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RT-PCR: kostenloser PCR-Test nach Testverordnung (nur wochentags ohne Feiertage)
- Tests kostenlos für die Fälle der Bundes-Testverordnung
- §2: vom Arzt oder Gesundheitsamt identifizierte Kontaktpersonen
- §4b: Testung nach positivem Selbst- oder Schnelltest
- §3: Tätigkeit/Unterbringung/Betreuung in einer Einrichtung mit akutem Ausbruchsgeschehen
- §4: Aufforderung einer berechtigten Einrichtung einen PCR-Test vorzulegen (z.B. vor Aufnahme ins Krankenhaus)
- Die Voraussetzung für den kostenfreien Test muss belegt werden.
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