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Ethikkommission

Die Zentrale Ethikkommission des Johanniterordens

Seit 2019 unterstützt die Zentrale Ethikkommission des Johanniterordens (ZEK) die Johanniter bei medizinethischen und pflege ethischen Fragen im Gesundheitswesen. Sie wurde durch S.K.H. Dr. Oskar Prinz v. Preußen, Herrenmeister des Johanniterordens, etabliert. Zum Gremium gehören Fachleute aus Pflege, Medizin, Theologie, Ethik- und Gesundheitswissenschaften.

Aufgaben 

Die Kommission verfolgt das Ziel, die ethische Bewusstseinsbildung und somit die Qualität ethischer Beratungen und Entscheidungen in den Werken, Einrichtungen und Diensten der Johanniter zu fördern. Sie versteht sich als „Clearing-Stelle”. Hier sollen frühzeitig neue ethische Herausforderungen erkannt und möglichst einheitliche Antworten für die gesamte Johanniter-Gemeinschaft gefunden werden. Sie verfasst Stellungnahmen und Orientierungshilfen, die sie vor dem Hintergrund politischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Entwicklungen als bedeutsam erachtet oder die sich aus der aktuellen Praxis der Arbeit der Johanniter ergeben. Grundlage der Meinungsbildung sind die gemeinsamen christlichen Überzeugungen und Werte im Orden.

Arbeitsweise

Das Gremium berät den Herrenmeister, das Kapitel, die Ordensregierung, die Genossenschaften / Kommenden, die Ordenswerke und die einzelnen ethischen Gremien der Werke und Einrichtungen. Anders als bei ethischen Fallbesprechungen können Anfragen an die ZEK nicht von Einzelpersonen, z. B. Mitarbeitenden aus den Kliniken oder Pflegeeinrichtungen, an die Kommission gerichtet werden, sondern nur von Vertretern der Ethik-Gremien der Einrichtung oder, wenn solche nicht bestehen, von Einrichtungsleitungen und vergleichbar leitenden Mitarbeitenden.

Mitglieder

Der Kommission gehören Vertreter aller Ordenswerke sowie externe Experten an. Sie bringen unterschiedliche Perspektiven ein, um eine umfassende und ausgewogene Beratung zu gewährleisten. Alle müssen einer evangelischen Kirche oder einer anderen christlichen Kirche angehören und werden vom Herrenmeister für eine Amtszeit von fünf Jahren berufen. Der Vorsitzende muss ein Mitglied des Ordens sein. Die maximal zehn Mitglieder unterliegen keinem Mandat ihrer entsendenden Organisation und sind dieser gegenüber nicht weisungsgebunden. Sie sind in der Bildung ihrer Position frei.

Derzeit besteht die Kommission aus folgenden Mitgliedern: 

a) Vorsitzender: Prof. Dr. DDr. h.c. Ulrich H.J. Körtner
b) für den Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.: Pfarrer Frank Neumann
c) für die Johanniter GmbH: Herr Andreas Reiter
d) für die Johanniter Seniorenhäuser GmbH: Herr Lutz Gebhardt
e) für den Johanniter-Schwesternschaft e.V.: Frau Ordensoberin Dorothee Lerch
f) für die Johanniter-Hilfsgemeinschaften: Frau Dr. Sonja v. Campenhausen
g) Notfallseelsorger: Pfarrer Frank Neumann
h) Vertreterin einer Hochschule: Frau Prof. Dr. Sabine Wöhlke
i) Experte der Medizin- oder Pflegeethik: Frau Tanja Kirchner
j) Expertin der Medizin- oder Pflegeethik: Frau Ordensoberin i.R. Andrea Trenner

Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle ist bei der Johanniter-Schwesternschaft eingerichtet. Antragsberechtigte können dort Anfragen an folgende Adresse senden:

Zentrale Ethikkommission des Johanniterordens
c/o Johanniter-Schwesternschaft e. V.
Finckensteinallee 111
12205 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 138940-11
E-Mail: ethikkommission@johanniterorden.de