Ausbildung Betreuungskräfte nach SGB XI in Hannover

Diese Ausbildung bereitet Betreuungskräfte gemäß § 43b und §53b SGB XI auf ihre Arbeit vor.

Unsere Leistungen

Betreuungskräfte nach § 43b und §53b SGB XI übernehmen die soziale Betreuung hilfsbedürftiger Menschen im stationären Umfeld.

Dazu zählen unter anderem Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung.

Sie sind außerdem für die Unterstützung von Seniorinnen und Senioren im häuslichen Bereich zuständig. Betreuungskräfte helfen bei alltäglichen Aufgaben und sichern die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Sie wirken unterstützend und aktivierend. Sie bieten unter anderem persönlichkeits-, kreativitäts- oder bewegungsfördernde Freizeit- und Gruppenaktivitäten an.

Darüber hinaus führen sie hauswirtschaftliche Tätigkeiten aus, kochen und erledigen organisatorische Aufgaben.

Sie sind Ansprechpersonen der Betreuten und ihrer Angehörigen.

Inhalte und Ziele

Ziel der Qualifikation:

  • Fachkompetenz
  • Bereitschaft und Fähigkeit auf der Grundlage fachlichen Wissens Aufgaben und Probleme zielorientiert und sachgerecht zu lösen
  • Personalkompetenz
  • Bereitschaft und Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein.
  • Sozialkompetenz
  • Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu gestalten, sich mit anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen, soziale Verantwortung und Solidarität zu entwickeln.

Der Lehrgang stellt keine Berufsausbildung dar, ist aber die Voraussetzung für die Betreuung demenziell erkrankter Menschen in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen.

Zugangsvoraussetzung:

  • Eignungsfeststellung durch die Johanniter-Akademie
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung
  • Hauptschulabschluss wünschenswert (nicht zwingend erforderlich)
  • Deutsch in Wort und Schrift

Lehrgangsinhalte (eine Auswahl):

  • Kommunikation/Gesprächstechniken
  • Demenz und Demenzerkrankungen
  • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation
  • Hygiene
  • Rechtliche Grundlagen
  • Beschäftigung und Freizeitgestaltung
  • Grundkenntnisse der Hauswirtschaft

Lehrgangsablauf:

Theoretischer Teil:

Insgesamt 160 Stunden Unterricht. Die Qualifikation dauert ca. 11 Wochen und beginnt mit einem Einführungstag. Nach einem 5-tägigen Einführungspraktikum beginnen die ersten 100 Stunden Blockunterricht. Danach schließt sich ein weiteres 14-tägiges Praktikum an, gefolgt von einem Unterrichtsblock von 60 Stunden.

Praktischer Teil:

95 Stunden Praktikum in der Betreuung.
Grundsätzlich suchen Sie sich selbstständig einen Praktikumsplatz. Dabei ist zu beachten, dass die 95 Stunden ausschließlich im Bereich der Betreuung zu absolvieren sind.
Empfehlenswert ist eine Praktikumsstelle in der Nähe Ihres Wohnortes, um längere Fahrzeiten zu vermeiden.
Wir sind jedoch gerne bei der Suche nach einem Praktikumsbetrieb behilflich.

Lehrgangsabschluss:

Trägerinterne Prüfung

Mögliche Einsatzbereiche:

Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen.

Die zusätzliche Betreuungskraft nach § 43 b und § 53 b arbeitet in Kooperation mit Pflegekräften und Pflegeteams. Sie soll die betroffenen Bewohner betreuen und aktivieren. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den psychischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen beeinflussen können.

Mindestanzahl Teilnehmende:

10

Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich (Bildungsgutschein).


Weitere Lehrgänge:

Fortbildung Betreuungskräfte nach SGB XI