Verhinderungspflege

Zeit für sich finden

Gute Nachricht für pflegende Angehörige: Sind sie verhindert, können kostenlose Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden.

Wer Zuhause einen Angehörigen pflegt und eine Auszeit nehmen möchte, der kann kostenlos Unterstützung bekommen. Gemäß §39 des elften Sozialgesetzbuches besteht ein Anspruch auf die so genannte Verhinderungspflege bei kurzzeitiger Abwesenheit der Pflegeperson. Die Pflegekasse zahlt eine notwendige „Ersatzpflege“, wenn Angehörige zum Beispiel wegen Urlaub oder einer Erkrankung ihre Angehörigen nicht pflegen können.

Kosten

Die Kosten in Höhe von 1.612 Euro pro Jahr werden von der Pflegekasse zusätzlich zum monatlichen Leistungsumfang übernommen. Die sogenannte Verhinderungspflege kann entweder stundenweise oder nach den üblichen Komplexleistungen in Anspruch genommen werden.

Wann kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?

Eine Feier bei Freunden oder im Verein, ein unvorhergesehener Arztbesuch oder Behördengang oder einfach mal ein Erholungswochenende – bei all diesen Anlässen sind pflegende Angehörige oft ratlos. Wer ist in der Lage einzuspringen? Das schlechte Gewissen ist vorprogrammiert. Abhilfe schafft hier die Verhinderungspflege: Eine professionelle Pflegekraft übernimmt die Ausfallzeit und der oder die Angehörige können ohne Sorge Termine außer Haus wahrnehmen.

Anspruch

Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle Patienten mit einer Pflegestufe, die bereits länger als sechs Monate pflegebedürftig sind und deren Pflegeperson der zuständigen Pflegekasse bekannt ist.

Wer diesen Anspruch bis Ablauf des Kalenderjahres nicht nutzt, für den verfällt die Finanzierung der Pflegekraft in Verhinderungszeiten, denn ein Übertrag ins nächste Jahr ist nicht möglich: Jeweils zum 31. Dezember erlischt der ungenutzte Anspruch. Im neuen Jahr besteht dann wieder ein Leistungsanspruch in Höhe von 1.612 Euro.

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