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Unsere Ethikkommission

Im Arbeitsalltag eines Krankenhauses müssen Mediziner, Pflegepersonal wie auch Patienten immer wieder schwierige Entscheidungen treffen. Das Ethikkomitee in unserem Johanniter-Krankenhaus Stendal besteht aus einem interdisziplinären Team, das moralische Fragen diskutiert und beratend zur Seite steht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Anträge stellen zu Themen, die ihnen unter den Nägeln brennen. Wie unsere Ethikkommsion arbeitet.

Zusammensetzung

Die Ethikkommission setzt sich aus Mitgliedern der Bereiche Medizin, Pflege, Verwaltung, Sozialdienst, Theologie, Rechtswissenschaft zusammen. Die Mitglieder werden auf Zeit (3 Jahre) berufen. Der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende wird gewählt.

Aufgaben und Arbeitsweise

Die Aufgabe der Ethikkommission besteht darin, zu bestimmten ethischen Fragestellungen Voten (Empfehlungen) zu erstellen. Diese Voten können die Entscheidung des Antragstellers nicht ersetzen, sie können sie nur erhellen. Die Befolgung der Voten ist freiwillig, Belehrungen sind zu unterlassen. In Bezug auf die Inhalte abgegebener Voten der Ethikkommission werden sukzessive Leitlinien erarbeitet. Diese Leitlinien sollen zukünftig als Handlungsempfehlung dienen und werden dem Träger bekannt gegeben. Anträge ethischen Inhalts können von jedem Mitarbeiter an das Ethikkommission gerichtet werden. Es ist auch möglich, den Antragsteller persönlich in den Sitzungen anzuhören.

Sitzungen

Dreimal jährlich finden Sitzungen der Ethikkommission statt. Jeder Mitarbeiter des Krankenhauses hat Zutritt. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden der Ethikkommission einberufen. Spätestens 7 Tage vor der terminierten Sitzung wird eine Einladung mit Tagesordnung und gegebenenfalls weiterem Informationsmaterial an die Mitglieder weitergegeben. Mit Zustimmung der anwesenden Mitglieder kann die Tagesordnung geändert werden. Bei dringendem Klärungsbedarf können kurzfristig Sondersitzungen einberufen werden.

Beschlüsse

Die Ethikkommission ist "herrschaftsfrei" organisiert, es ist kein Tribunal. Sollte keine Einigkeit erzielt werden, so kann abgestimmt werden, eine 2/3-Mehrheit muss vorliegen. Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Abstimmung erfolgt in der Regel durch Handheben.

Niederschriften

Über die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse der Sitzung ist ein Protokoll zu führen. Die Aufgabe des Schriftführers obliegt dem Vorsitzenden. Die Protokolle werden den Mitgliedern zugestellt und darüber hinaus werden die abgestimmten Ergebnisse der Sitzungen für jeden Mitarbeiter zugänglich im Intranet veröffentlicht bzw. an der Informationswand der Mitarbeitervertretung ausgehängt. Das Protokoll der letzten Sitzung wird zu Beginn der aktuellen Sitzung zur Diskussion gestellt, außerdem werden die seit der letzten Sitzung durchgeführten Aktivitäten reflektiert. Es wird ein Rechenschaftsbericht erstellt und dem Träger (Johanniterorden) zugeleitet.

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