Mit PoC-Antigen-Schnelltests können zügig und kostengünstig Corona-Tests durchgeführt werden. Wir zeigen in unseren E-Learning-Kursen und Präsenztrainings für Betriebe, worauf bei der Vorbereitung und Anwendung von Corona-Antigen-Schnelltests geachtet werden muss.
Umfassende Informationen zu unseren Antigen-Schnelltest-Kursen finden Sie in unseren FAQ.
Wichtiger Hinweis
Die Schulung bereitet darauf vor, PoC-Antigen-Schnelltests korrekt und sicher anzuwenden. Die Teilnahme berechtigt nicht dazu, Testnachweise auszustellen oder Testcenter zu betreiben. Privatpersonen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Das Ausstellen von Testnachweisen unterliegt regionalen behördlichen Vorgaben. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer zuständigen Gesundheitsbehörde. Für eine gewerbliche Nutzung ist eine regionale Genehmigung erforderlich.
Wer eine Test-Bescheinigung ausstellt und wahrheitswidrig in ihr vorgibt, von einer berechtigten/verantwortlichen Stelle dazu beauftragt zu sein, erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung.
Kursinhalte: Das lernen Sie in unserem Antigen-Schnelltest-Kurs
In dieser Schulung vermitteln wir die wichtigsten Infos rund um die Anwendung und Vorbereitung von PoC-Antigen-Schnelltests.
Wir gehen unter anderem auf folgende Fragen ein:
Was müssen Sie bei der Vorbereitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Tests beachten, damit sie zu zuverlässigen Ergebnissen führen?
Wie funktionieren Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2?
Wie wendet man den Spucktest auf SARS-CoV-2 (Sputum) an?
An wen richtet sich der Kurs?
Der Kurs richtet sich an Mitarbeitende von Betrieben und Institutionen, die Antigen-Schnelltests an anderen Menschen korrekt beaufsichtigen und durchführen müssen. Für Privatpersonen ist eine Teilnahme nicht möglich.
Die Anwender-Schulung ist besonders für Unternehmen und Institutionen aus den folgenden Bereichen geeignet:
Betriebe aus Handel und Handwerk
Ambulante und stationäre Pflegedienste
Schulen und Kitas
Arzt- und Zahnarztpraxen
Apotheken
E-Learning-Kurs zu Corona-Antigen-Schnelltests
In unseren E-Learning-Kursen lernen Sie unabhängig von Ort und Zeit die Anwendung von Corona-Antigen-Schnelltests. Unsere E-Learning-Kurse sind keine Videokonferenzen, sondern bestehen aus Online-Lernunterlagen. Sie können daher terminunabhängig absolviert werden. Buchen Sie noch heute Ihre E-Learning-Schulung für einen Preis von 15€ (inkl. 7% Umsatzsteuer) pro Person.
Bei Fragen zum Online-Kurs oder Ihrer Buchung erreichen Sie uns montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr unter 030 31166665 oder per Mail.
Bei der Kursbuchung wird die Umsatzsteuer-ID abgefragt, um sicher zu gehen, dass sich nur Mitarbeitende von Unternehmen anmelden. Eine Buchung ohne Umsatzsteuer-ID ist technisch und organisatorisch leider nicht möglich. Bitte sehen Sie von Anfragen dazu ab.
Präsenzkurse zu Corona-Antigen-Schnelltests
Neben reinen E-Learning-Kursen bieten wir unsere Corona-Antigentest-Schulungen auch in Präsenz an.
So melden Sie sich zu unseren Präsenzkursen an:
Klicken Sie unten auf "Suchradius ändern" und geben Sie die PLZ und den Umkreis in der Kurssuche ein
Es erscheinen passende Kurse in Ihrer Nähe
Wählen Sie den gewünschten Kurs aus und melden Sie sich schnell und einfach online an
Nein, der Kurs richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die den Antigen-Schnelltest an anderen Menschen (z.B. andere Mitarbeitenden, Kunden) durchführen müssen.
Die Schulungen bereiten darauf vor, PoC-Antigen-Schnelltests korrekt anzuwenden. Sie berechtigen nicht dazu, Testnachweise auszustellen oder Testcenter zu betreiben. Das Ausstellen von Testnachweisen unterliegt regionalen behördlichen Vorgaben. Erkundigen Sie sich zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bitte vor der Buchung bei Ihrer zuständigen Gesundheitsbehörde. Gewerblichen Einrichtungen wie Firmen, Hotels, Friseursalons etc. ist es je nach regionalen behördlichen Vorgaben gestattet, nach Absolvierung einer theoretischen Schulung (auch Online-Schulung) Abstriche an eigenen Mitarbeitenden bzw. Kunden/Gästen vorzunehmen oder die Mitarbeitenden bzw. Kunden/Gäste beim Selbsttest zu beaufsichtigen. Eine Auflistung der Gesundheitsbehörenden Ihres Bundeslandes finden Sie unter der Frage "An welche Behörde kann ich mich bei Rückfragen zu Berechtigungen wenden?".
In diesem Kurs stehen Ihnen verschiedene Lernpakete zur Verfügung:
Schnelltest: Abstrich aus dem Mund und aus der Nase bei anderen (Dieser Teil ist verpflichtende Voraussetzung zur Erlangung des Zertifikates)
Selbsttest: Abstrich aus der Nase und Spucktest
Produktschulung: Koch Biotechnology Covid-19 Test
Bitte beachten Sie unbedingt die regional geltenden Richtlinien und erfragen Sie diese bei Ihrer zuständigen Gesundheitsbehörde. Eine Auflistung der Gesundheitsbehörenden Ihres Bundeslandes finden Sie unter der Frage "An welche Behörde kann ich mich bei Rückfragen zu Berechtigungen wenden?". Wenn dort signalisiert wird, dass die absolvierte theoretische Online-Schulung zur Ausstellung einer Testbescheinigung ausreicht, berechtigt das Testergebnis auch zum Zutritt in andere Einrichtungen. Eine Liste der zuständigen Gesundheitsbehörden in Ihrem Bundesland finden Sie unter: "An welche Behörde kann ich mich bei Rückfragen zu Berechtigungen wenden?"
Die Eröffnung einer Teststation ist nach §6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung nur erlaubt, wenn die Teststation durch die zuständige Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes (meistens Gesundheitsamt) beauftragt ist. Dies setzt eine Genehmigung durch ihre zuständige Behörde voraus. Die Vorraussetzungen kann Ihnen nur Ihre zuständige Behörde mitteilen. Gegebenenfalls ist eine theoretische und praktische Ausbildung erforderlich. Die praktische Ausbildung ist nicht Teil der hier angebotenen Online-Schulung.
Ja, alle Mitarbeitenden, die Testungen durchführen sollen, müssen die Schulung erfolgreich absolviert haben. Ausnahmen gelten für Personen mit einschlägiger Ausbildung wie zum Beispiel Rettungssanitäter, Rettungsassistent oder Notfallsanitäter. Sie benötigen derzeit keine zusätzliche Schulung um Tests durchzuführen.
Dazu gibt es derzeit keine Vorgabe, Firmen können selbst entscheiden, wie viele Mitarbeitende für die Schnelltests eingesetzt werden.
Dazu liegen uns derzeit keine Informationen vor. Betriebe können dies bei den Krankenkassen oder der eigenen Berufsgenossenschaft erfragen. Abrechnungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KVB) sind nur möglich, wenn man als Teststelle nach §6 der Coronavirus-Testverordnung beauftragt ist.
Der Kurs richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Wir benötigen die Umsatzsteuer-ID, um eine Validierung Ihres Unternehmens und automatisierte Prüfung vorzunehmen: Nur so kann die Buchung des Kurses über unser Shopsystem umgesetzt werden. Die Umsatzsteuer-ID wird dabei für keinerlei andere Zwecke eingesetzt und unterliegt unseren strengen Datenschutzrichtlinien.
Die Umsatzsteuer-ID für Deutschland setzt sich aus "DE" und einer darauffolgenden Reihe von bis zu zwölf Ziffern zusammen.
Bitte prüfen Sie, ob Sie Ihre Umsatzsteuer-ID und nicht Ihre Steuernummer eingegeben haben. Die Umsatzsteuer-ID für Deutschland setzt sich aus "DE" und einer darauffolgenden Reihe von bis zu zwölf Ziffern zusammen.
Wir benötigen die Umsatzsteuer-ID, um eine Validierung des Unternehmens und eine automatisierte Prüfung vorzunehmen. Nur so können wir Missbrauchsfälle weitestgehend ausschließen. Besitzt das Unternehmen keine Umsatzsteuer-ID ist aus technischen und organisatorischen Gründen aktuell leider keine Buchung des Kurses möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der unteren Gesundheitsbehörden (i.d.R. Gesundheitsamt) nach Bundesländern: