Inflationsausgleich

Im Jahr 2024 erhalten Mitarbeitende der Johanniter-Unfall-Hilfe drei steuerfreie Inflationsausgleiche. Diese werden in den Monaten März, Juli und Dezember ausgezahlt. Auch neu eingestellte Mitarbeitende bei den Johannitern können von dieser Regelung profitieren.

Für die Ermittlung des steuerfreien Inflationsausgleichs werden die Beschäftigungsmonate der letzten zehn Monate vor den Auszahlungsmonaten herangezogen. Hier sind einige Beispielberechnungen für neu eingestellte Mitarbeitende:

  • Bei Einstieg im Januar 2024 beträgt der steuerfreie Inflationsausgleich 1800 Euro bis Ende des Jahres.
  • Bei Einstieg im Februar 2024 beträgt der steuerfreie Inflationsausgleich 1600 Euro bis Ende des Jahres.
  • Bei Einstieg im März 2024 beträgt der steuerfreie Inflationsausgleich 1300 Euro bis Ende des Jahres.
  • Bei Einstieg im April 2024 beträgt der steuerfreie Inflationsausgleich 1100 Euro bis Ende des Jahres.

Die Höhe des Inflationsausgleichs variiert je nach Arbeitszeit. Vollzeitkräfte mit 40 Wochenstunden erhalten 100% des berechneten Betrags, während Teilzeitkräfte mit beispielsweise 20 Wochenstunden 50% erhalten.

Der Inflationsausgleich wird an alle Mitarbeitenden ausgezahlt, die gemäß den Arbeitsvertragsrichtlinien DWBO Anlage Johanniter beschäftigt sind (Eintritt nach dem 1. Januar 2010).

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