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AK Ausschuss Johanniter

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Johanniter (AKJ) bestand bis zum 31.12.2018. Die Arbeit der AKJ wird durch den AK Ausschuss Johanniter fortgeführt. Dieser bildet ein gesondertes Gremium der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (AK DWBO), dessen Zusammensetzung und Verfahren in den §§ 22 ff. ARRO DWBO gesondert geregelt sind und das ausschließlich für die Johanniter i.S.v. § 22 Abs. 1 Satz 3 ARRO DWBO Beschlüsse vorbereitet. Für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2026 wurde der AK-Ausschuss Johanniter neu gebildet. Mit seiner konstituierenden Sitzung am 30.03.2023 hat dieser seine Arbeit in neuer Besetzung aufgenommen.

Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Johanniter (AVR-J) wurden zum 01.01.2019 durch die AVR DWBO Anlage Johanniter ersetzt. Die von der vormaligen AKJ bis 31.12.2018 gefassten Beschlüsse bleiben bestehen. Die Fassungen der vormaligen AVR-J sowie Altfassungen der AVR DWBO Anlage Johanniter finden Sie im Archiv. Ansonsten können Altfassungen über die Geschäftsstelle angefordert werden.

Aufgabe des AK-Ausschusses Johanniter ist die gemeinsame Fassung von Beschlussvorlagen für die AK DWBO über Regelungen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen der Johanniter. Die AK DWBO trifft Beschlüsse in diesem Sinne in der Regel nur aufgrund von Beschlussvorlagen des AK-Ausschusses Johanniter.  Beschlussvorlagen werden mit Annahme durch die AK DWBO wirksam. Die AK DWBO hat gemäß § 3 Absatz 2 Satz 6 ARRO DWBO die Möglichkeit, die pauschale Übernahme von Beschlussvorlagen zu beschließen. Dies ist erfolgt. Damit werden Beschlüsse des AK Ausschuss Johanniter mit Veröffentlichung durch Rundschreiben wirksam (§ 31 Absatz 6 Satz 3 i. V. m. § 13 Absatz 2 ARRO DWBO), ohne dass es einer gesonderten Beschlussfassung der AK DWBO bedarf. Sämtliche Änderungen, wie sie durch den AK Ausschuss Johanniter beschlossen wurden, finden Sie hier: Beschlüsse.

Beschlüsse nach § 3 Abs. 2 Satz 1 ARRO DWBO gelten ausschließlich für die im Tarifregister gemäß § 22 Abs. 3 ARRO DWBO aufgeführten Werke und verbundenen Unternehmen der Johanniter. Umfasst sind hiervon die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., die Johanniter GmbH sowie die Johanniter Seniorenhäuser GmbH und jeweils deren verbundenen Unternehmen.

Geschäftsstelle der AK DWBO / des AK Ausschuss Johanniter

Die allgemeine Geschäftsführung für den AK Ausschuss Johanniter ist gemäß § 34 ARRO DWBO Aufgabe der Geschäftsstelle der AK DWBO. Diese befindet sich im Haus der Diakonie, Paulsenstraße 55/56, 12163 Berlin. Da die Sitzungen des AK Ausschuss Johanniter sowie der jeweiligen Fachausschüsse in der Regel in der Bundesgeschäftsstelle des Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. stattfinden, unterhält die Geschäftsstelle der AK DWBO in der Lützowstraße 94, 10785 Berlin, eine Außenstelle.

Die Geschäftsstelle der AK DWBO ist wie folgt erreichbar:

Tel.:    030 – 82097-162
Fax:    030 – 82097-282
Mail:  

Ansprechpartnerin ist dort Stephanie Nienborg (Leitung der Geschäftsstelle).

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