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Einsatzzeiten der Luftrettungsmittel
RTH: 07:00 Uhr bis Sonnenuntergang
ITH: 24-Stunden
Rechtliche Vorraussetzungen
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
(MASGF 18. Februar 1999)
„Dienstanweisung für den Einsatz von Rettungshubschraubern und Verlegungs-
hubschraubern im Land Brandenburg“
Luftrettungsleitstellen
Leiten und koordinieren den Einsatz der zugeordneten Luftrettungsmittel
- Leitstelle Brandenburg (Chr. 35)
- Leitstelle Oderland (Chr. 49)
- Leitstelle Laustiz (Chr. 33, verantwortlich für alle Sekundäteinsätze im Land Brandenburg)
- Leitstelle Prignitz (Chr. 39)
Indikation für RTH-Einsatz
RTH sind „Ergänzung des bodengebundenen RD“
-Verkürzung der Eintreffzeit für den Notarzt („Hilfsfrist“)
-Transport durch den RTH ggf. erforderlich
-Polytrauma
-Wirbelsäule
-mehrere Verletzte versorgt werden müssen
Hinsichtlich der Notarztindikation bestehen keine Unterschiede
zwischen bodengebundenen Rettungsdienst und Luftrettung
Beispiel:
-Alarmierungsfolge für Notarzteinsatz in der Gemeinde A-Dorf:
1. NEF A-Dorf: Hilfsfrist 7 min
2. RTH B-Stadt: Hilfsfrist 9 min
3. NEF C-Stadt: Hilfsfrist 15 min
Meldebilder für die zusätzliche RTH-Alarmierung
-Motorradunfall außerorts
-Fußgänger oder Fahrradfahrer angefahren (außerorts)
-Person eingeklemmt/verschüttet
-PKW gegen Baum
-PKW überschlagen
-schwerer VKU auf BAB
-Sturz aus mehr als 3 m Höhe
-mehrere Verletzte
-Ertrinkungsunfall in offenen Gewässern
(Indikationskatalog Rettungsdienst für die Stadt Brandenburg und den
Landkreis Potsdam-Mittelmark)