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Informationen zum Hinweisgebersystem

Die Johanniter GmbH bekennt sich zu einer Unternehmenskultur geprägt durch Wertschätzung, gegenseitigem Respekt und Toleranz. Wir arbeiten auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes. Dazu gehört auch eine transparente, offene und kooperative Zusammenarbeit.

Die Einhaltung von Gesetzen, internen Richtlinien und Verhaltensgrundsätzen ist uns genauso wichtig wie ethisch korrektes Verhalten. Mit der Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems ermöglichen wir potentiell hinweisgebenden Personen, Anhaltspunkte für eine gegen die Rechtsordnung oder gegen interne Richtlinien und Dienstanweisungen der Johanniter GmbH verstoßendes Verhalten an eine vertrauenswürdige Stelle zu melden.

Was ist ein Hinweisgebersystem?

Das Hinweisgebersystem soll als „Früh-Warn-System“ dienen und dabei helfen, Risiken rechtzeitig zu identifizieren, um mögliche Schäden zu verhindern und damit unser Unternehmen zu stärken. Dafür ist es wichtig, dass wir Kenntnis von Compliance-relevantem Fehlverhalten erhalten.

Das nachfolgend dargestellte Hinweisgebersystem wird für die gesamte Gruppe der Johanniter GmbH betrieben.

Was kann gemeldet werden?

Meldungen über:

  • Strafbewehrte Verstöße (Straftat); z.B. aus den Bereichen Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit, Betrug
  • Bußgeldbewehrte Verstöße (Ordnungswidrigkeit), soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient (z.B. Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Mindestlohn)
  • Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union (z.B. Geldwäsche, Wettbewerb, Rechnungslegung)
  • Verstöße gegen Regelungen zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, steuerliche Rechtsnormen, Wettbewerbseinschränkungen etc.
  • Verstöße gegen die Satzungen und Ordnungen sowie gegen interne Richtlinien und Dienstanweisungen der Johanniter GmbH

Es gilt zu beachten, dass nur diejenige hinweisgebende Person geschützt ist, die einen Hinweis im guten Glauben an dessen Richtigkeit abgibt.

Wer kann Hinweise abgeben?

Unsere Meldekanäle stehen Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten zur Verfügung, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen möchten.

Eine Eigenbetroffenheit ist nicht Voraussetzung für die Meldung der hinweisgebenden Person.

Wie kann gemeldet werden?

Eine Meldung kann postalisch, per E-Mail oder per Telefon erfolgen:

    • E-Mail:
    • Tel.: +49 (0) 171 6200314 (Mo-Fr 09.00 – 16.00 Uhr)
    • Postadresse:
        • Johanniter GmbH
      • Hinweisgebersystem
        Finckensteinallee 111
        12205 Berlin

      • Postalische Hinweise sollten unbedingt den Zusatz „vertraulich/persönlich“ enthalten.

Wer bearbeitet die Hinweise?

Die interne Meldestelle der Johanniter GmbH wird durch interne fachkundige Mitarbeitende, die für diese Aufgabe besonders geeignet und regelmäßig geschult werden, besetzt. Dabei wird streng darauf geachtet, dass Interessenskonflikte vermieden werden.

Welche externe Meldemöglichkeit gibt es?

Das Bundesamt für Justiz hat eine externe Meldestelle eingerichtet, welche erreichbar ist unter:

BfJ - Hinweisgeberstelle - Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (bundesjustizamt.de)

BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Externe Meldestelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (bafin.de)

Bundeskartellamt – Externe Meldestelle ( bundeskartellamt.de)

 

Mit Lob und allgemeinen Beschwerden können Sie sich direkt und formlos in jedem Haus an unser Qualitäts- bzw. Beschwerdemanagement wenden. Wir freuen uns über jede Rückmeldung – ob positiv oder negativ –, um mit Ihrer Unterstützung unsere Leistungen weiter zu verbessern.