Genossenschaften und Kommenden

Die Genossenschaften oder Kommenden, die Bezeichnungen sind synonym, sind die landsmannschaftlichen Untergliederungen des Johanniterordens. Sie sind entweder altrechtliche oder eingetragene Vereine. An der Spitze jeder Genossenschaft steht ein Regierender Kommendator, der sie leitet und vertritt. Der Kommendator wird vom Herrenmeister ernannt.
Dem Kommendator steht der Konvent zur Seite. Unter dessen Mitwirkung hat er die Aufsicht über die der Genossenschaft unterstehenden Einrichtungen.

Subkommenden

Wohnen in einem überschaubaren Bereich Ordensmitglieder in genügender Zahl, so werden sie, welcher Genossenschaft sie auch angehören mögen, von dem Kommendator der regional zuständigen Genossenschaft zu einer Subkommende zusammengeschlossen.
Die Subkommenden sollen dem Orden und seinen Werken dienen, den Zusammenhalt unter den Mitgliedern pflegen und diese zur Mitarbeit im Sinne des Ordens heranziehen.