Schrift und Tradition

Thesen zur Grundlage christlich-theologischer Erkenntnisbildung.


1. Sola scriptura - allein durch die heilige Schrift wird der Glaube und die theologische Erkenntnis begründet. Das Schriftprinzip ist einer der zentralen Grundsätze der Reformation. Mit ihm wendet sich Luther gegen das katholische Traditionsprinzip und das kirchliche Lehramt, das nicht schriftgemäße Lehren wie den Ablass, das Fegefeuer oder die Heiligenverehrung autoritativ als für die Christenheit verbindlich erklären kann. Die spätere reformatorische Lehrbildung verbindet darum das Schriftprinzip in der Lehre von den vier „Soli“ sachgemäß mit den Grundsätzen solus Christus, sola gratia, sola fide, sola scriptura. Solus Christus: Allein Christus vermittelt durch sein Sterben für die Sünden der Menschheit am Kreuz und durch seine Auferweckung von den Toten das Heil, die Rettung und die Erkenntnis Gottes. Sola scriptura: Jesus Christus ist das lebendige Wort Gottes. Es wird bezeugt durch die Heilige Schrift, d.h. durch das Christuszeugnis der Schriften des neuen Testaments und in seinem Licht auch durch das Christuszeugnis der Schriften des Alten Testaments. Sola fide: Durch die mündliche Verkündigung des Evangeliums auf dem Wege der Auslegung der biblischen Texte weckt der Heilige Geist den Glauben. Sola gratia: Der Glaube ist ein reines Geschenk Gottes, gewirkt durch den heiligen Geist, ohne menschliches Zutun. Der Mensch kann von sich aus nichts beitragen zum Glauben. Das Heil der Menschen ist Gottes Gnadengeschenk durch die Menschwerdung Gottes, den Kreuzestod und die Auferweckung Jesu Christi. Die Teilhabe am Heil durch den Glauben ist ebenfalls ein reines Geschenk der Gnade Gottes, der durch seinen heiligen Geist den Glauben in den einzelnen Menschen weckt.

2. Historisch diente das Schriftprinzip bei Luther dazu, die zentrale Erkenntnis der Reformation von der Rechtfertigung aus Glauben allein gegenüber der theologischen Kritik und dem päpstlichen Verbot zu verteidigen. Deutlich wird das in Luthers Zeugnis vor dem Reichstag zu Worms 1521: „wenn ich nicht durch das Zeugnis der Schrift und klare Vernunftgründe überzeugt werde, denn weder dem Papst noch den Konzilien allein glaube ich, da es feststeht, dass sie öfter geirrt und sich selbst widersprochen haben, so bin ich durch die Stellen der heiligen Schrift, die ich angeführt habe, überwunden in meinem Gewissen und gefangen in dem Worte Gottes. Daher kann und will ich nicht widerrufen, weil wider das Gewissen etwas zu tun weder sicher noch heilsam ist. Gott helfe mir. Amen.(1) Schrift, Vernunftgründe, Gewissen - das sind die Grundlagen der theologischen Erkenntnis für Luther. Dabei ist allein die Schrift Quelle der Gotteserkenntnis. Die von der Sünde verdunkelte Vernunft kann Gott von sich aus nicht erkennen, ist aber dienlich bei der Auslegung der Schrift und zum Verstehen der Welt. Das Gewissen des Einzelnen ist der innere Ort, an dem er vor Gott steht und die aus der Schrift gewonnene eigene Glaubenserkenntnis vor Gott und der Welt verantwortet.

3. Für Luther war das Schriftprinzip kein formales Prinzip. Dazu wurde es erst im 19. Jahrhundert.(2) Für Luther stand die äußere und innere Klarheit der Schrift als Prinzip aller Theologie, als einzige theologische Erkenntnisquelle im Mittelpunkt.(3) Das mündliche Wort und die Schrift gehören zusammen. Die „wesentliche Gestalt des Evangeliums ist das mündliche Wort“.(4) Am Anfang steht die mündliche Verkündigung der Apostel. Sie wird in den Schriften des Neuen Testaments festgehalten. Dies war nötig, um die apostolische Botschaft in einer Zeit, als sie als Norm nicht mehr unmittelbar präsent war, gegen Irrlehren abzugrenzen, die der apostolischen Norm nicht mehr entsprachen. Die Schrift dient also als Korrektiv der mündlichen Verkündigung des Evangeliums. Die Schrift wird gebildet durch das Alte und das Neue Testament. Das Alte Testament gehört dazu, weil es von Jesus, den Aposteln und den Schriften des Neuen Testaments als maßgebliche Schrift vorausgesetzt und ausgelegt wird. Luther unterscheidet zwischen der lebendigen Stimme, die er dem Neuen Testament zuordnet, und dem Buchstaben, den er dem Alten Testament zuordnet. Das hängt zusammen mit seiner Unterscheidung von Gesetz und Evangelium.(5)

4. Die korrektive Funktion des reformatorischen Schriftprinzips wird in der Konkordienformel, dem gemeinsamen lutherischen Bekenntnis von 1577 folgendermaßen festgeschrieben: „Solchergestalt wird der Unterschied zwischen der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments und allen anderen Schriften erhalten und bleibt allein die Heilige Schrift der Richter, Regel und Richtschnur, nach welcher als dem alleinigen Probierstein sollen und müssen alle Lehr erkannt und geurteilt werden, ob sie gut oder bös, recht oder unrecht sein. Die andere Symbola aber und angezogene Schriften sind nicht Richter wie die Heilige Schrift, sondern allein Zeugnis und Erklärung des Glaubens wie jederzeit die Heilige Schrift in strittigen Artikel in der Kirchen Gottes von den damals Lebenden vorstanden und ausgelegt und derselben widerwärtige Lehr verworfen und verdampt worden.(6) Das Schriftprinzip beschränkt sich hier auf die Urteilsfunktion, die Schrift als Korrektiv. Luthers ursprüngliches Konzept von der claritas scripturae, der Klarheit der Schrift als Prinzip aller Theologie geht weiter.

5. Es geht davon aus, dass Christus als das lebendige Wort Gottes der zentrale, einzige und ganze Inhalt der Schrift ist. Die  Vielfalt von Erzählungen, Psalmen, Gebeten, Gesetzen, Weisheitssprüchen, Prophetenworten wird wahrgenommen und anerkannt. Theologisch bildet aber die Bibel „eine große Einheit. Sie hat nur einen Inhalt. Das ist Christus“. „Das ist ungezweifelt, dass die ganze Schrift auf Christum allein ist gericht.“(7) Luther unterscheidet zwischen Gesetz und Evangelium. Das Gesetz ist die Norm, an der das Scheitern der Menschen an Gottes Forderung eines gerechten Lebens offenbar wird. Es führt zu Christus hin. Das Evangelium verheißt und bezeugt die Erlösung durch Christus. Gesetz und Evangelium finden sich in beiden Testamenten. Im Alten Testament spricht das Evangelium aus den Verheißungen Gottes in den fünf Büchern Mose und den Propheten, die auf Christus hin gedeutet werden. Im Neuen Testament findet sich das Gesetz z. B. in der Bergpredigt und den Ermahnungen der Briefe. Gesetz und Evangelium sind bezogen auf Christus als zentralen Inhalt.

6. Jesus Christus als das lebendige Wort Gottes bezeugt sich in der Heiligen Schrift selbst. Gegen Erasmus von Rotterdam und andere, die behaupten, der Sinn der Schrift sei verdunkelt, verteidigt Luther die claritas externa und interna der Schrift. Der Wortsinn der meisten Bibelstellen sei klar. Christus selbst gibt denen, die das Wort der Schrift auslegen, also lesen, interpretieren, verkündigen, hören durch den Heiligen Geist das rechte Verständnis des Sinnes. „Christus verbürgt sich im heiligen Geist den Menschen als die Wahrheit und verbürgt damit die Schrift.“.(8)

7. Die These von der Selbstbeglaubigung der Schrift durch den Heiligen Geist stellt Luther gegen die römische These, die Kirche habe den Kanon der Bibel festgelegt, also stehe die Kirche über der Schrift und setze den Maßstab für die Auslegung. Dagegen steht die These: Die Schrift als Wort Gottes autorisiert sich selbst. Niemand steht über ihr, auch die Kirche nicht. Das Zeugnis der Kirche kann nur „die gehorsame Anerkennung des Zeugnisses, das die Schrift von sich selber gibt als Wort Gottes“(9) sein. Letztlich ist es das Gewissen des Einzelnen, wo Gottes Wort begegnet und erfahren wird. Hier bezeugt es sich, erschließt sich sein innerer Sinn, kommt es zur Antwort des Glaubens oder Unglaubens. Das Urteil des Gewissens kann nicht durch eine menschliche Instanz, auch nicht durch die Kirche bestimmt und gebunden werden. Aber, und das ist Luthers Position gegenüber den sogenannten Schwärmern, die eine unmittelbare Inspiration durch den Heiligen Geist für sich in Anspruch nehmen, der Heilige Geist kommt nur durch die Schrift selber, nicht ohne sie oder unabhängig von ihr.

8. Christus als zentraler Inhalt der Schrift ist für Luther auch der Maßstab zur Bildung und Beurteilung des Kanons. Die Kanonbildung ist für ihn nicht abgeschlossen. Sie organisiert sich für ihn von dem her, was „Christum treibet“. „Darin stimmen alle rechtschaffene Bücher übereins, dass sie allesamt Christum predigen und treiben“.(10) Das Christuszeugnis erscheint für Luther am klarsten im Römerbrief und den Paulusbriefen, welche die Lehre von der Rechtfertigung allein aus Glauben bezeugen, sodann auch in den Evangelien. Von diesem Kern des Kanons her organisiert ihn Luther in seiner Bibelübersetzung und beurteilt die theologische Relevanz der einzelnen Bücher. Maßgeblich ist der Urtext. Darum greift Luther für das Alte Testament auf den jüdischen Tanach und nicht auf die in der katholischen Kirche maßgebliche Septuaginta zurück. Die dort enthaltenen Apokryphenbücher werden weggelassen, da sie gut und nützlich zu lesen sind, aber nicht bedeutsam im Blick auf das Christuszeugnis. Die Lehre von der Werkgerechtigkeit im Jakobusbrief kommt schlecht weg. Als stroherne Epistel wird er mit dem Judasbrief, dem Hebräerbrief und der Offenbarung an den Schluss des Kanon gerückt.

9. Die christozentrische Bibelauslegung bestimmt auch den Umgang mit einzelnen Bibelstellen. „Christus ist Herr, nicht Knecht, Herr des Sabbaths, der Gesetze und aller Dinge. Und die Schrift ist nicht gegen Christus, sondern für ihn zu verstehen. Daher muss man eine Schriftstelle entweder auf ihn beziehen oder kann sie nicht für wahre Schrift halten“.(11) Der Grundsatz der Bibelauslegung ist, dass die Schrift nicht mit Christus, ihrem Autor, im Widerstreit liegen könne. Von daher wird eine Bibelkritik möglich. Sie ist frei, historische Gesichtspunkte zum Verständnis und zur Einordnung von Texten anzuführen. Sie ermöglicht aber auch Sachkritik. Die Gebote der Tora sind für die Christen nicht bindend, da Christus das Ende des Gesetzes ist. Sie gelten nur für die Juden. Im Unterschied dazu gelten die Zehn Gebote auch für die Christen, weil sie das naturrechtlich vorgegebene, allgemeine Sittengesetz der Menschen darstellen. Die mittelalterliche Lehre vom vierfachen Schriftsinn wird von Luther weitgehend ersetzt durch eine Auslegungsmethode, die den Wortsinn und die direkte Heilsbedeutung des Bibelwortes „pro me“, „pro nobis“, für mich, für uns heute in den Mittelpunkt stellt.

10. Das reformatorische Schriftprinzip wurde im Zeitalter der Orthodoxie abgesichert durch die Lehre von der Verbalinspiration. Der Heilige Geist selbst hat den biblischen Autoren die Feder geführt. Dadurch gilt jedes Wort unverbrüchlich als wahr. Die evangelische Bibelauslegung weicht damit von der ursprünglichen Christozentrik ab. Die Verbalinspiration tritt an die Stelle, an die das Konzil von Trient das kirchliche Lehramt gerückt hat. Durch die historische Bibelkritik der Aufklärung geraten Verbalinspiration und Schriftprinzip in die Krise. Die Bibel wird als historisches Dokument mit einer Vielzahl von literarischen Strängen, Schichten, Redaktionen und redaktionellen Überarbeitungen erkennbar. Sie wird eingeordnet in den Rahmen der jüdischen und urchristlichen Literatur. Die Schriften werden erkennbar als Bestandteile eines Traditionsprozesses, in dem mündliche und schriftliche Überlieferung nebeneinander gehen, sich entwickeln, überschneiden, wechselseitig beeinflussen. Die biblischen Schriften gehen aus mündlicher Überlieferung hervor und regen weitere mündliche Traditionsbildung an.

11.Das scheint dafür zu sprechen, neben dem Schriftprinzip ein Traditionsprinzip zu vertreten. Das Judentum unterscheidet seit jeher zwischen Tora und der mündlichen Überlieferung (Mischna, Gemara, die zusammen den Talmud bilden), die Gott am Sinai dem Mose offenbart hat. Auch der Islam behauptet neben dem Koran eine zweite mündliche Überlieferungsquelle, die Hadith. Es handelt sich um Berichte über Worte und Handlungen des Propheten Mohammed, die von den ihm nahestehenden weitergegeben wurden. Sie wurden neben dem Koran zur Quelle des islamischen Rechts, das das Handeln im Alltag im Sinne des von Mohammed verkündeten Willen Allahs regelt. Die katholische Kirche hat in der Pastoralkonstitution Dei Verbum des 2. Vatikanischen Konzils die Lehre einer von den Aposteln herkommenden mündlichen Überlieferung aufrechterhalten. Sie betont jedoch, dass Schrift und Tradition in der je eigenen Überlieferung des göttlichen Wortes untrennbar miteinander verbunden sind und im lebendigen Austausch stehen. Erweist sich also das Traditionsprinzip als notwendige Ergänzung des Schriftprinzips?

12. Die historisch-kritische Auslegung relativiert ein dogmatisch-orthodoxes protestantisches Schriftprinzip. Sie zeigt die Zusammenhänge und fließenden Übergänge von Schrift und Überlieferung. Dies gilt nicht nur für das Christentum, sondern auch für Judentum und Islam im Umgang mit ihren religiösen Quellen. Sie werden genötigt, zwischen dem Offenbarungshandeln Gottes und dem menschlichen Prozess der Überlieferung und Schriftbildung und Schriftauslegung zu unterscheiden. Es stellt sich die Frage, ob den einzelnen Religionen dies von ihrem Selbstverständnis her möglich ist oder ob sie eigene, andere Wege der Aufklärung finden müssen. Während im Christentum Jesus Christus das lebendige Wort Gottes ist, die Schrift nur das Zeugnis davon, ist im Islam der Koran selbst das von Allah eingegebene Wort Gottes. Eine historisch-kritische Schriftauslegung wird dann schwierig. Die evangelische und auch die katholische Kirche haben sich der historisch-kritischen Auslegung geöffnet. Sie werden dadurch mit der hermeneutischen Frage konfrontiert: Wie kann die Bibel als Wort Gottes und als Menschenwort richtig verstanden werden? In welchem Verhältnis stehen Schrift und Überlieferung, historisch und theologisch verstanden?

13. Die hermeneutische Frage stellt sich auch in Bezug auf den Kanon. Es handelt sich „bei der Bibel um keine feststehende Größe..., gibt es doch bekanntlich nicht einen für alle christlichen Kirchen einheitlichen Kanon, sondern verschiedene Kanongestalten. Die Unterschiede betreffen nicht nur den Umfang der Schriften und ihre Originalsprache - hier stehen im Christentum für das Alte Testament Septuaginta und Hebräische Bibel nebeneinander - sondern auch Komposition und Aufbau“.(12) "Die Schrift, auf die sich Luther und die Kirchen der Reformation mit ihrem sola scriptura berufen, ist streng genommen ein Hybrid, nämlich ein Kanon, der in Umfang und Aufbau überhaupt nur in nationalsprachlicher Übersetzung existiert. Pointiert gesagt: Die Übersetzung ist das Original".(13)

14. Die hermeneutische Frage stellt sich an erster Stelle in Bezug auf den Sinn der biblischen Schriften. Mit dem Aufkommen der historischen Kritik stellte sich die Frage, was will der Autor seinen Lesern sagen, was ist seine Absicht? Diese Frage ergab sich auch im Blick auf die mündliche Überlieferung. Es wurde deutlich, dass sich die ursprüngliche Absicht des Autors nicht letztgültig rekonstruieren lässt. Die Ausleger kommen nicht hinter den geschriebenen Text zurück. Das Augenmerk richtete sich zunehmend auf die Rezeption des Sinnes der Texte beim Leser und Hörer. Die rezeptionsästhetische Hermeneutik betonte, dass der Sinn eines Textes im Kopf des Lesers, der Leserin, des Hörers, der Hörerin entsteht. Das Verstehen ist eine konstruktive Interpretationsleistung. Wenn sich also in einem Bibeltext das Wort Gottes erschließt, dann geschieht dies im Prozess der Rezeption, im Zusammenhang der Überlieferung und Weitergabe des Textes. Im Blick auf die Offenbarung Gottes in Christus durch das Wort Gottes bedeutet das: sie geht weiter im Prozess der Rezeption der Heiligen Schrift, im Lesen, Hören und Interpretieren der Texte. Die Bibel kann im Prozess der Überlieferung immer wieder neu zum Wort der Offenbarung Gottes werden. Die Kirchen sind auf diesen Prozess der Auslegung und Überlieferung angewiesen. Nur in ihm erschließt sich der Gemeinschaft der Christinnen und Christen das Evangelium von Jesus Christus. Ohne die biblischen Texte, ohne die Schrift gewordene Überlieferung droht jedoch der zentrale Inhalt des Evangeliums verloren zu gehen. Er diffundiert ins Unbestimmte der Vielzahl menschlicher Erzählungen und Überlieferungen. Die Kirchen brauchen den Kanon, um im Wort der Schrift immer neu Jesus Christus, seinen Zuspruch und Anspruch für das Leben der Menschen und der Kirche heute zu entdecken. Das Verstehensprinzip der Reformation „was Christum treibet“ wird auch von der katholischen Kirche in der Pastoralkonstitution „Dei Verbum“ aufgegriffen. Es ist kann als Prinzip einer ökumenischen Bibelauslegung die Richtschnur sein, gemeinsam immer tiefer in die Heilige Schrift einzudringen und im Vertrauen auf die Leitung durch den Heiligen Geist Christus als die Mitte der Schrift zu entdecken. Diese ökumenische Auslegung der Bibel schließt die historisch-kritische Auslegung ausdrücklich ein. Die theologische Schriftauslegung baut auf ihr auf. Der historische Wortsinn und der auf Christus ausgerichtete geistliche Sinn bilden den Kern der Schriftauslegung in den Kirchen.

15. Dabei besteht Einvernehmen zwischen den Kirchen, dass der biblische Kanon, wenn auch in unterschiedlicher Gestalt, das ganze Evangelium von Jesus Christus enthält. Durch ihn wird die ganze in der Menschwerdung Jesu Christi geschehene Offenbarung Gottes überliefert. So stellt sich die Frage, welche Bedeutung christliche oder kirchliche Überlieferungen haben, die neben dem Zeugnis der Bibel entstanden sind und überliefert werden. Wenn ich es richtig verstehe, dann sagt auch die katholische Kirche, dass sie an dem Zeugnis der Bibel von Jesus Christus gemessen werden. Eine kirchliche Überlieferung, die dem biblischen Zeugnis nicht entspricht, kann wohl auch für die katholische Kirche nicht als legitimes Christuszeugnis gelten, selbst wenn es sich auf die Autorität der Apostel beruft. Macht es also Sinn, daran festzuhalten, dass die kirchliche Überlieferung, die neben der Schrift von den Aposteln herkommt und in apostolischer Sukzession des Lehramts weitergegeben wird, eine eigenständige, unabhängige Offenbarung ist? Oder würden bei einem Verzicht darauf wesentliche Teile der christlichen Lehre verloren gehen oder Schaden nehmen. Oder würden Elemente der Tradition in Misskredit geraten, auf die man nicht verzichten will?

16. Bleibt das kirchliche Lehramt als grundlegendes Differenzmerkmal von evangelischer und katholischer Kirche in Sachen Schriftverständnis. In der Kontroverse von Luther und Erasmus von Rotterdam vertrat Erasmus die Meinung, der Sinn der Schrift sei an vielen Stellen dunkel. Es gebe eine „immanente und immanent unaufhebbare Dunkelheit der Schrift“.(14) Dagegen setzt Luther die These von der claritas scripturae. Während Erasmus die Autorität kirchlicher Schriftauslegung verteidigt, weil man „mit größerer Wahrscheinlichkeit im Voraus“ annehmen kann, „dass Gott seinen Geist denen mitteilt, denen er die Amtsweihe erteilt“(15), behauptet Luther „sacra scriptura sui ipsius interpres“, die Schrift legt sich selbst aus. „Wenn du von der inneren Klarheit sprichst, nimmt kein Mensch auch nur ein Jota in der Schrift wahr, wenn er nicht den Geist Gottes hat. Alle haben ein verfinstertes Herz, so dass sie, mögen sie auch alles, was in der Schrift steht, sagen und vorzubringen wissen, trotzdem nichts davon wahrnehmen oder wahrhaft erkennen ... Der Geist ist nämlich zum Verstehen der ganzen Schrift und auch irgendeines Teiles derselben erforderlich“.(16) Die Gabe des Geistes ist gebunden an die Taufe und den Glauben. Das Predigtamt ist von Gott eingesetzt, aber auf Taufe und Glaube begründet. Auf dieser Grundlage ergibt sich in evangelischer Sicht für jede Christin und jeden Christen die Aufgabe, Gottes Wort zu hören, die Bibel zu lesen und auszulegen und das Evangelium weiterzugeben. Das Auslegen der Bibel ist eine gemeinschaftliche Aufgabe der Christen, der Gemeinde Jesu Christi. Auch die Wissenschaft der Theologie gehört hier dazu. Die Pastoralkonstitution Dei Verbum des Vaticanum II betont, dass das Verständnis der überlieferten Dinge und Worte durch das Nachsinnen der Gläubigen und „durch die Verkündigung derer, die mit der Nachfolge im Bischofsamt das sichere Charisma der Wahrheit empfangen haben“ wächst hin zur Fülle der Wahrheit. Die Kirche schöpft die „Gewissheit über alles Geoffenbarte nicht aus der Heiligen Schrift allein“, sondern auch aus der heiligen Überlieferung, die das den Aposteln anvertraute Wort Gottes unversehrt an deren Nachfolger weitergibt.(17) Das kirchliche Lehramt hat die Aufgabe, das geschriebene und überlieferte Wort Gottes verbindlich zu erklären. Es übt seine Vollmacht im Namen Christi.(18) Hier liegt der zentrale Unterschied zum evangelischen Verständnis von Schrift und Überlieferung. Die Aufgabe der Schriftauslegung in evangelischer Sicht liegt bei den Glaubenden und bei der Gemeinde. Die Konsense über den schriftgemäßen Glauben, also die Bekenntnisse der Kirche, haben keine andere Quelle als die Schrift und unterstehen ihrer Normierung.

17. In der Ökumene steht die Aufgabe an, gemeinsam am Kanon und an der Schriftauslegung zu arbeiten. Das von der katholischen Kirche immer wieder vorangetriebene Ziel einer gemeinsamen Bibelübersetzung muss weiter angestrebt werden, trotz neuer Ausgabe der Lutherbibel. Dazu gehört die Arbeit an einem für beide Kirchen verbindlichen Kanon mit einer gemeinsamen Textgrundlage. Der Weg dazu ist gewiesen durch das gemeinsame Bekenntnis zu Jesus Christus, das Wort, das Mitte und zentraler Inhalt der heiligen Schrift ist.

RR Oberkirchenrat Prof. Dr. theol. Christoph Schneider-Harpprecht, Karlsruhe

 

 

 

 

(1) www.luther.de/leben/worms.html (verifiziert 28.2.2017)
(2) Ulrich H. J. Körtner, Artikel Schrift/ Schriftprinzip/systematisch theologisch, in: Oda Wischmeyer (Hrsg.), Lexikon der Bibelhermeneutk. Begriffe - Methoden – Theorien – Konzepte, Berlin 2009, S. 524
(3)  Ebd., S. 525
(4) Paul Althaus, Die Theologie Martin Luthers, 3. Aufl., Gütersloh 1972, S. 71
(5) Ebd.
(6) Bekenntnisschriften der Lutherischen Kirchen (BSLK), Göttingen 1967, S. 769, 19-35
(7) Paul Althaus, a.a.O. S. 73
(8) Ebd. S. 74
(9) Ebd. S. 74
(10) Ebd. S. 80
(11) Ebd. S. 80
(12) Ulrich H.J. Körtner, Arbeit am Kanon. Studien zur Bibelhermeneutik, Leipzig 2015, S. 20
(13) Ebd. S. 21
(14) Walter Dietz, Zur Verhältnisbestimmung von Bibel und Tradition aus reformatorischer Perspektive, Tagung der Ev. Akademie Arnoldshain, 131434, 23.4.2013
(15) Erasmus von Rotterdam, Vom freien Willen, 3. Aufl., Göttingen, S. 20
(16) Martin Luther, Daß der freie Wille nichts sei, Ausgewählte Werke, 1. Ergänzungsband, hrsg. von H.H. Borcherdt/G. Merz, München 1975, S. 17 f.
(17) Dei Verbum 9
(18) Dei Verbum 10