Das Pflegeversicherungsgesetz fordert jährliche Fortbildungen für alle bereits ausgebildeten Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI mit einem Mindestumfang von insgesamt 16 Stunden.
In der Schulung frischen die Teilnehmenden ihr Wissen für ihre Arbeit in der sozialen Betreuung auf.
Unser persönliches Ziel ist es, Sie und Ihre Mitarbeitenden adäquat zu beraten und weiterzubilden. Gemeinsam können wir so dem gestiegenen Qualitätsanspruch in der Pflege Stand halten. Die Tätigkeit als Betreuungskraft in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen ist sehr anspruchsvoll.
Mit unserem Fortbildungsangebot möchten wir bereits qualifizierten Betreuungskräften anbieten, ihr Wissen zu aktualisieren und die Erfahrungen aus der Praxis zu reflektieren. Mit der Teilnahme der Fortbildungen erbringen Sie den Nachweis für Ihre Fortbildungspflicht als zusätzliche Betreuungskraft nach § 43 b und § 53 b (a.F. § 87 b).
Themenbeispiele
Krankheitsbilder, z.B. Demenz, Parkinson …
Kommunikationsgrundlagen
Kommunikation bei verschiedenen Krankheitsbildern
Basale Stimulation
Validation
Bewegung / Aktivierung
Erstellung Wochenplan
Ernährung / Hauswirtschaft
Reflexion der Praxis (Erfahrungsaustausch)
Bei Anmeldungen von größeren Gruppen kommen wir auch gern zur Inhouse-Schulung. Die Themen können individuelle besprochen werden.
Kursdaten Grundlehrgang
Kosten: 180,00 €
Teilnehmer max.: 20
Kursdauer: 16 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten (2-tägig)
Unterrichtszeiten: 08:00 – 15:00 Uhr
Fortbildungspflicht: einmal jährlich
Unsere Kurse
1. Tag: Validation
2. Tag: Umgang mit verschiedenen Herausforderungen im Pflegealltag