Medizinisch-berufliche Rehabilitation

Berufs- und Arbeitstherapie

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation entspr. § 42 SGB IX und zur beruflichen Rehabilitation entspr. § 49 SGB IX

Das Neurologische Rehabilitationszentrum Friedehorst bietet im Rahmen der medizinischen Rehabilitation auch berufliche Rehabilitationskomponenten an, die den Betroffenen auf dem Weg in oder zurück in die Arbeitswelt begleiten. Hier unterstützen wir Jugendliche und Erwachsene mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen können wir ein besonderes Augenmerk auf Patienten mit angeborenen oder erworbenen Defiziten legen.

Neben Patienten mit neurologischen Erkrankungen unterstützen wir besonders mit der beruflichen Rehabilitation nach Verletzungen und Schädigungen des Rückenmarks, der Nervensysteme oder des Gehirns.

Zielgruppe

Die Medizinisch/berufliche Rehabilitation und Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden im NRZ Friedehorst für Jugendliche und Erwachsene angeboten, bei denen aufgrund neurologischer Schädigungen besondere berufliche Problemlagen vorliegen. Das heißt, dass sie aufgrund ihrer Verletzungs- und Krankheitsfolgen physisch, psychisch und/oder kognitiv den Anforderungen ihres bisherigen Berufs, einer Tätigkeit allgemein oder einer Ausbildung noch nicht gewachsen sind. Als Einrichtung unterstützen wir unsere Patienten mit individuellen Therapieprogrammen und beraten ihre Angehörigen für eine bestmögliche Rehabilitation. 

Wir unterstützen Menschen mit Behinderung, Menschen nach einem Schlaganfall, nach Hirnblutungen, bei Tumoren oder im Rahmen einer Multiple Sklerose. Wir unterstützen auch Patienten nach neurochirurgischen Eingriffen sowie nach Unfällen mit Schädigungen des Rückenmarks, von Nerven oder Gehirnschäden.

Unsere Leistungen

Leistungen zur beruflichen Rehabilitation entspr. § 49 SGB IX

  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme BvB
  • Eignungsabklärung
  • Arbeitserprobung
  • Berufliche Diagnostik und Orientierung
  • Spezielles Einhänder Tastaturtraining
  • Arbeitstraining/ Berufliche Anpassung
  • Integrationsbegleitung

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Leistungen zur medizinischen Rehabilitation entspr. § 42 SGB IX

  • Belastungserprobung
  • Arbeitstherapie

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Phase II Reha-Einrichtung - Was heißt das?

Als Phase II Rehabilitationseinrichtung erbringt das NRZ Friedehorst medizinische und berufliche Rehabilitationsleistungen  zwischen Akutbehandlung (Phase I) und der rein beruflichen Rehabilitation (Phase III). Dafür wird eine Berufs- und Arbeitstherapie, die den besonderen Qualitätsvorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation BAR und den Anforderungen der Leistungsträger (DRV, BA, BG, DGUV usw.) entspricht, vorgehalten.

Orientiert am individuellen Leistungsvermögen und den personenbezogenen Kontextfaktoren werden Rehabilitanden/ innen in realitätsnaher Umgebung in ihrer Entwicklung und Genesung unterstützt und ggf. später im Rahmen der Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf Arbeit, Ausbildung und Beruf vorbereitet.

Ihr Aufenthalt bei uns

Wir möchten unsere Patienten vom ersten Augenblick an bestmöglich betreuen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten gern Ihre Fragen rund um Aufnahme und Aufenthalt.