Vortragsreihen

Die nächsten Vorträge

Der nächste Vortrag zum Thema Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht findet am 10. Oktober 2023 statt. Bereits am 21. November folgt ein Vortrag zur Testamenterstellung. Geleitet werden die Vorträge von Rechtsanwalt Walter Hylek von jeweils 18 bis 20 Uhr. Für die Anmeldung sowie weitere Informationen besuchen Sie gern www.johanniter.de/vortraege, schreiben uns unter spenderservice.lvbb(at)johanniter.de oder rufen gebührenfrei unter der 0800 32 33 800 an.

Online-Vortrag „Vorsorgen und Vererben“

Zwei Mal im Jahr bieten wir in der Veranstaltungsreihe „Vorsorgen und Vererben“ kostenlose Online-Seminare oder Fachvorträge an. Die Termine veröffentlichen wir einige Wochen vorher auf dieser Seite, per E-Mail und auf Facebook.

Die Hälfte der 60-Plus-Generation möchte eine Patientenverfügung aufsetzen. Doch was ist zu beachten? Jedes 2. Testament soll Familie und Bedachten eine Freude machen. Allerdings haben laut einer Allensbach-Studie aus dem Jahr 2018 Streitigkeiten um das Erbe zugenommen. Umso wichtiger, dass der letzte Wille eindeutig formuliert ist.

Immer wieder erreichen uns Fragen zu den Themen Vorsorge und Vererben. Während der Corona-Zeit haben wir die digitale Online-Seminar-Reihe „Vorsorgen und Vererben“ ins Leben gerufen. Die Johanniter sind Gründungsmitglied der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“.“

Voraussetzung

Laptop, PC, Tablet oder Smartphone mit Internetverbindung und der Online-Seminar-Software, die wir nach der Anmeldung per E-Mail zusammen mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zusenden.

Referent ist der Potsdamer Rechtsanwalt Dr. Dirk Engel. Dr. Engel ist neben seiner Anwaltstätigkeit seit dem Jahre 1998 als Dozent, Lehrbeauftragter und Arbeitsgemeinschaftsleiter im Rahmen der Referendarausbildung tätig. Er ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge, Mitglied  des Beirates der Potsdamer Juristischen Gesellschaft und Mitglied der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer.

Die Rechtsanwaltskammer Brandenburg verlieh ihm im Jahre 2012 die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht". Sein Schwerpunkt ist das Erbrecht insbesondere die rechtsgestaltende Tätigkeit in der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und Verträgen zur lebzeitigen Vermögensübertragung. Daneben führt Rechtsanwalt Dr. Engel außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen zur Durchsetzung von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen. Er verfügt über langjährige Erfahrungen im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und gestaltet für seine Mandanten Vorsorge- und Patientenverfügungen.

Online-Vortrag: „Erben und Vererben“

Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hinterlässt nach dem Tod keine letztwillige Verfügung. In diesem Fall kommt es zur gesetzlichen Erbfolge. Häufig wird damit eine Chance vertan: Selbst zu bestimmen, was mit dem Erbe geschehen soll. Nicht selten kommt es so zu Streit und Zwietracht zwischen den Hinterbliebenen oder zu unnötigem Vermögensverlust.

Die Erstellung eines Testaments ist in jedem Fall sinnvoll. Damit dabei keine Fehler passieren, müssen einige Punkte beachtet werden. Der Vortrag hilft durch den Paragrafendschungel und gibt einen Überblick über die formalen Anforderungen an ein Testament. Dr. Engel erklärt, worauf es beim Erstellen eines Testaments ankommt und zeigt typische Fehler bei der Testamentsgestaltung auf. Die Inhalte im Einzelnen:

  • Wie wird ein Testament erstellt, was gilt es zu beachten?
  • Fragen zu gesetzlicher Erbfolge, Erbengemeinschaften, Pflichtteilsansprüchen
  • Berliner Testament und Absicherung des länger lebenden Ehepartners
  • Patchworkfamilie und minderjährige Kinder
  • Lebzeitige Zuwendungen – vorweggenommene Erbfolge
  • Typische Fehler – und wie sie vermieden werden können
  • Im Anschluss des Vortrages Zeit für Ihre Fragen

Der Vortrag ist praxisnah und gut verständlich. Juristische Kenntnisse nicht nötig.

Online-Vortrag: „Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung“

Die Begriffe Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind vielen Menschen geläufig. Doch wenn es um konkrete Fragen geht, gibt es so manche Unsicherheit. Für welchen Fall kann überhaupt vorgesorgt werden? Welche der drei Verfügungen ist die richtige für mich? Was muss ich beachten, um die für mich richtigen Entscheidungen zu treffen? – Diese und weitere Fragen werden besprochen. Die Inhalte im Einzelnen:

  • Was sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung?
  • Was bedeutet es, wenn ein Fürsorgefall durch Unfall, Krankheit und Alter eintritt?
  • Was muss formell und inhaltlich beachtet werden beim Erstellen der Vollmachten?
  • Welche Fehler werden manchmal gemacht – und wie können sie vermeiden werden?
  • Pflichten und Haftungsrisiken für den/die Vorsorgebevollmächtigte/n
  • Registrierung von Vorsorgeverfügungen
  • Im Anschluss des Vortrages Zeit für Ihre Fragen und Fälle

Der Vortrag ist praxisnah und gut verständlich. Juristische Kenntnisse nicht nötig.

Weitere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie bei der Bundesärztekammer und Bundesgesundheitsministerium sowie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.