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AGB Ferienprogramme

 

Johanniter Ferienprogramm – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bitte lesen Sie sich nachfolgende Geschäftsbedingungen (AGB) von dem Johanniter Ferienprogramm, einem Angebot der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., und die Hinweise für Erziehungsberechtigte sorgfältig durch und bestätigen Sie uns die AGB durch Ihre Unterschrift auf dem Anmeldebogen.

0. Präambel

Aufgabengebiete

Johanniter Ferienprogramm, ein Angebot der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Regionalverband Östliches Ruhrgebiet, organisiert Ferienangebote für Kinder und Jugendliche.

Angebote

Projektpartner und die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. bieten ein umfangreiches Angebot für Kinder und Jugendliche im Alter von vier bis 18 Jahren an. Der Schwerpunkt der Projekte liegt auf erlebnispädagogischen Angeboten, Team-Building, Medienerfahrungen und künstlerischen Workshops. Das Bauen von Flößen & Seifenkisten aus Sperrmüll, Graffiti-Konzeptbilder mit Jugendlichen, zirkuspädagogische Angebote, sowie Innenstadt-Rallyes und Medienprojekte mit Film, Foto und Internetpräsentationen bieten ein breites Spektrum an Angeboten, die von einem erfahrenen Team aus Erziehern, Pädagogen und Künstlern durchgeführt werden.

In der Regel finden die Workshops an vier bis sechs aufeinanderfolgenden Tagen statt, je nach Ferienzeitraum. Ausnahmen sind drei- bzw. viertägige Workshop-Angebote. Die Workshops dauern von neun bis 16 Uhr.

Geschäftsräume

Das Büro der Johanniter-Ferienprogramme befindet sich in der Viktoriastraße 3, 44532 Lünen.

Tel.: 02306 44866 oder 0231 442323 213.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., und dem/der Teilnehmer/in bzw. seinem/ihrer gesetzlichen Vertreter, nachfolgend "Workshop-Teilnehmer" genannt. Die AGB sind während der Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen wie auch am Infopoint bei allen Produktionen sowie auf www.johanniter.de/ferienprogramm-dortmund einzusehen.

Die AGB gelten für alle Johanniter Ferienprogramme an Ostern, im Sommer und Herbst in Dortmund. Alle abweichenden Orte, Uhrzeiten, Hallen und Regelungen der Anmeldung und der Verpflegung werden den Erziehungsberechtigten gesondert mitgeteilt.

2. Rechtsverhältnis/ Gerichtsstand/ Salvatorische Klausel

Die Rechtsbeziehung zwischen, Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., und dem Workshop-Teilnehmer sind privatrechtlicher Natur. Jede Änderung oder Ergänzung des Teilnehmervertrages muss schriftlich erfolgen, im Einvernehmen mit der Verwaltung und den Erziehungsberechtigten.

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Dortmund.

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.

3. Ticketkauf:

Dortmund/Lünen: über Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., RV Östliches Ruhrgebiet

                   a) direkter Kauf über https://www.johanniter.de/ferienprogramm-dortmund

                   b) telefonische Reservierung unter 02306 44866

4. Anmeldung

Dortmund/Lünen:

Nach Eingabe aller erforderlichen Daten unter www.johanniter.de/ferienprogramm-dortmund erhalten Sie eine Rechnung sowie den Anmeldebogen auf die von Ihnen angegebene Mailadresse zugesendet. Schicken Sie anschließend das ausgedruckte und unterschriebene Anmeldeformular per Fax oder per Post an den Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. RV Östliches Ruhrgebiet, Viktoriastraße 3; 44532 Lünen (Fax: +49 2306 3190). Bitte überweisen Sie die Teilnehmergebühr an die angegebene Kontonummer – unter Angabe des vollständigen Namens Ihres Kindes und der genauen Workshop-Bezeichnung. Als Bestätigung erhalten Sie etwa zwei Wochen vor Beginn des Workshops per Mail (oder alternativ per Post) einen Elternbrief mit allen wichtigen Informationen zum Ablauf des Workshops.

5. Rücktritt durch den Teilnehmer

An allen Standorten sind die Workshop-Tickets in Absprache mit dem Büro im Vorfeld der Veranstaltung auf ein anderes Kind übertragbar. Ein Anmeldebogen muss in diesem Fall von den Erziehungsberechtigten des eintretenden Kindes neu ausgefüllt und unterschrieben im Büro eingereicht werden. 

Im Falle einer Abmeldung eines Kindes von einem Workshop muss ein wichtiger Grund, z. B. Krankheit des Kindes, vorliegen. In diesem Fall wird Ihnen in Absprache mit dem Büro eine Gutschrift für ein folgendes Johanniter-Ferienprogramm ausgestellt. Bei einer Abmeldung aufgrund von Krankheit ist ein ärztliches Attest im Büro unverzüglich einzureichen.

6. Zusammenlegung & Ausfall von Workshops

Mit dem rechtsgültigen Erwerb eines Tickets erwirbt ein Kind den Anspruch auf die Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung. Erst nach Eingabe der unter Punkt 4 genannten Daten ist die Anmeldung abgeschlossen und verbindlich.

Unbeschadet davon bleibt die Johanniter-Ferienprogramm berechtigt, einen Kurs bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder aus anderen erheblichen Gründen ausfallen zu lassen. In diesem Falle ist das Johanniter-Ferienprogramm berechtigt, das Kind in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten einem anderen Kurs der gleichen Veranstaltung zuzuweisen. Ein Rücktrittsrecht des Kindes ist in diesem Falle ausgeschlossen.

Das Johanniter-Ferienprogramm behält sich das Recht vor, aus zwingenden Gründen eine Maßnahme abzusagen bzw. abzubrechen (z. B. höhere Gewalt, Sicherheit der Kinder, Ausbruch von ansteckenden Krankheiten). In diesem Fall kann kein Ersatzprogramm angeboten werden. In diesem Fall wird Ihnen eine Gutschrift für ein folgendes Johanniter-Ferienprogramm ausgestellt.

7. Umbuchung

Eine Umbuchung ist gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € möglich. Es kann nur in Workshops umgebucht werden, in denen noch ein Platz verfügbar ist. Entsprechende Informationen erhalten Sie von unserem Büro Team.

Eine Abmeldung ist im Vorfeld aus wichtigen Gründen möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an das Büro. In diesem Fall stellen wir Ihnen eine Gutschrift für kommende Ferienprogramme aus. Eine Erstattung des Ticketpreises ist nicht möglich.

Sollte es während einer Ferienwoche zu einer krankheitsbedingten Abmeldung kommen, erhalten Sie nach Vorlage eines entsprechenden Attests ebenfalls eine Gutschrift.

8. Aufhebung des Vertrages mit störenden Teilnehmern

Teilnehmer, die den Ablauf des Programms massiv stören oder sich nicht in die Gruppe einfügen können, müssen nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten auf eigene Kosten abgeholt werden. Eine Rückerstattung der Workshop-Gebühr erfolgt nicht. Die Johanniter Unfall Hilfe e. V. muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

9. Abholung der Teilnehmer/innen

Der Abholungsort der Kinder, wird Ihnen im Elternbrief bekannt gegeben. Die Abholung ist nur durch diejenige(n) Person(en) möglich, die Sie bei der Anmeldung eintragen! Sollte eine andere Person Ihr Kind abholen oder das Kind allein nach Hause gehen dürfen (ohne Alterseinschränkung), müssen Sie dies zuvor schriftlich mit einer Vollmacht genehmigen, die Sie dem Workshop-Leiter aushändigen! Ein Vordruck hierfür befindet sich am Ende des Elternbriefs oder am Infopoint vor Ort.

10. Betreuung & Versicherung

Zuständig für den Ablauf vor Ort ist das Johanniter-Team.

Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie uns eine Telefonnummer hinterlassen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, falls wir Sie benachrichtigen müssen.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. hat für alle Ferienprogramme eine allgemeine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind krankenversichert und der Impfschutz (Tetanus) ausreichend ist.

Empfohlen wird der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung und einer eigenen Unfallversicherung. Bitte informieren Sie uns im Interesse Ihrer Kinder auch über gesundheitliche oder sonstige Beeinträchtigungen, damit wir uns um Ihr Kind besonders kümmern können.

11. Elternbrief

Detaillierte Informationen zum Ablauf der Workshop-Woche vor Ort werden Ihnen circa zwei Wochen vor Workshopbeginn per E-Mail oder per Post in Form eines Elternbriefs zugesandt. Sollten Sie keinen Elternbrief erhalten, setzen Sie sich in diesem Fall spätestens drei Tage vor Beginn des Ferienprogramms mit dem Büro in Verbindung.

12. Essen und Getränke

Essen und Getränke sind nicht im Ticketpreis enthalten (sofern nicht anders angegeben).

13. Familienticket/Ermäßigungsticket

Familienticket:

Ich versichere, dass die Angaben zum Einkommen in diesem Antrag den Tatsachen entsprechen, richtig und vollständig sind. Dies gilt insbesondere für die Einkommensverhältnisse aller im Haushalt lebenden Personen. Ich versichere außerdem, dass das über das Familienticket angemeldete Kind mein eigenes Kind ist oder dass das Kind in meinem eigenen Haushalt gemeldet ist.

Ermäßigungsticket:

Ich versichere, dass die Angaben zum Einkommen in diesem Antrag den Tatsachen entsprechen, richtig und vollständig sind. Ich versichere außerdem, dass das über das Ermäßigungsticket angemeldete Kind mein eigenes Kind ist oder dass das Kind im entsprechenden gültigen Bescheid aufgeführt ist.

14. Alternative Streitbeilegung

Die JUH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl a. Rhein
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de