufteilung seines Kurfürstentums  auf seine beiden Söhne verfügt. Joachim sollte als Kurfürst Joachim II. über die Alt- und Mittelmark herrschen, Johannes dagegen als Markgraf Hans von Küstrin die Neumark und Teile der in  brandenburgischem Besitz befindlichen Nieder-Lausitz erhalten. Diese Aufteilung sah auch vor, dass Hans von Küstrin mit der Herrschaft über die Neumark das Patronat über die Ballei Brandenburg übernahm.

Die Erbteilung wurde umgehend vollzogen. Markgraf Hans von Küstrin  wandte sich sehr rasch der neuen Lehre zu und schloss sich 1538 dem Schmalkaldischen Bund, der Vereinigung der protestantischen Fürsten, an. Sein Bruder, Kurfürst Joachim II. folgte ihm erst mit dem Übertritt zur lutherischen Lehre am 1. November 1539, indem er das Abendmahl „in beiderlei Gestalt“ einnahm.

Mit dem Glaubenswechsel der Herrscher im Kurfürstentum, in der Markgrafschaft und in den benachbarten Fürstentümern, vor allem in Mecklenburg und Braunschweig, war auch für die Johanniterritter der Ballei Brandenburg der Weg zur neuen Lehre offen. Vor allem die Johanniterkirchen trennten sich recht bald vom römisch-katholischen Kultus und setzten evangelische Pfarrer ein, die nun keine Johanniterritter mehr waren und natürlich auch heiraten durften. Gleichwohl behielten die Kommendatoren durch ihre Eigentumsrechte, vor allem aber nach ihrem ebenfalls vollzogenen Glaubenswechsel, Zugriff auf alles, was dort geschah.

Der insgesamt moderate Wechsel zur lutherischen Lehre im gesamten Kurfürstentum und in der Markgrafschaft Küstrin verlangte von den Johannitern nicht, ebenfalls unverzüglich evangelisch zu werden. Aber sie fanden zunehmend Freude an der neuen Lehre und wurden schließlich ihre eifrigsten Anhänger. Als evangelische Johanniter konnten sie nunmehr auch heiraten und  Nachkommen zeugen. Schon 1544 sind die Kommendatoren Melchior von Barfus in Schievelbein und Andreas von Schlieben in Werben verheiratet. Erbliche Ansprüche von Nachkommen auf eine Kommende gab es aber auch weiterhin nicht.

Die Ballei Brandenburg unter dem Patronat des Markgrafen Johannes (Hans) von Küstrin
Der neue Schutzherr, Patron oder Protektor, über die Ballei Brandenburg wird von Winterfeld in seiner Geschichte der Ballei Brandenburg (Osnabrück 1993 [Teilnachdruck der Ausgabe Berlin 1859]) als ernster, energischer, jedoch auch unruhiger und kriegerischer Geist beschrieben. Er sei ab Beginn seiner Herrschaft ein Freund und Förderer der Reformation gewesen. Andererseits hätte er zuweilen die ihm gesetzten Grenzen überzogen und die Tragweite seiner ausgedehnten und schwierigen Pläne nicht immer zutreffend berechnet. Da er seine Ziele stets mit eiserner Konsequenz verfolgte, wären ihm auch Auslagen erwachsen, die über seinen finanziellen Möglichkeiten lagen. So habe er immer nach neuen Finanzquellen gesucht.

Zunächst schien sich der Markgraf für das Wohl der Ballei zu interessieren, zumal der Konfessionswechsel von Kommendatoren seinen Vorstellungen von der Einführung der Reformation entgegen kamen. Als er 1540 in einem Streit mit dem Bischof von Lebus und dem bereits genannten Kommendator Melchior von Barfus, damals noch Komtur von Quartschen, einer in der Neumark gelegenen Kommende, über den so genannten „Bischofs-Zehnten“ zu vermitteln hatte und dabei Einblick in die Vermögensverhältnisse der Ballei gewann, wurden bei ihm Begehrlichkeiten geweckt. Nachdem er die Stadt Küstrin zu seinem Herrschaftssitz erhoben hatte, benötigte er für eine angemessene Hofhaltung auch eine entsprechende wirtschaftliche Grundlage. Er zwang deshalb den seit 1527 amtierenden Herrenmeister Veith von Thümen, trotz dessen heftiger Gegenwehr noch im Jahre 1540 einem Gebietstausch zuzustimmen. Er zog die ertragreiche nahe zu Küstrin gelegene Kommende Quartschen mit allem Zubehör ein und übertrug der Ballei als Ausgleich die unbedeutende Landvogtei Schievelbein im Osten der damaligen Neumark, die dann auch zur Kommende unter der Führung von Melchior von Barfus erhoben wurde.
Für den Herrenmeister Veith von Thümen bedeutete  diese Wendung die zweite Niederlage gegen seinen landesherrlichen Schutzpatron. Die erste erhielt er kurz nach seinem Dienstantritt als Herrenmeister. Damals noch Komtur von Lagow, war er wegen nachbarschaftlicher Streitigkeiten unter Gewaltanwendung über den Starosten von Meseritz, Untertan des Königs von Polen,  hergefallen. Nach einer Schlichtung zwischen dem polnischen König und seinem Landesherrn, Kurfürst Joachim I., musste er eine Geldbuße von 2000 Gulden hinnehmen.

An der Enteignung der Kommende Quartschen wird deutlich, wie willkürlich der Markgraf mit den Rechten der Ballei umging, sofern es ihm passte. Deshalb ist es an dieser Stelle notwendig, im Einzelnen darzustellen, warum Hans von Küstrin die Ballei nicht einfach säkularisierte, sondern sie nach eigenen Vorstellungen am Leben erhielt.
Ernst Opgenoorth stellt dazu in seinem umfangreichen Werk „Die Ballei Brandenburg des Johanniterordens im Zeitalter der Reformation und Gegenreformation“ (Würzburg 1963) Folgendes fest: „Markgraf Johanns Haltung gegenüber der Ballei Brandenburg nimmt jedoch eine Sonderstellung ein. Hier hat er nicht, wie er es sonst tat und es damals üblich war, das Aussterben des Mitgliederbestandes abgewartet und dann den Besitz eingezogen, sondern er hat sich durchaus für das Weiterbestehen der Institution eingesetzt. Offenbar lebte er in dem Bewusstsein, dass zwischen der Ballei und ihm, ja seinem gesamten Hause, ein Verhältnis besonderer Zusammengehörigkeit herrsche. [...] Für die Entscheidung des Markgrafen, die Ballei weiter bestehen zu lassen, dürfte der Gesichtspunkt des Prestiges eine Rolle gespielt haben, das Bedürfnis, durch die Oberhoheit über eine altehrwürdige und bis in seine Tage recht mächtige Institution das eigene Ansehen zu erhöhen. […] Die Tragweite des Entschlusses zur Erhaltung der Ballei liegt auf der Hand. Hätte der Markgraf die Johanniter sie sich selbst überlassen, so wäre wahrscheinlich eingetreten, was Thümen schon 1543 befürchtet hatte: Durch die Verheiratung der Ordensbrüder hätten sich auf dem Wege über deren Erben die Ordensgüter unmerklich in weltliche Rittersitze, (wie es sich in Preußen und in Livland mit dem Eigentum des Deutschen Ordens vollzogen hatte), verwandelt. […] Sollte aber die Ballei als Zusammenschluss evangelischer Ordensritter weiter bestehen, dann war dies nur in engstem Zusammengehen mit den Landesfürsten möglich. Nur so waren etwa massive Eingriffe des Großpriors abzuwehren.“
 
Der Markgraf hatte aber auch zu berücksichtigen, dass zahlreiche Kommenden der Ballei Brandenburg außerhalb seiner Territorialgrenzen lagen und bei einer Auflösung der Ballei an die dort herrschenden Fürsten gefallen wären.

Zerwürfnisse und Auseinandersetzungen zwischen dem Markgrafen und den Rittern der Ballei waren unausweichlich. Sie zeigten sich als Konflikte zwischen autoritärer absolutistischer Machtausübung und dem Beharren auf ständischen Interessen. Opgenoorth schreibt dazu:

„Sein (des Markgrafen) aufs Höchste gesteigertes fürstliches Selbstbewusstsein, verbunden mit großer Zielstrebigkeit und praktisch-organisatorischer Begabung, ließ ihn seine Pläne mit einer für die Beteiligten oft schwer erträglichen Härte verfolgen. […] Vor allem eine Eigenschaft dieses Fürsten hat wie allen, die mit ihm zu tun hatten, so auch den Johannitern, schwer zu schaffen gemacht: der aufs Äußerste gesteigerte Erwerbssinn, den man nur als Geldgier bezeichnen kann. Dieser Charakterzug des Markgrafen kostete die Ballei ihr gesamtes Barvermögen, welches der Markgraf unter dem Druck der Auflösungsgefahr an sich brachte.“

Im Jahre 1544 starb der Herrenmeister Veith von Thümen, und der Markgraf schlug dem Wahlkapitel am 20. Juni 1544 durch seinen Gesandten, Franz Neumann, den inzwischen evangelisch gewordenen Kommendator von Grüneberg (Neumark), Joachim von Arnim, als einzigen Kandidaten vor. Die veränderten Verhältnisse kennzeichnete der seitdem für die Regierungszeit des Markgrafen gültige Amtseid des Herrenmeisters. Winterfeld zitiert ihn mit folgendem Wortlaut: „Ich, Joachim von Arnim, des Ritterlichen Ordens Sanct  Johannis erwählter Meister in der Mark Brandenburg, schwöre zu Voraus meinem gnädigen Landesfürsten, Markgrafen Johannes zu Brandenburg, als darunter ich residiere, und danach dem Ritterlichen Orden gehorsam und treu zu sein, derselben Bestes zu wissen, Schaden zuvor zu kommen nach meinem besten und äußersten Vermögen, als mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium:“

Zu Michaelis des selben Jahres (29. September 1544) hielt der Herrenmeister ein Kapitel ab, in dem die versammelten Kommendatoren den Beschluss fassten, den Markgrafen als Patron und Schutzherren der Ballei inständig zu bitten, „alle Ob- und Anliegen, keine ausgenommen, an sich zu nehmen, und solche in Güte oder zu Recht, wie ihm solches am bequemsten und gelengensten bedünken würde, beizulegen und zu entscheiden.“ Zur Ausführung dieses Beschlusses wurden dem Markgrafen die Kommendatoren Andreas von Schlieben in Lagow und Baltharsar von der Marwitz aus Wildenbruch zur Seite gestellt. Winterfeld schreibt dazu: „In diesem Kapitel wählte sich die Ballei also selbst einen Vormund in allen Vorkommenheiten, und der Herrenmeister machte sich dadurch vollständig unmündig.“ Weiter heißt es, dass der Herrenmeister erklärte „für seine Person mit den Ordenssachen und Schulden gar nichts mehr zu thun haben zu wollen, auch alle in diesen Angelegenheiten eingehende Briefe direct an den Markgrafen nach Küstrin geschickt werden sollen.“

Unbegreiflich wird dieses Kapitel aus heutiger Sicht, weil dem Herrenmeister auch untersagt wurde, ohne Zustimmung des Markgrafen ein Kapitel einzuberufen, und er für die Dauer seiner Amtszeit jährlich 1500 Gulden an den Markgrafen abführen musste. Es kann nicht verwundern, dass der Herrenmeister beim nächsten Kapitel im Jahre 1545 in Sonnenburg sein Amt niederlegte und sich auf seine Kommende Grüneberg in der Neumark zurückzog.

Es liegt auf der Hand, dass sich das Großpriorat Deutschland und der inzwischen auf der Insel Malta ansässig gewordene Orden mit all diesen Vorgängen im nordöstlichen Teil Deutschlands näher zu befassen hatten. Allerdings geschah dies wohl erst, als durch die erfolgreiche Abwehr des türkischen Angriffs  auf die Insel im Jahr 1565 und die Vernichtung der türkischen Flotte in der Seeschlacht von Lepanto 1571 die Zukunft des Ordens gesichert war und man auch in seinen Randbereichen wieder Ordnung herstellen wollte. Es wird überliefert, dass die Ordensregierung eine Ausschließung der Ballei Brandenburg verfügt habe. Diese sei jedoch vom Deutschen Großprior Philipp Flach von Schwarzenberg, der von 1573 bis 1594 residierte, nicht weitergeleitet worden. Hauptgrund hierfür waren wohl die Responsien der Ballei, auf die das Großpriorat Deutschland nicht verzichten wollte. So verblieb die autonome evangelische Ballei Brandenburg auch weiterhin im ansonsten katholischen Gesamtorden.

Arnims Nachfolger, Thomas von Runge, musste sich einerseits mit dem Markgrafen arrangieren, andererseits fielen in seine Regierungszeit wichtige und nachhaltige Beschlüsse. Am 14. Januar 1550 fand in Sonnenburg ein Kapitel statt, dessen Beschlüsse erstmalig für ein Archiv in schriftlicher Form festgehalten wurden. Die daraus entstandene Sammlung der Kapitelprotokolle wurde bis zur Aufhebung der Ballei im Jahre 1811 fortgeführt. Unter Thomas von Runge avancierte Sonnenburg endgültig zur Herrenmeisterresidenz. Ab 1550 fanden hier nun auch in unregelmäßigen Abständen die Ritterschläge an neuen Johannitern statt. Von diesem Datum an und bis heute sind auch alle Herren, die Johanniter wurden, mit ihren persönlichen Daten archiviert.

Nachdem der Markgraf bereits 1545 seinen Sekretär, Franz Neumann, zum Kommendator von Schievelbein ernannt hatte, musste der Herrenmeister 1556 dem Markgrafen generell das Nominationsrecht für die Erben und Nachkommen Franz Neumanns für Schievelbein einräumen. Da dieser keiner adeligen Familie entstammte und auch später nicht nobilitiert worden ist, hätte er weder Johanniter, noch Kommendator oder später Herrenmeister werden dürfen. Das zeigt aber erneut, wie sich der Markgraf über alle historischen Bezüge der Ballei hinwegsetzte, wenn es ihm passend erschien.

Als Franz von Runge am 08. März 1564 starb, setzte der Markgraf seinen vertrauten Sekretär und nunmehrigen Kanzler, Franz Neumann, beim Wahlkapitel als neuen Herrenmeister durch. Gegen die Zahlung der üblichen 200 Taler bei Einsetzung eines neuen Herrenmeisters stimmte auch der Großprior, Georg von Hohenstein, genannt Bombastus, dieser Investitur zu.

Mit Franz Neumann hatte sich der Markgraf allerdings verrechnet. Denn kaum war die Investitur vollzogen, forderte er vom neuen Herrenmeister die Übertragung der in der Lausitz gelegenen Ordensgüter Friedland und Schenkendorf.

Diese Ordensämter befanden sich jedoch im Herrschaftsbereich des Königs von Böhmen, gleichzeitig deutscher Kaiser, und waren somit für den Markgrafen nicht unmittelbar erreichbar. Der Herrenmeister ging auf diese Forderung nicht ein, worüber der Markgraf sehr erbost gewesen sein soll und ihn anlässlich eines Aufenthalts im Ordensgut Rampitz, ebenfalls Neumark, von ihm ergebenen Räten festnehmen und nach Sonnenburg überführen ließ. Neumann konnte allerdings – möglicherweise mit Hilfe des Schlosshauptmanns von Winnig – zur Kommende Schwiebus fliehen, die ebenfalls außerhalb der Zugriffsmöglichkeiten des Markgrafen lag. Der Schlosshauptmann starb an den Folgen der an ihm verübten Folterungen ohne auszusagen. In Schwiebus fand Neumann aber auf die Dauer auch keine Sicherheit und floh daher nach Prag weiter, wo er einige Zeit unbehelligt lebte und bereits 1568 an der Ruhr starb.

Nach mehrmonatiger Vakanz im Herrenmeisteramt wurde Graf Martin von Hohenstein am 14. Januar 1569 beim Kapitel in Sonnenburg als Ritter in die Ballei aufgenommen und sofort zum Kommendator von Grüneberg berufen. Er sollte eine Woche später für 40 Jahre, also bis zum Jahr 1609, als Herrenmeister an der Spitze der Ballei stehen. Als beide Brüder, Kurfürst Joachim II. und Markgraf Johannes, im Jahre 1571 starben, wurden die einst getrennten Landesteile unter dem neuen Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg wieder vereinigt. Die Ballei fand in ihm einen ihr nun wohl gesonnenen Landesherrn und konnte sich unter der klugen Führung Hohensteins nach der schweren Zeit unter Johannes von Küstrin wieder reorganisieren und zu altem Glanz, nunmehr als adeliger Landstand, zurückfinden. Johann Georg soll gesagt haben: „Die Ballei müsse als Zierd des Hauses Brandenburg in conservation und esse (Existenz) verbleiben.“

Die Ballei Brandenburg bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges
Graf Martin von Hohenstein hatte studiert, war in ganz Europa gereist, hatte in der spanischen Armee an Kriegszügen teilgenommen und war danach in die Mark zurückgekehrt. Markgraf Hans von Küstrin fand an dem gebildeten, aber bescheiden auftretenden und frommen Martin von Hohenstein Gefallen. Er nahm ihn in seine Dienste und bedachte ihn mit reichen Schenkungen. Vielleicht empfand er ihn als ein Ersatz für die ihm nicht vergönnten Söhne. So ließ er ihn nur wenige Jahre vor seinem Tod zum Herrenmeister ernennen. Und für die so arg mitgenommene Ballei war dies ein wahrer Segen.

Als Erbe seines 1570 gestorbenen Bruders kam Martin von Hohenstein in den Besitz der Herrschaft Schwedt und Vierraden. Das brachte ihm nicht nur wirtschaftliche Unabhängigkeit, sondern verlieh seiner Person auch gesellschaftlichen Glanz am Hofe in Berlin. Im kurfürstlichen Auftrag nahm er zahlreiche wichtige diplomatische Aufgaben wahr. Kurfürst Johann Georg setzte ihn zu seinem Statthalter in Berlin ein, wenn er selbst von seiner Residenz abwesend war.

Diplomatisches Geschick musste der Herrenmeister auch 1591 in Verhandlungen mit Herzog Julius von Braunschweig und Lüneburg unter Beweis stellen, als es um den Verbleib der Kommende Süpplingenburg in der Ballei ging. Weniger erfolgreich war er allerdings bei einem Vergleich mit den Herzögen von Mecklenburg bezüglich der Kommenden Mirow und Nemerow. Er konnte nicht verhindern, dass diese Kommenden mehr und mehr seiner Hand entglitten.

In seiner Geschichte zur Ballei Brandenburg schreibt Winterfeld: „Der Graf von Hohenstein wird von allen Schriftstellern, namentlich von Leuthinger, als ein außerordentlich begabter, frommer und thätiger Mann geschildert, dessen Wirken wieder den alten Hospitalgeist athmete. Er war ein eifriger Anhänger Luther`s, ein Schützer und Wohltäter der Kirchen und Schulen und ein Vater aller Armen und Hilfsbedürftigen, denen er sehr viel Gutes erwies. Er errichtete mehrere milde Stiftungen, ließ die Kirche in Sonnenburg mit großen Kosten ausbessern, erhöhte das Gehalt des Predigers, baute ein Hospital für 16 Arme und gab mehreren Studenten zu Frankfurt auskömmliche Stipendien.“

Man muss davon ausgehen, dass die Kommendatoren dem Beispiel ihres Herrenmeisters folgten und ebenfalls alten Johannitergeist in ihren Kommenden wirksam werden ließen.

Während der 40jährigen Regierungszeit Graf Hohensteins - er starb am 5. Mai 1609 kinderlos – wurden nur 27 neue Ritter mit dem Ritterschlag in der Kirche von Sonnenburg in die Ballei Brandenburg aufgenommen. Das zeigt  die Bedeutung der exklusiven und elitären Ausrichtung dieser adeligen Gemeinschaft, aus der sich fortan, dem Beispiel des Herrenmeisters folgend, zunehmend Angehörige für den Dienst am kurfürstlichen Hof in Berlin entschieden. Hofdienst und militärische Karrieren von Johannitern sollten sich aber erst nach dem Dreißigjährigen Krieg in der Regierungszeit des Großen Kurfürsten in vollem Umfang durchsetzen.

In die Regierungszeit Martin von Hohensteins fällt auch die positive Entwicklung des Ordens auf Malta, nachdem die Türkengefahr abgewendet war. Zunehmend nannte man nun die Johanniter nach dem Ordenssitz „Malteser“. Die Mitglieder der Ballei blieben jedoch bei ihrem alten Namen „Johanniter“ – und das gilt bis heute.

Nach dem Heimgang des hoch geachteten Herrenmeister Graf Martin von Hohenstein folgten in zuweilen sehr kurzen Abständen fünf Herrenmeister aus der kurfürstlichen Familie, die auf die Geschicke der Ballei keinerlei Einfluss ausübten. Als Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg 1613 mit seiner Familie zum reformierten Bekenntnis Calvins übertrat, wirkte sich dies auf die Mitglieder der Ballei nicht aus. Sie blieben lutherisch.
Der am 29. Juli 1616 zum Herrenmeister investierte Johann Georg Markgraf zu Brandenburg ist hier allerdings erwähnenswert. Als Herzog von Jägerndorf in Schlesien und treuer Gefolgsmann des Winterkönigs Friedrich V. von der Pfalz nahm er unmittelbaren Anteil an den Geschehnissen in der ersten Phase des Dreißigjährigen Krieges. Nach der Niederlage des Winterkönigs in der Schlacht am Weißen Berg bei Prag am 8. November 1620 wurde über ihn die Reichsacht verhängt und sein Herzogtum durch Kaiser Ferdinand II. eingezogen. Heimatlos starb er 1624 in Siebenbürgen.

Zu diesem Zeitpunkt stand Kurfürst Georg Wilhelm von Brandenburg kurioser Weise bereits vollständig unter dem Einfluss seines allmächtigen katholischen Ministers, Adam Graf von Schwarzenberg. Winterfeld schreibt dazu: „Wie dieser staatskluge und gewandte Mann den unbedingten Einfluss auf den Kurfürsten gewonnen hat, wie seine mächtige Hand alle Zweige der Staatsverwaltung beherrschte, und alle wichtigen Ämter an sich riss, ward es ihm auch nicht schwer, das Herrenmeisterthum des Johanniter-Ordens, und was die Hauptsache war, die bedeutende Revenue (Einkünfte) desselben in seinen Besitz zu bringen.“ Ihm ging es eben schlichtweg ums Geld.

Das Wahlkapitel am 16. Juni 1625 in Sonnenburg entsprach dem Ansinnen des Kurfürsten. Schwarzenberg musste sich aber bezüglich seiner Konfession verpflichten, das Augsburgische Bekenntnis der Ordensritter zu achten und die Ballei nicht zum alten katholischen Glauben zurück zu führen. In den Kirchen, Schulen und Ordenshäusern der Ballei sollte auch kein katholischer Gottesdienst eingeführt werden. Das Großpriorat in Heitersheim bestätigte die Investitur des Grafen Schwarzenberg, sowie die der fünf vorangegangenen, erlaubte sich aber gleichzeitig an die ausstehenden Responszahlungen und Bestätigungsgebühren in Höhe von 6 508 Talern zu erinnern.

Es würde einen weiteren Vortrag notwendig machen, das Schicksal der Ballei im weiteren Verlauf des Krieges näher darzustellen. An seinem Ende stand sie vor außerordentlichen Problemen. Zerstörungen, Bevölkerungsrückgang, Verwüstungen und allgemeine materielle Not betraf die Kommenden und Besitzungen der Ballei ebenso, wie ganz Mitteleuropa, das im wahrsten Sinne des Wortes von den Krieg führenden Parteien „verheert“ worden war. Vor allem die Mark Brandenburg litt unter allgemeiner Verarmung, Hunger, Pest und Verödung in besonderem Maße. Die wankelmütige Politik des seit 1619 regierenden Kurfürsten Georg Wilhelm von Brandenburg und seines Ministers, Graf Schwarzenberg, trug daran einen wesentlichen Anteil.

Kurfürst Georg Wilhelm starb am 1. Dezember 1640. Sein Sohn Friedrich Wilhelm, später genannt „der Große Kurfürst“, folgte ihm am 6. Februar 1641 auf dem Thron des Kurfürsten von Brandenburg. Wenig später starb auch der ungeliebte Minister und Herrenmeister Adam Graf von Schwarzenberg. Das bedeutete für die Kurmark, aber auch für die Ballei Brandenburg, einen vollständigen Umschwung in den politischen Verhältnissen.

Zunächst erhob der Sohn des verstorbenen Herrenmeister, der junge Graf Johann Adolf von Schwarzenberg, Ansprüche auf die Herrenmeisterwürde. Der ebenfalls junge und durchsetzungsfähige Kurfürst war jedoch nicht bereit, dem Grafen Schwarzenberg entgegen zu kommen und nahm eine über zehn Jahre dauernde Vakanz im Herrenmeisteramt hin. Erst dann hatte er in seinem Freund Fürst Johann Moritz von Nassau-Siegen den geeigneten nächsten Herrenmeister gefunden. Unter diesem begann ab 1653 die erfolgreiche Restaurierung der Ballei Brandenburg.

In die Zeit der Vakanz beim Herrenmeisteramt fielen ab 1641 die Friedensverhandlungen. Sie endeten schließlich im Friedensvertrag von Münster und Osnabrück, dem so genannten „Westfälischen Frieden“ von 1648. Der Vertragstext, nach äußerst schwierigen Verhandlungen zu Stande gekommen, stellte einen Kompromiss dar und schuf eine Friedensordnung, die bis zum Ende des „Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation“ im Jahre 1806 Bestand hatte.

Für die Konfessionen bestätigte dieser Friedensvertrag den Augsburger Religionsfrieden von 1555 und damit die völlige Gleichstellung der lutherischen und reformierten Glaubenslehre mit der römisch-katholischen Konfession. Damit erhielt – zumindest indirekt – auch die Ballei Brandenburg eine offizielle Bestätigung ihrer durch die Reformation eingenommenen evangelischen Ausrichtung.

Des Weiteren enthielt der Vertrag im Kapitel XII die endgültige Zuweisung der Kommenden Miro und Nemerow an die mecklenburgischen Herzöge. Ausdrücklich wurde in diesem Zusammenhang der Kurfürst von Brandenburg als Patron der Johanniter genannt und damit  der Vertrag von Cremmen aus dem Jahre 1318 bestätigt. Indirekt festigte sich hierdurch auch die aus dem Vergleich von Heimbach stammende autonome Stellung der Ballei gegenüber dem Großpriorat.

Im Blick auf die politische Landschaft in Deutschland nach dem Westfälischen Frieden war bedeutsam, dass die Ballei Brandenburg überhaupt noch existierte, ja völkerrechtlich und konfessionell durch den Vertragstext gestärkt wurde und nun an das Überwinden der materiellen Schäden in ihrem noch vorhandenen Besitz gehen konnte. Dass Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg den dazu geeigneten, wohlhabenden und vor allem engagierten Herrenmeister in der Person des Fürsten Johann Moritz von Nassau-Siegen gefunden hatte, sollte sich als ein großer Segen erweisen. Aber das ist Stoff für einen weiteren Vortrag

Vielleicht noch ein kurzer Nachtrag: Man wird aus diese Ausführungen unschwer erkennen, in welch bedeutender Weise die Landesherrn, die Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg, bei der Auswahl der Herrenmeister der Ballei Brandenburg mitgewirkt und die Entwicklung der Ballei beeinflusst haben. Erst mit dem Ende der Monarchie in Deutschland und der Abdankung von Kaiser Wilhelm II. als König von Preußen im Jahre 1918 wurde dieses enge Patronats- bzw. Protektoratsverhältnis beendet. Seitdem wissen wir, dass es auch ohne diesen landesherrlichen Schutz geht. Gleichwohl lebt die enge Verbindung zum Haus Brandenburg/Preußen noch heute in der Person unseres gegenwärtigen Herrenmeisters fort. Ihm widme ich diesen Vortrag.