Neue Chancen in der Altenpflegehilfe
Im Rahmen der Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens führt das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLFGP) eine verkürzte Ausbildung in der Altenpflegehilfe mit integriertem Sprachtraining ein.

Verkürzte Ausbildung mit integriertem Sprachtraining
Im Rahmen der Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens führt das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLFGP) eine verkürzte Ausbildung in der Altenpflegehilfe mit integriertem Sprachtraining ein. Diese Initiative zielt darauf ab, mehr Menschen für den Beruf der staatlich anerkannten Altenpflegehelferin bzw. des Altenpflegehelfers zu gewinnen.
Die Pflegeschule Rodgau bildet Altenpflegehelfer:innen ab dem 1. September 2025 mit der verkürzten Ausbildung aus.
Die Ausbildungsdauer kann auf Antrag verkürzt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufspraxis in entsprechenden Einrichtungen
- Die Berufserfahrung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen
- Die Verkürzung darf das Erreichen des Ausbildungszieles nicht gefährden
Der Antrag muss unter Angabe des entsprechenden Paragraphen mindestens drei Monate vor dem geplanten Ausbildungsbeginn beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (Dezernat IV 3) eingereicht werden.
Kombiniertes Sprachtraining
Das integrierte Sprachtraining ermöglicht es den Auszubildenden, ihre Deutschkenntnisse parallel zur fachlichen Qualifikation zu verbessern. Diese Kombination schafft optimale Voraussetzungen für einen erfolgreichen Berufseinstieg.
Mehr Informationen, das Antragsformular und weiter Unterstützung gibt es bei der Pflegeschule Rodgau per Mail oder hier.
Weitere Informationen:
Antragstellung und erforderliche Unterlagen
Für den Antrag sind folgende Dokumente einzureichen:
Qualifizierte, aussagekräftige Arbeitszeugnisse mit detaillierten Angaben zu:
- Durchgeführten pflegebezogenen Tätigkeiten
- Versorgungssetting (stationäre oder ambulante Langzeitpflege)
- Wöchentlicher Arbeitszeit
- Optional: Ergänzende Fortbildungsnachweise
Vereinfachtes Antragsverfahren
Die formlose Antragstellung kann per E-Mail an pflegeberufe-hessen(at)hlfgp.hessen.de erfolgen. Erforderlich sind:
- Name der antragstellenden Person
- Vollständige Anschrift
- Beizufügende Nachweise gemäß den oben genannten Anforderungen
Über das HLFGP
Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege setzt sich für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Pflegeausbildung in Hessen ein. Mit innovativen Ausbildungskonzepten reagiert das Amt auf die aktuellen Herausforderungen im Pflegesektor und die Anforderungen des neuen Personalbemessungsverfahrens.