Sozialdienst

Im Mittelpunkt unserer Aufgaben als Sozialdienst stehen unsere Patientinnen und Patienten und deren Angehörige bzw. Bezugspersonen. 

Die Sozialdienstmitarbeiterinnen und - mitarbeiter beraten und unterstützen Sie (unsere Patientinnen und Patienten) und Ihre Angehörige bzw. Bezugspersonen insbesondere im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Entlassungsmanagements. 

Zur Durchführung des Entlassungsmanagements ist die schriftliche Einverständniserklärung der Patientinnen und Patienten bzw. des rechtlichen Stellvertreters erforderlich, welche jederzeit schriftlich widerrufen werden kann. Schon bei der Aufnahme werden die Patientinnen und Patienten darüber informiert.

Insbesondere onkologische, neurologische und geriatrische Erkrankungen mit der oft damit verbundenen Hilfsbedürftigkeit können schwer wiegende Veränderungen im Lebensalltag zur Folge haben. Deshalb entstehen Fragen und Sorgen während eines Krankenhausaufenthaltes - Fragen, die die Behandlung belasten und die Zeit nach der Entlassung betreffen können.

Die Sozialdienstmitarbeiterinnen und - mitarbeiter beraten bei psychosozialen Problemlagen, unterstützen bei der Krankheitsverarbeitung und informieren Sie bei sozialrechtlichen Fragestellungen. Gemeinsam mit Ihnen organisieren wir die für Sie erforderliche nachstationäre Unterstützung:

  • Häusliche Versorgung (z.B. Einschaltung eines ambulanten Pflegedienstes, Verordnung von Hilfsmitteln etc.)
  • Beantragung der medizinischen Anschlussheilbehandlungen
  • Beratung bei sozialen und sozial-rechtlichen Angelegenheiten
  • Beantragung von Leistungsansprüchen gegenüber Behörden, Kranken- und Pflegeversicherungen (z.B. Antrag auf Pflegegrad) und anderen Leistungsträgern
  • Beratung und Unterstützung beim Übergang in stationäre Wohn- und Pflegeeinrichtungen
  • Vermittlung an ambulante Beratungsdienste wie z.B. Suchtberatungsstellen, Selbsthilfegruppen etc.
  • Beratung bei Notwendigkeit einer rechtlichen Vertretung (z.B. Vorsorgevollmacht)
  • Beantragung von finanziellen Hilfen bei onkologischen Erkrankungen
  • Organisation einer palliativen Nachversorgung (ggf. auch die Überleitung in ein Hospiz)
  • Vermittlung des Angebotes „Familiale Pflege"

Für dieses Unterstützungsangebot entstehen Ihnen keine Kosten. 

Gesprächsinhalte unterliegen der Schweigepflicht. 

Wir bitten Sie und Ihre Angehörigen bzw. Vertrauenspersonen, sich bei Bedarf rechtzeitig und aktiv beim Sozialdienst zu melden.