Hausordnung für pädagogische Begleitseminare im FWD
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Wir möchten unseren Gästen den Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten. Deshalb ist die Einhaltung folgender Regeln dringend notwendig, um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren:
- Die Essensaugabe ist mit der Aktiv-Welt-Külsheim individuell abzusprechen.
- Das Mitbringen von Getränken aller Art ist im Haupthaus nicht gestattet.
- Die Sportstätten, Sauna, Kegelbahn sowie Freizeitangebote können nach Absprache je nach Art und Umfang des gebuchten Paketes genutzt werden. Ordnungsgerechte Nutzung ist Voraussetzung für den Aufenthalt bei uns.
- Die Nutzung unserer Sportstätten sowie unserer kompletten Einrichtung erfolgt auf eigenen Gefahr. Der Veranstalter (Nutzer) bzw. Gast hat für eine fachgerechte Anleitung zu sorgen und übernimmt auch während des Aufenthaltes die Aufsichtspflicht.
- In den Gebäuden herrscht absolutes Rauchverbot.
- Das Jugendschutzgesetz (hängt am „Schwarzen Brett“ aus) ist unbedingt einzuhalten. Für Minderjährige herrscht Alkoholverbot. Für die Einhaltung übernimmt der Nutzer/Gast mit seinen Aufsichts-/Vertrauenspersonen die Haftung.
- Notrufnummer sowie Feuerleitplan finden sie am „Schwarzen Brett“. Infos an ihre Gruppe!
- Für entstandene Schäden oder Fehlbestände während des Aufenthaltes in der Aktiv-WeltKülsheim übernimmt der Veranstalter (Nutzer)/Gast die gesamtschuldnerische Haftung.
- Vergessene Gegenstände werden dem Gast auf Wunsch und zu dessen Kosten/Risiko nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 3 Monate.
- Es ist verboten die Betten ohne vorherige Absprache mit der Leitung der Aktiv-Welt in andere Räume zu schieben oder diese übereinander zu stellen.
- Das Sitzen auf den Fensterbänken ist in der gesamten Einrichtung aus Sicherheitsgründen verboten. Lebensgefahr!
- Die gesamten Gebäuden der Aktiv-Welt-Külsheim sind mit Sicherheits-/Brandschutztüren ausgestattet, diese können im Notfall – jederzeit von innen geöffnet werden. Wir weisen aus Sicherheitsgründen ausdrücklich darauf hin , dies ihrer Gruppe vorzutragen.
- Wir bitten auf der gesamten Anlage sowie in den Gebäuden auf Sauberkeit zu achten.
- Aus Rücksichtnahme auf unsere Mitbewohner sowie unserer Kameraden ist im Schlafgebäude unbedingt die Nachtruhe von 23.00 Uhr bis 07.00 Uhr einzuhalten.
- Sollten Punkte dieser Hausordnung nicht eingehalten werden, so behält sich die Aktiv-Welt Külsheim vor, nach einer Abmahnung den Verweis (für einzelne Personen bzw. Gruppen) auszusprechen.
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Um einen reibungslosen und angenehmen Verlauf der Seminarwoche für alle Beteiligten zu gewährleisten, bitten wir um die Einhaltung folgender Regeln:
- Gäste und Teilnehmer benutzen bitte den Haupteingang.
- Zutritt zum Küchenbereich ist nur Mitarbeitern gestattet und bei entsprechenden Diensten.
- Nach den Mahlzeiten bitte die Tische abwischen.
- Bei Verlassen der Gebäude bitte Eingangstüren absperren. Türen und Fenster schließen, Heizung und Lichter ausschalten! Dies gilt auch bei Abreise.
- Die Eingangstür muss abends verschlossen werden.
- Benutzung von Sauna und Whirlpool nur nach vorheriger Absprache und auf jeden Fall auf eigene Gefahr.
- In der Sauna ist der Konsum von Alkohol und Speisen untersagt.
- Lagerfeuer sind nur nach Absprache möglich, für Brennholz ist selbst Sorge zu tragen.
- Der Besitz von Drogen jeglicher Art ist in der Aktiv-Welt strengstens untersagt.
- Das Rauchen ist in allen Gebäuden verboten.
- Die Einrichtung der Unterkunft ist pfleglich zu behandeln. Bei mutwilliger Zerstörung haftet der Verursacher.
- Außergewöhnliche Verschmutzungen sind durch den Verursacher zu beseitigen.
- Die Aktiv-Welt haftete nicht für verlorene oder entwendete Gegenstände.
- Die Zimmer dürfen in ihrer Aufteilung und Gestaltung nicht eigenmächtig verändert werden.
- In den Sanitärräumen ist auf Hygiene und Sauberkeit zu achten.
- Die Mitnahme von Geschirr, Besteck und Gläsern aus der Aktiv-Welt in die Schlafunterkunft ist nicht gestattet.
- Bei Musik bitte auf Zimmerlautstärke achten.
- Kein offenes Licht (Kerzen usw.) in der Unterkunft.
- Stühle und Sofas dürfen nicht außerhalb der Gebäude benutzt werden.
- Abends in der Unterkunft bitte ruhig verhalten, damit andere Gäste nicht gestört werden.
- Vor Abreise bitte die Betten abziehen, Bettwäsche und Handtücher getrennt voneinander auf den Boden, Schlüssel von außen an der Zimmertür stecken lassen.
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Ergänzend zur Hausordnung der Aktiv-Welt Külsheim gelten für die Teilnehmenden der pädagogischen Begleitseminare der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. folgende Punkte:
- Zimmer: Wir bitten Dich, die Zimmereinrichtung pfleglich zu behandeln. Bettwäsche und Handtücher sind in den Zimmern vorhanden. Das Rauchen, der Konsum von Alkohol und Drogen sowie der Verzehr von Speisen jeglicher Art sind auf den Zimmern untersagt.
- Das Rauchen ist gemäß § 10 JuSchG nur für volljährige Teilnehmende außerhalb der Gebäude gestattet. Bitte benutze die bereitgestellten Aschenbecher und halte die Türen geschlossen. Bei einem Verstoß werden wir € 80.- für zusätzlichen Reinigungsaufwand in Rechnung stellen. Hinzu kommen ggf. die Kosten für die Beseitigung von Brandlöchern etc.
- Am Abreisetag bitte vor Seminarbeginn das Zimmer räumen und die Betten abziehen. Die Zimmerschlüssel bitte von außen an die Tür stecken. Beim Verlassen der Zimmer bitte die Fenster schließen, Heizung und Licht ausstellen. Leere Flaschen und Gläser bitte aus den Zimmern entfernen, Abfall entsorgst Du bitte in die bereitgestellten Mülleimer. Außerdem bitten wir Dich, Dein Altglas in den nächstgelegenen Glascontainern zu entsorgen.
- Mahlzeiten: Bitte achte in Deinem eigenen Interesse darauf, pünktlich zu den Mahlzeiten zu erscheinen. Es gelten folgende Essenszeiten: Frühstück 08.00 – 08:45 Uhr, Mittagessen 12.30 Uhr, Abendessen 18.00 Uhr. Bitte hilf nach den Mahlzeiten mit, den Speisesaal wieder aufzuräumen und zu reinigen.
- Alkohol & Drogen: Das Mitbringen und der Konsum von hochprozentigem Alkohol sowie Mischgetränken und anderen Drogen sind in allen Gebäuden, auf dem gesamten Außengelände und in den dort geparkten Fahrzeugen grundsätzlich verboten. Der Verzehr von Bier und Wein bis 12,5 % Vol. in Maßen ist in Absprache mit der Seminarleitung gestattet. Die verantwortlichen Teamer achten darauf, dass diese Regeln von allen Teilnehmenden eingehalten werden. Grobe Nichtbeachtung zieht die entsprechenden personalrechtlichen Konsequenzen durch die entsendende Dienststelle nach sich, wie auch den Ausschluss vom Seminar.
- Beschädigungen: Bitte melde - auch in Deinem eigenen Interesse - verursachte Beschädigungen im Hause und am Mobiliar sofort bei den Teamern.
- Parken auf dem Gelände: Parkplätze stehen sowohl auf dem oberen als auch auf dem unteren Gelände in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
- Nutzung von Dienstfahrzeugen: Dienstfahrzeuge dürfen nicht für private Fahrten außerhalb des Seminarbetriebs genutzt werden.
- Haftungsausschluss: Für Wertgegenstände, Garderobe usw. auf den Zimmern, in der Garderobe und in den Seminarräumen kann keine Haftung übernommen werden.
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Hausordnung Aktiv-Welt und Seminarordnung Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Die Teilnehmenden der pädagogischen Begleitseminare erkennen die Hausordnung der AktivWelt Külsheim sowie die Seminarordnung der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. für FWD-Seminare an. Die Hausordnung und auch die Seminarordnung werden zu Beginn der ersten
Seminarwoche vorgestellt und erläutert. Jeder Teilnehmer erhält über einen QR-Code Einsicht in die Dokumente. In jeder weiteren Seminarwoche wird erneut in Kurzform darauf hingewiesen.Konsequenzen regelwidrigen Verhaltens
Verstöße gegen die Hausordnung oder die Seminarordnung, insbesondere schwereSachbeschädigung, das Mitbringen und Konsumieren hochprozentiger Alkoholika und Drogen jeder Art, sowie wiederholtes unentschuldigtes Fehlen haben ein Hausverbot in der AktivWelt Külsheim zur Folge. Die Kosten für die vorzeitige Heimreise trägt der / die Teilnehmende selbst. Durch die so entstehenden Fehlzeiten ist die Anerkennung des FSJ gefährdet. Weiter wird die entsendende Dienststelle personalrechtliche Konsequenzen einleiten. Die Kosten für zusätzliche Bildungstage, die zur Anerkennung des Freiwilligendienstes dann in jedem Fall notwendig sind, trägt der / die Teilnehme selbst.
Die Seminarleitung ist außerdem berechtigt, Teilnehmende für eine bestimmte Zeit vom Seminar auszuschließen, wenn sie die Seminararbeit stören. Diese Fehlzeit gilt als unentschuldigt.