Kommende der Balley

Die Kommende der Balley

Unter den Genossenschaften/Kommenden der Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem nimmt die „Kommende der Balley“ eine Sonderstellung ein. Als „Kommende“, d.h. als strukturierte Gliederung der Balley besteht sie erst seit der Novellierung der Satzungen der Balley Brandenburg im Jahre 1993. Sie erfasst die über längere Zeit in einem Land lebenden Mitglieder des Johanniterordens, auf dessen Gebiet keine Genossenschaft/Kommende besteht.

 

Durch ihre Subkommenden in

 

  • Australien
  • Belgien
  • Dänemark
  • England
  • Kanada
  • Kolumbien
  • Namibia
  • Polen
  • Rom
  • Südafrika
  • USA
  • Venezuela

 

erstreckt sich die Kommende der Balley über den gesamten Erdball. Die unterschiedlichen rechtlichen Bedingungen in den jeweiligen Ländern bestimmen ihre diakonische Arbeit. Die Subkommenden der Kommende der Balley genießen daher eine größere Selbständigkeit als Subkommenden im Inland.

 

Die Kommende der Balley hat inzwischen eine eigene Identität entwickelt. Auch nach Rückkehr in die deutsche Heimat, verbleiben daher die meisten Herren in der Kommende der Balley und setzen damit die seit 1853 gültige Tradition fort, dass nämlich die „Balley-Ebene“ des Ordens über eine eigene personelle Basis im Inland verfügt.