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Informationen zum Beschwerdeverfahren (LkSG)

Die Einhaltung von Gesetzen, internen Richtlinien und Verhaltensgrundsätzen ist uns genauso wichtig wie ethisch korrektes Verhalten. Trotz unserer Bemühungen kann es dazukommen, dass ökologische und soziale Risiken nicht rechtzeitig erkannt werden und zu Missständen führen. Um auch in diesen Fällen unserer Sorgfaltspflicht gemäß des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) nachzukommen, bieten wir die Möglichkeit, bei einem Verstoß gegen die Menschenrechte in unserem eigenen Unternehmen oder bei einem unserer Lieferanten eine Meldung abzugeben.

Wozu dient das Verfahren?

Das Ziel eines Beschwerdeverfahrens im Zusammenhang mit dem LkSG ist es, einen Mechanismus bereitzustellen, über den Menschen (intern und extern) oder Organisationen Meldungen über mögliche Verstöße gegen das Gesetz einreichen zu können.

Das Beschwerdeverfahren ermöglicht es allen Beschäftigten der Johanniter GmbH sowie externen Personen oder Personengruppen (z.B. Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, Beschäftigten bei unmittelbaren oder mittelbaren Lieferanten oder Anwohnern und Anwohnerinnen rund um lokale Standorte)

  • Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten

zu melden, die durch das wirtschaftliche Handeln der Johanniter GmbH im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Lieferanten in der Lieferkette entstanden sind. Dabei ist es unerheblich, ob die hinweisgebende Person durch die menschenrechtliche oder umweltbezogene Verletzung in ihren Rechten selbst betroffen ist.

Was kann gemeldet werden?

Gemäß den Regelungen des LkSGs können Hinweise zu nachfolgenden Risiken und Verletzungen gegeben werden z.B.:

  • Menschenrechtliche Verletzungen:
    • Missachtung des Arbeitsschutzes (nach nationalen Bestimmungen)
    • Verbot von Kinderarbeit
    • Verbot von Zwangsarbeit / Sklaverei, sklavenähnliche Praktiken
    • Missachtung der Koalitionsfreiheit
    • Verbot der Ungleichbehandlung / Diskriminierung (Abstammung, Behinderung, Alter, Geschlecht, Religion etc.)
    • Vorenthalten angemessenen Lohns (nach nationalen Bestimmungen)
    • Herbeiführung einer schädlichen Verunreinigung von Böden, Gewässern und Luft sowie schädliche Lärmemissionen und übermäßiger Wasserverbrauch
    • Widerrechtliche Vertreibung und Zwangsräumung von Land, Wäldern und Gewässern
    • Beauftragung / Nutzung privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte unter Missachtung der Menschenrechte (Machtmissbrauch)
  • Umweltbezogene Verletzungen:
    • Nicht umweltgerechte Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen
    • Verbot der Beteiligung an der Herstellung und Entsorgung quecksilberanteiliger Produkte, Verwendung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen, Behandlung von Quecksilberabfällen
    • Verbot der Produktion oder Verwendung von bestimmten langlebigen organischen Schadstoffen
    • Verbot der Ein- und Ausfuhr von gefährlichen Abfällen

Das Beschwerdeverfahren bearbeitet weder produkt- und dienstleistungsbezogenen Patienten-/Kundenanliegen oder –Beschwerden, noch z.B. Überlastungsanzeigen oder ähnliches. Diese Anliegen sollten an die jeweiligen Vorgesetzten und/oder Beschwerdestellen der Unternehmen und Einrichtungen adressiert werden.

Wie kann gemeldet werden?

Eine Meldung kann postalisch oder per E-Mail erfolgen:

Beschwerdestelle LkSG
Finckensteinallee 111
12205 Berlin                     

Dienstsitz:
Beschwerdestelle LkSG
Franklinstr. 13A
10587 Berlin

Beide Meldemöglichkeiten stellen den vertraulichen Umgang der Meldungen sicher. Es sind Meldungen auf Deutsch oder Englisch möglich.

Wer bearbeitet die Hinweise?

Die interne Beschwerdestelle der Johanniter GmbH wird durch interne fachkundige Mitarbeitende, die für diese Aufgabe besonders geeignet sind und regelmäßig geschult werden, besetzt. Der Menschenrechtsbeauftragte überwacht das Verfahren.

Sämtliche Personen, die die Meldungen bearbeiten, bieten Gewähr dafür, dass sie im Rahmen der Durchführung des Beschwerdeverfahrens unparteiisch handeln. Zudem sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Weitere Informationen zum LkSG finden Sie unter:

  • Den hier zugrunde liegende Gesetzestext finden Sie im Bundesgesetzblatt (mehr erfahren).
  • Weitere hilfreiche Informationen des Bundesamtes für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle (BAFA) (mehr erfahren).
  • Erklär-Video des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit & Entwicklung (BMZ) (mehr erfahren).