Praxisanleiter/in (Praxisanleitung Rettungsdienst) in Oldenburg

Bei uns sind Sie richtig! Die Johanniter-Akademien bieten bundesweit ein weites Spektrum an Aus-, Fort- und Weiterbildungen an.

Unsere Leistungen

Nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) wird für die praktische Ausbildung an Lehrrettungswachen eine berufspädagogische Zusatzqualifikation gefordert.

Die Aufgaben der Praxisanleitenden umfassen das Planen, Dokumentieren und Bewerten des Ausbildungsstands der praktischen Ausbildung.

Sie nehmen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben an praktischen Notfallsanitäterprüfungen teil und organisieren Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an der Lehrrettungswache.

Inhalte und Ziele

Es ist gemäß §3 (1) 1c der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter bzw. gemäß dem §4 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflAPrV) vorgesehen, dass den Auszubildenden Praxisanleitende zur Verfügung stehen sollen, die eine mindestens 300-stündige berufspädagogische Zusatzqualifikation erworben haben.

Aufgaben der Praxisanleitung:

Praxisanleitende

  • planen, dokumentieren und bewerten den Stand der praktischen Ausbildung an der Lehrrettungswache, geben Auskunft zum Entwicklungsstand der Auszubildenden gegenüber der Notfallsanitäterschule.
  • wirken in enger Zusammenarbeit mit der Schule bei Planung und Gestaltung der praktischen Ausbildung mit.
  • sind im Rahmen der rechtlichen Vorgaben Prüfungsleitung in den praktischen Prüfungen für Notfallsanitäter/-innen oder unterstützen den Prüfungsausschuss.
  • evaluieren regelmäßig das lernortspezifische Lernangebot.
  • organisieren Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an der Lehrrettungswache.

Praxiserprobung:

Während der Praxiserprobung erfolgt die Begleitung durch die/den Praxisanleitende/-n (alternativ durch den Lehrrettungsassistenten bzw. die Lehrrettungsassistentin) der Lehrrettungswache, in der diese Phase absolviert wird.

Aufgaben für die Praxisphase:

  • Planung, Vorbreitung und Durchführung einer Anleitungssituation
  • Reflexion der Anleitungssituation mit dem begleitenden Praxisanleitenden
  • Dokumentation der oben genannten Anteile

Prüfung:

Die Prüfung besteht aus einer Facharbeit zu einem Anleitungsthema (inkl. einer Anleitungsvorbereitung) sowie der Durchführung der Anleitung mit anschließender mündlicher Prüfung.

Zugangsvoraussetzungen:

  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter/-in

  • Mind. 2 Jahre praktische Berufserfahrung im Rettungsdienst als Notfallsanitäter/-in oder Rettungsassistent/-in bzw.

  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem der Pflegefachberufe

  • Mind. 2 Jahre praktische Berufserfahrung in einem der Pflegefachberufe


Weitere Lehrgänge:

Fortbildung Praxisanleitung Rettungsdienst