Corona-Information für die Johanniter-Kitas
Liebe Eltern,
aufgrund der am 08.03.2021 in Kraft getretenen niedersächsischen Corona-Verordnung hängt die Betreuungssituation in den Kitas von der 7-Tage-Inzidenz der Region Hannover ab. Danach ist eine Öffnung im sog. eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario B) möglich, wenn die 7-Tage-Inzidenz in der Region Hannover an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter den Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner sinkt. Liegt er darüber, werden die Kindertagesstätten geschlossen und es wird eine Notbetreuung mit ca. 50% Auslastung (Szenario C) angeboten.
Informationen und Anmeldung Notbetreuung (Szenario C):
Aufgrund der beschränkten Betreuungsmöglichkeiten im Szeanrio C sind eine vorherige Anmeldung und Nachweise über die Dringlichkeit der Inanspruchnahme der Notbetreuung notwendig.
Die Notbetreuung dient der Aufnahme von Kindern:
- bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist,
- bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht oder
- die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes werden.
(Auszug aus der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 05.03.2021)
Ebenso können auch Kinder in besonderen Härtefällen aufgenommen werden.
Die Verantwortung und Entscheidung darüber treffen wir unter Abwägung aller uns vorliegenden Informationen und Nachweisen. Insbesondere in unseren krankenhausnahen Kindertagesstätten liegt der Bedarf deutlich über 50%, sodass wir u.U. Situationen strenger und deutlich differenzierter bewerten müssen.
Anmeldeverfahren (gilt für die Kitas AUF DER BULT, Börgerstraße, BundStifte und Weltkinder), alle anderen nehmen dafür bitte direkt den Kontakt mit der Einrichtungsleitung ihrer Kita auf:
Ihre Anmeldung zur Notbetreuung für die folgende Woche senden Sie immer bis spätestens Donnerstag, 12 Uhr, der laufenden Wochen mit folgenden Informationen an die Einrichtungsleitung Ihrer Kindertagesstätte:
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes
- Name, Vorname beider Sorgeberechtigter
- Berufstätigkeit beider Sorgeberechtigter
- Betreuungsbedarf für die jeweilige Woche (Wochentage und genaue Bring- und Abholzeiten)
- Begründung der Dringlichkeit des Bedarfs
- Notfalltelefonnummer
Informationen zum eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario B):
Entsprechend der aktuell gültigen Niedersäschsischen Corona-Verordnung sind die Kindertagesstätten in Niedersachsen seit dem 08.03.2021 im eingeschränkten Regelbetrieb. Das bedeuteut, dass die Kindertagesstätte zwar für alle Kinder geöffnet ist, allerdings die Gruppen nicht vermischt werden dürfen. Aus diesem Grund wird es auch in Szenario B zu Einschränkungen kommen. Die i.d.R. gemischten Gruppen in den Früh- und Spätdiensten können nicht stattfinden. Wo immer möglich werden wir versuchen, zumindest stark eingeschränkt Sonderöffnungszeiten für die Gruppen zu planen.
Entsprechend der aktuellen Verordnung ist der Betrieb von Kindertagesstätten ab einem 7-Tage-Inzidenz-Wert von 100 untersagt. Es kann also sein, dass die Kitas innerhalb eines Tages wieder in Szenario C wechseln müssen. Deshalb führen wir auch im eingeschränkten Regelbetrieb weiterhin das Anmeldeverfahren für die Notbetreuung durch.