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Für Ärzte

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die telemedizinische Versorgung für Patienten mit Herzinsuffizienz im Jahr 2021 empfohlen (www.g-ba.de/beschluesse/4648/) und so die Voraussetzung geschaffen, für eine Anwendung in der täglichen Versorgung von herzinsuffizienten Patienten.

Auf dieser Grundlage haben wir mit Beschluss der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt das erste Telemedizin-Zentrum in Sachsen-Anhalt (TMZ Nördliches SA) gegründet. Damit wird es zukünftig besser möglich sein, Patienten im Rahmen unseres HeartFailure-Network-Altmark (HF-NET-Altmark), ein zentrales, digitales vom Land Sachsen-Anhalt gefördertes Versorgungsmanagement-Programm für chronisch herzinsuffiziente Patienten behandeln zu können. Hierdurch wird die transsektorale Versorgung von Patienten mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz nachhaltig verbessert. Ziel ist es, durch die telemedizinische Vernetzung eine engmaschige Betreuung zu gewährleisten, beginnende Dekompensationen frühzeitig zu erkennen und auf diese Weise unter anderem Rehospitalisierungen zu vermeiden und die Lebensqualität der Patienten mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz zu verbessern.

Durch eine tägliche Übersendung von Vitaldaten aus der Häuslichkeit des Patienten an unser Telemedizinisches Zentrum ist eine Früherkennung und zeitgerechte Einleitung therapeutischer Maßnahmen möglich. Wir bieten ein 24/7-Monitoring von Messwerten externer Devices (Gewicht, Blutdruck, EKG) oder telemetriefähiger Implantate (CRT, ICD, PM) sowie die Benachrichtigung bei Warnmeldungen mit möglichem ärztlichem Handlungsbedarf. Informationen und ambulante Behandlungsmaßnahmen werden zwischen dem primär behandelnden Arzt (PBA – in der Regel der Hausarzt, aber auch Facharzt) und dem Telemonitoring Zentrum (TMZ) ausgetauscht. Durch dieses Konzept des Frühwarnsystems können mögliche Versorgungslücken im ländlichen Raum effektiv und transsektoral überbrückt werden. Ziel ist es unter anderem beginnende Dekompensationen frühzeitig zu erkennen und auf diese Weise Rehospitalisierungen zu vermeiden und die Lebensqualität der Patienten mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz zu verbessern. Begleitend zum Multiparameter-Monitoring erfolgt ein enger Patientenkontakt durch den Einsatz von speziell geschulten und zertifizierten Herzinsuffizienz-Schwestern (HI-Nurses). Sie fungieren als analoges Bindeglied für die Effizienz des Netzwerkes. Wissenschaftlich belegt ist, dass durch diese Art der Betreuung die Lebenserwartung von Patientinnen und Patienten deutlich höher ist als im Vergleich zu Patientinnen und Patienten mit einer konventionellen Behandlung.

Die primär behandelnde Ärztin/Der primär Behandelnde Arzt (PBA)

  • Hausärzte, Internisten ohne Schwerpunkt, Kardiologen, Nephrologen, Pneumologen, Ärzte für Kinder- und Jugendärzte (Niederlassung mit KV-Zulassung)
  • Der PBA ist (und bleibt) primärer ärztlicher Ansprechpartner für die Patienten.
  • Der PBA identifiziert Patienten, die die Einschlussvoraussetzungen erfüllen und überweist diese an das Telemedizinisches Zentrum (TMZ) – siehe Kontaktdaten. Hierfür ist einmalig eine ambulante Überweisung erforderlich.
  • Das TMZ stellt die 24/7-Überwachung der Gesundheitsdaten der Patienten sicher und informiert bei Auffälligkeiten den PBA.

Einschlussvoraussetzungen für Patienten

  • Herzinsuffizienz NYHA II oder III
  • LV-Ejektionsfraktion <40% (meist TTE, aber MRT oder Lävokardiographie)
  • Mindestens eine stationäre Aufnahme wegen einer kardialen Dekompensation in den letzten 12 Monaten
  • Patient ist Träger eines implantierten kardialen Aggregates (ICD, CRT-P, CRT-D)
  • Die Herzinsuffizienz wird leitliniengerecht behandelt.
  • Ein Selbstmanagement und eine Gewährleistung der Datenübertragung durch den Patienten ist im Alltag möglich.

Vergütung

  • Indikationsstellung und Aufklärung: GOP 03325, 04325 bzw. 13578 (65 Punkte je vollendete fünf Minuten, 3x im Krankheitsfall)
  • Für die weitere Betreuung im Rahmen des Telemonitorings, d.h. Austausch mit dem TMZ, Kontakt mit dem Patienten, Indikationsprüfung, Therapieanpassung: GOP 03326, 04326 bzw. 13579 (128 Punkten) als Zusatzpauschale 1x im Quartal