Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden Aalen
Zusatzqualifikation zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden nach Nr.31a des Leistungsverzeichnisses der HKP-Richtlinie
Unsere Leistungen
Versicherte mit chronischen und schwer heilenden Wunden, die Leistungen nach Nr.31a des Leistungsverzeichnisses der HKP-Richtlinie benötigen, sollen von Leistungserbringern versorgt werden, die sich auf die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden spezialisiert haben. Ambulante Pflegediensten müssen also, um diese Leistungen zukünftig erbringen zu können, Pflegefachkräfte mit einer spezifischen Zusatzqualifikation nachweisen.