16.12.2022

Schiedsstelle Rettungsdienst Hessen: Bernd Grüner ist neuer Vorsitzender

Im Januar nimmt die Schiedsstelle Rettungsdienst Hessen ihren Dienst mit Bernd Grüner, dem Direktor des Sozialgerichts Gießen a. D., als neuem Vorsitzenden auf – am neuen Sitz im Butzbacher Stadtteil Nieder-Weisel in der Wetterau

Die Schiedsstelle für den Rettungsdienst in Hessen hat mit Bernd Grüner nicht nur einen neuen Vorsitzenden, sie tagt fortan auch an einem neuen Ort: Die Gründungssitzung fand bereits im Tagungszentrum auf dem Gelände des Landesverbandes Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. in Nieder-Weisel statt.

„Dass Bernd Grüner mit seinen 19 Jahren Erfahrung als Direktor des Sozialgerichts Gießen den Vorsitz übernommen hat, ist für die Geschicke der Schiedsstelle ein großer Gewinn. Neben seiner Fachkompetenz sind es sicher auch seine menschlichen Qualitäten, die dazu beigetragen haben, dass sowohl die Vertreter der Leistungsträger als auch der Leistungserbringer für ihn entschieden haben“, erklärt Oliver Meermann, Landesvorstand der Johanniter im Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar.

 

Der neue Vorsitzende zur Standortentscheidung: „Wenn die Schiedsstelle zusammenkommt, reisen die Beteiligten aus ganz Hessen an. Da ist es günstig, einen zentralen Tagungsort zu haben, der über eine gute Verkehrsanbindung und ausreichend große Räumlichkeiten für die Schiedstermine verfügt. Nieder-Weisel liegt in der hessischen Wetterau und ist mit der unmittelbaren Nähe zur Autobahn und dem Bahnhof in Butzbach optimal. Die Räumlichkeiten des vom Johanniter-Hotel bewirtschafteten Tagungszentrums erfüllen alle Bedürfnisse der beteiligten Personen“.

 

Die Sachbearbeitung der Schiedsstelle wird von Rechtsanwalt Andreas Ader, Bereichsleiter Recht, Versicherungen, Datenschutz der Johanniter in der Landesgeschäftsstelle übernommen.

 

Hintergrund:

Schiedsstellen dienen der außergerichtlichen Klärung von Rechtsstreitigkeiten. Diese kommen im Rettungsdienst unter anderem vor, wenn sich Leistungserbringer und Kostenträger uneins über die Vergütung sind. Die Entscheidungen der Schiedsstelle sind für die Beteiligten verbindlich.

 

Laut Hessischem Rettungsdienstgesetz (HRDG), setzt sich die Schiedsstelle aus dem vorsitzenden Mitglied, zwei weiteren Unparteiischen sowie je sieben Mitgliedern der Landesverbände der Leistungsträger und Landesverbände der Leistungserbringer zusammen. Die Leistungsträger und die Leistungserbringer haben sich über die Person des Vorsitzenden und die weiteren Unparteiischen zu einigen (§10 Absatz 6 Satz 1 und 2 HRDG).

 

Anschrift der Schiedsstelle Rettungsdienst Hessen:

Schiedsstelle Rettungsdienst Hessen

Hoch-Weiseler-Weg 1a

35510 Butzbach/Nieder-Weisel

 

Sachbearbeitung:

Andreas Ader

E-Mail: andreas.ader@johanniter.de

Fax: 06033 9170 190

Telefon: 06033 9170 180